Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.02.09, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

Sie sollten nicht darauf spekulieren, dass nichts kommt. Sie waren Zeitsoldat und haben innerhalb der Probezeit nach 20 Tagen das Handtuch geschmissen.

Man könnte jetzt soviel spekulieren, wie man wollte. Man käme immer wieder zu dem Ergebnis, dass Sie den Rest Ihrer grundwehrdienstzeit absolvieren müssen.

Man muss auch nicht darüber nachdenken, was unklug wäre, sondern was klug ist.

Fassen wir einmal zusammen:

Ihr Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst wird mit hinreichender Sicherheit abgelehnt werden, weil er an der fristenregelung des § 11 scheitert.

Die Spekulation darüber, dass man vielleicht nicht einberufen zu werden, ist keine Sicherheit für Ihre Zukunftsplanung.(Studium etc.).

Die Möglichkeit eines KDV-Antrages wurde ins Auge gefasst. Im Ergebnis muss man natürlich betrachten, was so ein Antrag im Bezug auf die Zukunftsplanung bringt. Denn mit der Anerkennung zum Kriegsdienstverweigerer würde ja unweigerlich der Zivildienst auf einen zukommen.
Man hätte also wieder keine Planungssicherheit hinsichtlich des Studiums.

So ein KDV-Antrag ist ja auch zu begründen. Und wer bitte schön kann das besser, als ein ehemaliger Soldat, der nach 20 Tagen das Handtuch warf, weil er das Abfeuern von Handwaffen mit dem gedanken, dies einmal auch gegen Menschen machen zu müssen, nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

Betrachten Sie das bitte nicht als Aufforderung zur sofortigen Stellung eines KDV-Antrages. Betrachten Sie es bitte eher als, als Aufforderung zu einer auseinandersetzung mit sich selbst.

Mit beiden Anträgen hätten sie bis dato für Ihre Planungssicherheit nicht gewonnen. Ganz im Gegenteil.

Es gibt ein gutes altes Sprichwort: "Das einfachste liegt so nah".

Nein. Sie brauchen mir Ihre E-Addy nicht geben, weil ich es - wie alle Moderatoren hier - ktegorisch ablehnen, fragestellern dann die Antworten persönlich zuzustellen.

Dem Text sind genügend Informationen beigefügt. Der Groschen dürfte also so langsam mal fallen.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hm ehrlich gesagt fällt der Groschen nicht es seidenn es ist gemeint nichts zu tun und zu gegebener Zeit einen passenden Antrag zu stellen.

Aber was ist eigentlich mit befristeten Arbeitsverträgen? Bei einer Dauer von 12 Monaten wird man in der Regel zurückgestellt. Gilt dies auch für Aushilfskräfte die in Gleitzeit arbeiten? Ixh habe ein Aushilfsvertrag als studentische Hilfskraft. Bekommen können diesen Vertrag aber auch Leute ohne ein Studium zu beginnen. Befristet ist er auf 12 Monate. Wäre das ein Zurückstellungsgrund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.02.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

@Chris,

Nichts zu tun, wäre jetzt ja wohl gänzlich verkehrt!

Sie wollen doch Planungssicherheit. Dann müssen sie sich auch bewegen, und zwar schnell.

Durch Ihre weitere Frage schaffen sie einen Nebenschauplatz oder anderen Kampfgraben. Ein befristeter Arbeitsvertrag für eine stundentische Hilfskraft, rechtfertigt keine Zurückstellung gemäß § 12 des Wehrpflichtgesetzes.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß aber nicht was ich da tun soll. Spekulieren ist unsicher. Wenn ich jetzt einen KDV Antrag stelle und ihn ein Jahr in die Länge ziehe, rutsche ich ins 3 Semester nud das Problem ist gelöst. Doch stelle ich jetzt eind kdv werde ich mit sicherheit zum zivildienst noch dieses Jahr einberufen. Ich will aber mein Studium machen. Es ist intern geregelt, das niemand aus dem laufenden Semester heraus einberufen werden soll. Somit würde ab märz der 1.04 un der 1.07 wegfallen falls ich eine einberufung bekomme. dann wäre der 01.10 der früheste termin. ein halbes jahr kann man nen kdv hinziehen. Was soll ich sonst machen? Ich will studieren das hat für mich priorität.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß aber nicht was ich da tun soll.
Wir auch nicht. Mit den Augen rollen

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Spekulieren ist unsicher.
Warum machen Sie das dann dauernd? Geschockt

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich jetzt einen KDV Antrag stelle und ihn ein Jahr in die Länge ziehe, rutsche ich ins 3 Semester nud das Problem ist gelöst. Doch stelle ich jetzt eind kdv werde ich mit sicherheit zum zivildienst noch dieses Jahr einberufen.
Turbomodell befragt oder Warnhinweis nicht gelesen? Mit den Augen rollen

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Was soll ich sonst machen?
Das müssen Sie schon selber entscheiden. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Chris,

wie wollen Sie denn einen KDV-Antrag auf ein Jahr in die Länge ziehen? Langsam aber sicher werden die Informationen immer spannender.

