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Schuck noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.01.09, 22:44 Titel: Brauche dringend Hilfe gesucht! Privatkredit! |
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Hallo Leute!
Ein Bekannter hat mich drum geben mal im Netz nach zu schauen was er machen kann!
Nun bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe doch das ihr ein wenig rat für meinen naiven Bekannten habt!
Undzwar folgender Fall!
Mein Bekannter wurde von einer Feundin nach einem Kredit gefragt es ging um 8000€ natürlich so naive wie er ist hat er sich nichts schriftlich geben lassen. Und es waren auch keine zeugen vorhanden.
Das Geld hat er ihr am 28.08.2002 gegeben! Ist kein Schreibfehler! Seitdem sind 200€ geflossen! Irgedwie hat er sie auch nie richtig darum gekümmert!
Hat er überhaupt noch die möglichkeit an geld zu kommen da die Sache ja fast 7 Jahre her ist?
Über eueren Rat wäre ich sehr dankbar! |
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Methew FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.05.2007 Beiträge: 542 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 27.01.09, 22:29 Titel: |
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Wann wurde das letzte Mal Geld gezahlt?
Ich denke da an die 3 Jahre Verjährung und eine Zahlung könnte man ja als Schuldanerkenntnis bezeichnen... _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin... |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 31.01.09, 19:27 Titel: |
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Die Verjährung kann ja erst dann beginnen, wenn das Darlehen zur Rückzahlung fällig ist. Wurde das Darlehen gekündigt oder eine feste Laufzeit vereinbart? _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 02.02.09, 10:11 Titel: |
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Hallo,
die Frage lautet zunächst: War ein Kredit oder eine Schenkung beabsichtigt. Und wie lässt sich der Kredit beweisen? Dann: Läßt sich die Auszahlung beweisen? Dann: Welche Rückzahlungsmodalitäten und Zinsen waren vereinbart (und wie lassen sich diese Beweisen).
Für den Fall, dass unstrittig ist, dass ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde und das Geld gezahlt wurde, muss der Gläubiger den Kredit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Danach muss der Schuldner in einem Betrag zahlen. |
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Schuck noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.02.09, 19:27 Titel: |
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Hallo!
Erst mal danke für euren schnellen Rat!
Also habe mich bei meinem Bekanten schlau gemacht!
Wann er das letzte mal bezahlt hat weiss er nicht genau ist aber auf jeden Fall schon länger her!
Es sollte ein Privat-Kredit sein aber es gibt weder einen Vertrag noch irgendwelche abmachen wegen zinsen usw.
Ja die Auszahlung an sich lässt sich anhand eines Kontoauszuges beweisen! Aber es gibt keine zeugen für die Übergabe!
Als Rückzahlung haben wir eigentlich vereinbart in monatlich raten von 100€-200€. Die erste Rate hat er bekommen und dann irgendwann nochmal 100€ und seitdm nichts mehr! Dann hat er sie mal in der Stadt getroffen und sie darauf angesprochen! Und sie sagte das sie mit ihm Quitt sei! Er hätte ihr ja nur 200€ geliehen! Und die habe sie ja zurückbezahlt!
Er hat ihr letzte Woche einen Brief geschrieben und sie aufgefordert den offenne Betrag binnen 14 Tagen zu zahlen oder sich zu äussern!
Aber bislang kam nichts von ihr!
Wie kann man weie vorgehen? |
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Methew FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.05.2007 Beiträge: 542 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 03.02.09, 21:23 Titel: |
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Schuck hat folgendes geschrieben:: |
Ja die Auszahlung an sich lässt sich anhand eines Kontoauszuges beweisen! Aber es gibt keine zeugen für die Übergabe!
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Also entweder die Auzahlung ist plausibel nachweisbar oder nicht.
Wenn das Geld vom Kreditgeber auf das Konto des Kreditnehmers überwiesen wurde, ist das schon ein recht einschlägiger Beweis für eine Übergabe.
