Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ferienwohnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ferienwohnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ramses2905
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:52    Titel: Ferienwohnung Antworten mit Zitat

Hallo, wir haben hier ein Problem.

Wir sind auf der Suche nach einer Ferienwohnung für 4 Erwachsene und 1 Kind gewesen. Haben eine gefunden. Laut Internetseite für 5 Personen. Meine Frau hatte nach den Kosten gefragt und daraufhin gebucht. Bis da ist alles gut.

1 Tag später bekommen wir einen anruf. Es war der Vermieter. Laut Ihm ist die Wohnung jetzt nur für bis zu 3 Personen zu nutzen und wir könnten ja für die übrigen 2 Erwachsenen ein entsprechendes Hotel oder 2. Ferienwohnung Mieten. Da haben wir gesagt, dass dies nicht in Frage kommt und wir dann Abstand von diesem Objekt nehmen. Da die für uns wichtigen Vorraussetzungen (Urlaub mit 2 Familien) nicht mehr gehalten werden konnten.

In der zwischenzeit haben wir eine andere Wohnung gefunden und gebucht.

Heute bekommen wir aber eine schriftliche Buchungsbestätigung über die erste Wohnung für 3 Erwachsene.

Ich habe soeben dort angerufen und mitgeteilt, dass nur eine Wohnung für 5 Personen in Frage gekommen wäre und wir nach dem Telefonat uns für ein anderes Objekt entschieden hatten. Immerhin waren die vorraussetzungen nicht wie besprochen. Aber sie meinte nun auch, dass man dann halt mit 5 Personen in die 3 Personen Wohnung kommen könnte.

Wie sieht das aus, wie ist die Rechtslage. Leider haben wir ausser der Buchungsbestätigung nichts schriftlich.

Bin für alle Infos dankbar

Grüße vom grauen Neiderrhein
Fam. Borgmann
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welchen Angaben zu den Personen (Zahl/Alter) wurde denn gebucht? Was wurde daraufhin bestätigt?

Ich meine, dass die Vorstellung der Fewo als 5-Personen-Objekt und euer entsprechendes Angebot zur Buchung vom Vermieter telefonisch und dann auch schriftlich mit einem Gegenangebot beantwortet wurde (3 Personen).
Dieses müsst ihr natürlich nicht annehmen.
Ein schriftlicher statt nur dem telefonischen Widerspruch eurerseits wäre optimal gewesen. Dennoch sehe ich euch auch so nicht in der Pflicht gegenüber dem Vermieter. Sein Einlenken lässt für mich erkennen, dass er die Situation ebenso einschätzt.

Noch zum besseren Verständnis:
Wurde direkt oder über eine Ferienwohnung-Vermittlung gebucht? Was sagen die AGB zur (abweichenden) Bestätigung? Wie viele Tagen liegen zwischen den einzelnen Schritten (Buchung, Telefonat 1, Bestätigung, Telefonat 2)?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.