Nehmen wir mal an, dass Sie es schaffen den KDV -Antrag auf ein Jahr in die Länge zu ziehen, so dass Sie ins dritte Semester rutschen. Nehemen wir weiter an, dass dem Antrag stattgegeben wird. Was haben sie dann erreicht?
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 06:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht worauf sie überhaupt hinaus wollen Volker. Wenn man ins dritte Semester rutscht wird man zurückgestellt bis max. 25 jahre.So kann ich mein Studium wenigstens komplett ohne Unterbrechung durchziehen. Sie sagen ich soll aktiv werden. Womit? Was bringen mir diese Fragen? Meinen sie ich soll jetzt Zwangsdienst leisten und dann studieren? Ich habe noch keine berufliche Ausbildung nur meine Fachhochschulreife. ich kann es mir erstens psychisch nicht leisten und zweitens beruflich gesehen auch nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Wenn man ins dritte Semester rutscht wird man zurückgestellt bis max. 25 jahre.So kann ich mein Studium wenigstens komplett ohne Unterbrechung durchziehen

wenn sie meinen, dass das so geht, dann machen soe es doch einfach Ausrufezeichen

Zitat:
Meinen sie ich soll jetzt Zwangsdienst leisten


sowas gibts in Deutschland nicht Ausrufezeichen

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

das würde ich auch tun und deshalb sollte man so viel zeit ausnutzen wie möglich. Und die Wehrpflicht ist so gesehen sehr wohl ein zwangsdienst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Sie sagen ich soll aktiv werden. Womit?
Denken und handeln.

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Was bringen mir diese Fragen?
Denkanstöße. Von einem Menschen mit FH-Reife, der studieren will, darf man m.E. den Einsatz des eigenen Hirns erwarten.

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
ich kann es mir erstens psychisch nicht leisten und zweitens beruflich gesehen auch nicht.
Wetten daß?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man mit Sicherheit erwarten das stimmt. Ich habe mich seit meiner Entlassung aus der Bw lange mit dem Thema beschäftigt und habe versucht anders darüber zu denken aber ich kann es halt nicht. Wie Volker schon geschrieben hat, besser als ich kann man es kaum begründen. Ich habe mich vor der Einstellung einfach falsch eingeschätzt und war mit Sicherheit auch blauäugig der Sache gegenüber. Es gibt daher bestimmt gewisse Möglichkeiten. Vll gibt es diese Planungssicherheit auch nicht. Wenn es sie gibt, weiß ich nicht wie ich darauf kommen soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

Niemand hat behauptet, dass Sie erst Ihren Dienst verrichten sollen und danach zu studieren. Zwangsdienst gibt es es in Deutschland nicht. Der Wehrdienst ist im Grundgesetz verankert. Die Pflicht diesen zu leisten ergibt sich aus dem Wehrpflichtgesetz.

Der Gesetzgeber hat durch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz berücksichtigt, dass es auch Männer gibt, die den Dienst aus Gewissensgründen nicht verrichten können. Durch die Kriegsdienstverweigerung sollte der anerkannte Verweigerer jedoch nicht besser gestellt sein, als derjenige, der seinen Dienst verrichtet.

Aus dieser Überlegung heraus, kristallisierte sich sodann der Zivildienst.

In der Anfangsphase des KDVWG waren sehr strenge Maßstäbe gesetzt. Der Antragsteller musste sich einer Gewissensprüfung unterziehen. Im Wandel der Zeit hat sich dies durch Novellierungen des Gesetzes und durch Änderungen der Verwaltungsvorschriften zunehmend gelockert.

Für den anerkannten KDV gilt also das Zivildienstgesetz, welches vom Grundsatz her an das Wehrpflichtgesetz angepasst wurde. Gleichzeitig regelt es die Rechte und Pflichten des Zivildienstleistenden.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn überhaupt eine Möglichkeit erst zu studieren und dann seinen Zivildienst zu absolvieren? ( Wofür es dann wahrscheinlich zu spät ist )
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ja, wenn man im 3. Semester ist.

Grußroni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo chris,

ich denke, dass das Thema jetzt ausgeschrieben ist. Noch mehr Markstücke kann man nicht in einen automaten werfen, damit er überhaupt läuft, obgleich es nur eines Groschen bedarf.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.