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Der Vater stirbt und es sind zwei Geschwister als direkte Erben vorhanden. Es wurde kein Testament hinterlassen so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt und zuerst die leiblichen Kinder erben würden. Jetzt nehmen wir mal an dass nur eine der beiden Geschwister die Unterlagen und die Wohnungsschlüssel des verstorbenen Vaters hat und diese nicht dem anderen Geschwister teil geben will da sich beide Geschwister verkracht haben.
Die Fragestellung nun:
Was könnte der Geschwisterteil der keine Unterlagen und auch keinen Wohnungsschlüssel hat unternehmen, um an diese zu gelangen. Der Geschwisterteil muss doch prüfen können ob er das Erbe ausschlagen will / muss.
Könnte man hier eine Aufschiebung / Verlängerung der sechs Wochen Frist beantragen?
Könnte man mit einer einstweiligen Anordnung oder dergleichen den anderen Geschwisterteil dazu zwingen die unterlagen herauszugeben?
Könnte man hier eine Aufschiebung / Verlängerung der sechs Wochen Frist beantragen?
Nein, die Frist kann nicht verlängert werden.
Sollte sich nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, kann Nachlassinsolvenz beantragt werden und damit die Haftung auf den Nachlass begrenzt werden.
Zitat:
Könnte man mit einer einstweiligen Anordnung oder dergleichen den anderen Geschwisterteil dazu zwingen die unterlagen herauszugeben?
Es muss ein Nachlassverzeichnis erstellt werden, wenn nicht "freiwillig", dann mus dieses eingeklagt werden.
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