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Sachschaden PKW mit Fahrerflucht

 
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cello78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 14:27    Titel: Sachschaden PKW mit Fahrerflucht Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jemand einem einen Sachschaden am PKW zufügt dann Fahrerflucht begeht und der Unfall/Schaden dann bei der Polizei gemeldet wird, es dann nicht auch die Pflicht der Polizei neben den Fotos und der Unfallaufnahme auch vorhandene grossflächige Lackspuren zu sichern.
Die Polizei meinte auf Nachfrage das dies bei einem Sachschaden nicht gemacht wird.
Den Ermittlungen würde doch sowas sicherlich helfen oder ?



Grüsse

Marcel
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei hat folgene Pflicht:

Zitat:
§ 163 StPO I
Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.


Inwiefern sie dieser nachkommt, ist einzelfallabhängig.

In meinem länderspezifischen Unfallaufnahmeerlass (NRW), wird nicht explizit auf die Lackspurensicherung eingegangen.

Warum die Beamten vor Ort dies nicht getan haben, könnte ich jetzt nur mutmaßen.

Wenn es eher ein geringer Sachschaden ist, könnte ich mir vorstellen, dass das zuständige Fachkommissariat nicht unbedingt auf Lackspuren Wert legt - und dies auch so mit der StA abgesprochen hat.
_________________
Alles wird gut.
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cello78
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle Antwort.
wenn keine Lackproben genommen wurden schätze den Schaden auf 700-800€ ist doch der Verdunklung der Sache zum Teil Gewähr geleistet weil nicht alles Mögliche zur Verfolgung der Straftat unternommen wurde
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

cello78 hat folgendes geschrieben::
erdunklung der Sache zum Teil Gewähr geleistet weil nicht alles Mögliche zur Verfolgung der Straftat unternommen wurde

Wo ist denn festgehalten, dass "alles Mögliche" unternommen werden muss, um eine Straftat aufzuklären?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 12.12.08, 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hast du denn ein Fahrzeug, bei dem du die Gegenprobe machen wollen würdest?

Wenn nicht, wird kein Sachbearbeiter der Welt die aus der Lackprobe resultierenden Fahrzeugtypen einzeln begutachten, bei dem Schadenswert.
_________________
Alles wird gut.
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Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gestern beobachtet, wie eine Dame einem parkendem Auto mit Ihrem Außenspiegel, den Außenspiegel gerammt und eingeklappt hat und weiter fuhr, ich habe dann eine Notiz mit meiner Kontaktadresse an der Scheibe des geschädigten PKW hinterlassen, weil ich mir die Fahrerin notiert hatte, aber der Bestitzer hat sich nicht gemeldet, war wohl kein Schaden entstanden :O
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 09:07    Titel: Re: Sachschaden PKW mit Fahrerflucht Antworten mit Zitat

cello78 hat folgendes geschrieben::

Den Ermittlungen würde doch sowas sicherlich helfen oder ?


Es könnte helfen.....



Das Ordnungsamt, könnte auch wenn irgendwo ein "Pipifleck" ist, dort einen DNA Test machen, auch das würde den Ermittlungen des Täters helfen.

DNA Teste werden bei "großen Taten" gemacht.
Lackuntersuchen werden bei "großen Unfällen" gemacht.


Der Grund liegt im Geld und in der Zeit (die ja bekanntlich auch Geld ist). Ein weiterer Grund könnte in der ständigen Diskussion Sicherheit contra Freiheit liegen; das Problem läge dann darin, dass der Staat alle möglichen Sicherheitsmechanismen auch für Bagatelldelikte nutzen würde.

Schließlich braucht man noch einen "Gegner" wo man die Lackprobe mit vergleichen könnte.
Hat man den "Gegner" so könnte ich mir denken, dass bei einem so einfachen Sachschaden, der Vorfall auch ohne Lackprobe geklärt werden könnte - obwohl ein Beweis fehlen würde, aber der "Kratzer" oder die nach lackierte Stelle könnte ausreichen, um als Beweis die Schuldfrage/ Täterfrage zu klären.


Zitat:
die Pflicht der Polizei neben den Fotos und der Unfallaufnahme auch vorhandene grossflächige Lackspuren zu sichern.

Eine Pflicht für Fotos oder Lackspurensicherung gibt es nicht.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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