Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Tropicana12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 13:26    Titel: Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich habe eine Frage bezüglich der Unterhalskürzung bei geringem Verdienst des Sohnes.

Wenn der über 18 Jährige Sohn arbeitet und dabei 160€ im Monat verdient, ist es da erlaubt den Unterhalt um 80€ zu kürzen oder ist dies erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt??

Wie ist die Rechtslage?


Vielen Dank für Ihre Hilfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Geht der Sohn noch zur Schule und lebt er noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils?

Macht der Sohn eine Berufsausbildung?

Warum verdient der Sohn nicht mehr als 160 Euro monatlich?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tropicana12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sohn geht noch zur Schule und wohnt noch im Haushalt eines Elternteils.

Er trägt Zeitungen aus und verdient dabei 160€
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitseinkünfte, die ein volljähriger Schüler regelmäßig aus einem Nebenjob erzielt, können, wenn sie nicht nur geringfügig sind, zumindest teilweise auf den von den Eltern geschuldeten Unterhalt aus Billigkeitsgründen angerechnet werden, wenn man von dem Unterhaltberechtigten wegen der ungünstigen finanziellen Verhältnisse der unterhaltspflichtigen Eltern erwarten kann, dass er einen eigenen geringen Beitrag zu seinen Lebenshaltungskosten leistet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tropicana12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist "geringfügiger Verdienst" definiert?

Meiner Meinung nach ist alles bis 400€ geringfügig oder seh ich das falsch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.