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Verfasst am: 07.02.09, 13:26 Titel: Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes
Guten Tag
Ich habe eine Frage bezüglich der Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes.
Wenn der über 18 Jährige Sohn arbeitet und dabei 160€ im Monat verdient, ist es da erlaubt den Unterhalt um 80€ zu kürzen oder ist dies erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt??
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 07.02.09, 23:34 Titel:
Arbeitseinkünfte, die ein volljähriger Schüler regelmäßig aus einem Nebenjob erzielt, können, wenn sie nicht nur geringfügig sind, zumindest teilweise auf den von den Eltern geschuldeten Unterhalt aus Billigkeitsgründen angerechnet werden, wenn man von dem Unterhaltberechtigten wegen der ungünstigen finanziellen Verhältnisse der unterhaltspflichtigen Eltern erwarten kann, dass er einen eigenen geringen Beitrag zu seinen Lebenshaltungskosten leistet.
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