Es sei denn im Verwendungszweck stand etwas wie "Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag"... _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin... |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 03.02.09, 22:58 Titel: |
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Wenn ich das richtig interpretiere, wurde das Geld bar ausgezahlt.
Falls dem so war, gab es denn wenigstens eine Quittung ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Schuck noch neu hier
Anmeldungsdatum: 26.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.02.09, 17:36 Titel: |
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Ja das siehst du richtig es wurde bar ausgezahlt und er hat keine Quittung von ihr! |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 04.02.09, 17:54 Titel: |
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Hallo,
Wie kann man weiter vorgehen?
Der juristische Weg ist recht einfach. Es besteht nach Meinung des Gläubigers ein Kreditvertrag. Rückzahlungsbedingungen sind keine festgelegt. Der Gläubiger will sein Geld zurück.
Zunächst einmal muss er das Darlehen gemß BGB § 488 (3) mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__488.html
Nach den 3 Monaten zahlt dann der Schuldner. Wenn nicht erläßt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Widerspricht der Schulder nicht binnen 14 Tagen, hat der Gläubiger einen Titel und kann pfänden. Wenn es was zu pfänden gibt...
Widerspricht der Schuldner, so erhebt der Gläubiger Klage. Nun muss er dem Richter Beweise vorlegen, dass ein Kreditvertrag besteht, dass die Kreditsumme ausgezahlt wurde und dass der Kredit ordnungsgemäß gekündigt wurde.
Als Beweise gibt es hier nur die Zeugenaussagen der Beteiligten. Bestätigt also der Schuldner diese Tatsachen, so wird der Gläubiger den Prozess gewinnen, erhält einen Titel und kann pfänden. Wenn es was zu pfänden gibt...
Lügt der Schuldner (so etwas soll es geben), so steht Aussage gegen Aussage und der Gläubiger wird den Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 04.02.09, 20:53 Titel: |
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Zu obiger, sehr guten Ausführung von Karsten11 noch ein Hinweis:
Bei dieser Streitsumme wird ein evtl. angestrebtes Verfahren vor dem Landgricht ausgetragen; hier herrscht Anwaltszwang.
Die Kosten dafür sind nicht unerheblich, alleine die Gerichtskosten werden sich auf ca. 500 Euro belaufen, hinzu kommen die Anwaltskosten von ca. 1250 Euro.
Beides muss zunächst vom Gläubiger vorgestreckt werden, kann aber im Falle eines Urteils zu Gunsten des Klägers vom Schuldner eingetrieben werden (wenn es was zu pfänden gibt...) _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 07.02.09, 23:33 Titel: |
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Karsten11 hat folgendes geschrieben:: | Lügt der Schuldner (so etwas soll es geben), so steht Aussage gegen Aussage und der Gläubiger wird den Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren. | Na ja, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Der Darlehensgeber ist für die Tatsache beweisbelastet, daß er den Betrag übergeben und daß und wann er das Darlehen gekündigt hat. Für die Übergabe ist die Rückzahlung eines Teilbetrages von 200,00 € schon ein ganz gutes Indiz, das der Richter zu würdigen wissen wird.
Der Darlehensnehmer wäre beweisbelastet, wenn er behaupten würde, das Geld sei ihm zwar übergeben worden, es habe sich aber nicht um ein Darlehen, sondern um eine Schenkung gehandelt.
Es ist so gesehen alles offen, sooo schlecht stehen die Chancen des Darlehensgebers nicht, aber das sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt machen.
report hat folgendes geschrieben:: | Bei dieser Streitsumme wird ein evtl. angestrebtes Verfahren vor dem Landgricht ausgetragen; hier herrscht Anwaltszwang. | Man kann auch, um das Kostenrisiko zu verringern, erst einmal mit einer Teilklage anfangen, das senkt die Gerichtskosten, und soweit der Streitwert der Teilklage 5.000,00 € nicht überschreitet wäre das Amtsgericht zuständig.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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