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Anna-S- Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 06.02.09, 23:10 Titel: Testamentsvollstrecker-Zeugnis - was kann ich machen? |
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Guten Abend.
Ich habe folgendes Problem:
Mein Bruder ist verstorben und hat alle seine 4 Geschwister zu gleichen Erben gemacht. Ich habe einen Erbschein beantragt, aber ich kriege den nicht, weil ich dafür die Geburtsurkunden aller Erben vorlegen müsste. Und die bekomme ich nicht. Meine Brüder sind im Ausland und mit der Schwester bin ich schon länger total auseinander (verstritten).
Jetzt ist von der die Tochter (also meine Nichte) als Testamentvollstrecker genannt. Das Testament war handschriftlich und beim Beerdigungsunternehmer in Verwahrung. Jetzt habe ich vom Gereicht einen Brief bekommen, dass da ein Testamentsvollstrekcer-Zeugnis ausgestellt werden soll. Ich traue dieser Nichte aber nicht über den Weg. Sie hat schon ein paar mal versucht, mich zu bestehlen oder zu betrügen.
Kann ich als Erbe sagen, die will ich nicht als Testamentsvollstrecker? Die käuft vom Erbe einen schwachsinns-teuren Grabstein, so dass ihr Mann dicke dran verdient, und für die eigentlichen Erben bleibt nichts? Meine Schwester zieht da voll mit, bei dem Scheis, den ihre Tochter da machen will. Mein gestorbener Bruder wollte keinen schweineteuren Grabstein. Jedenfalls steht nichts davon im Testament. aber er hatte reingeschrieben, dass alles geregelt ist.
Was kann ich machen? Muss ich diese Frau als Testamentsvollstrecker akzeptieren? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 06.02.09, 23:22 Titel: |
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Der Erblasser kann durch Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Wenn das Testament gültig ist, kann ein Erbe den Testamentsvollstrecker nicht ablehnen. |
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rockbender FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 07.02.09, 00:02 Titel: Re: Testamentsvollstrecker-Zeugnis - was kann ich machen? |
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Anna-S- hat folgendes geschrieben:: |
Jetzt ist von der die Tochter (also meine Nichte) als Testamentvollstrecker genannt. Das Testament war handschriftlich und beim Beerdigungsunternehmer in Verwahrung. Jetzt habe ich vom Gereicht einen Brief bekommen, dass da ein Testamentsvollstrekcer-Zeugnis ausgestellt werden soll. Ich traue dieser Nichte aber nicht über den Weg. Sie hat schon ein paar mal versucht, mich zu bestehlen oder zu betrügen. |
Sie müssen dieser Person auch nicht vertrauen. Ihr Bruder hat ihr aber vertraut.
Wenn, Sie wirklich Zweifel an der Ehlrichkeit dieser Person haben, hätten Sie es vorher mit Ihrem Bruder abklären können. |
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Anna-S- Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.02.09, 00:15 Titel: Re: Testamentsvollstrecker-Zeugnis - was kann ich machen? |
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rockbender hat folgendes geschrieben:: |
Wenn, Sie wirklich Zweifel an der Ehlrichkeit dieser Person haben, hätten Sie es vorher mit Ihrem Bruder abklären können. | Ging nicht! Über Testament haben wir nie gesprochen. |
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rockbender FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.09.2008 Beiträge: 386
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Verfasst am: 07.02.09, 00:41 Titel: |
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Sie sollten ja auch nicht über das Testament sprechen, sondern über die unehrliche Person.
Man sollte nicht nur miteinander sprechhen, sondern auch miteinander kommunizieren. |
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CruNCC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 07.02.09, 11:27 Titel: |
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Zitat: | Und die bekomme ich nicht. Meine Brüder sind im Ausland und mit der Schwester bin ich schon länger total auseinander (verstritten). |
Geburtsurkunden erhält man ggf. beim jeweiligen Geburtsstandesamt. |
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Anna-S- Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.02.09, 23:17 Titel: |
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CruNCC hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Und die bekomme ich nicht. Meine Brüder sind im Ausland und mit der Schwester bin ich schon länger total auseinander (verstritten). |
Geburtsurkunden erhält man ggf. beim jeweiligen Geburtsstandesamt. | Die eigene habe ich ja. Aber die von meinen Geschwistern - ohne deren Zustimmung? Geht das? |
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UHU-1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
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Verfasst am: 08.02.09, 00:33 Titel: |
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Anna-S- hat folgendes geschrieben:: | Die eigene habe ich ja. Aber die von meinen Geschwistern - ohne deren Zustimmung? Geht das? |
Ja - es sollte aber auf den Erbscheinsantrag hingewiesen werden. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein) |
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