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GMBH - Haftung und Stammkapital

 
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schmidii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:22    Titel: GMBH - Haftung und Stammkapital Antworten mit Zitat

Hallo,


Ich habe schon ein bischen was zu dem Thema im Internet gelesen aber es bleiben bei mir Doch noch einige grundsätzliche Fragen offen.

Zur Vereinfachung: Gehen wir mal davon aus das das Stammkapital komplett als Geld vorhanden ist und auch dafür verwendet wird (mir ist klar das die GMBH mit einem Teil des Geldes trotzdem arbeiten kann, aber ich wills hier jetzt mal einfach halten).

Ich hätte folgende Fragen zu Thema GMBH:

1.
Wenn das Stammkapital nicht als Sachwert eingebracht wird,
muss das Stammkapital auf einem Konto vorhanden sein? Ich habe nicht ganz verstanden wo das Geld überhaupt eingezahlt werden soll. Es geht mir auch darum: Kann ich das Stammkapital auf ein Konto legen damit ich Zinsen drauf bekomme?

2.
Bleibt das Mindeststammkapital immer gleich von der Höhe. Wenn also auf einem Konto 25.000 vorhanden sind muss dieser Betrag dann irgendwie erhöht werden mit der Zeit?

3.
Thema Haftung:
Angenommen die GMBH wird verklagt und muss 100.000 Euro Schadensersatz leisten (mir viel jetzt kein besseres Beispiel ein) und es sind keine Werte vorhanden ausser die 25.000 Euro Stammkapital. Im Endeffekt kostet es die GMBH dann die 25.000 Euro (also sagen wir mal sallop "alles was sie hat") und die GMBH ist Insolvent. Die Gesellschafter werden mit Ihrem Privatvermögen nicht herangezogen?

4.
Mir ist klar das die Gesellschafter persönlich für Ansprüche haften die bereits vor der GMBH Gründung bestanden. Was ist jedoch mit Ansprüchen aus Geschäften die zwar vor der GMBH Gründung getätigt wurden, aber der Anspruch wird erst nach der Gründung geltend gemacht (Beispiel: Vor der GMBH Gründung wurde eine Internetseite von den Gesellschaftern veröffentlicht. Nach der GMBH Gründung kommt eine Urheberrechtsklage gegen die Inhaber der Internetseite. Inhaber ist jetzt die GMBH). Können die Gesellschafter dann mit Ihrem privatvermögen herangezogen werden?

5.
Thema Kosten:
Was entsteht, ausser den Kosten fürs Stammkapital, an sonstigen Kosten bei Gründung und Auflösung der GMBH (wäre schön wenn hier auch ein ungefährer Zahlenwert genannt werden könnte)?




Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ich weiss das ich hier keine Rechtsberatung bekomme und das alle infos ohne Gewähr sind. Ich will mich ja nur grundlegend informieren und Frage im Detail dann den Anwalt meines Vertrauens.

schonmal Danke im Voraus
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:43    Titel: Re: GMBH - Haftung und Stammkapital Antworten mit Zitat

schmidii hat folgendes geschrieben::
muss das Stammkapital auf einem Konto vorhanden sein? Ich habe nicht ganz verstanden wo das Geld überhaupt eingezahlt werden soll.
Bei der Anmeldung schon. Der normale Ablauf ist, dass die GmbH gegründet wird. Mit der Gründungsurkunde wird ein Konto eröffnet und darauf das Stammkapital eingezahlt. Dann meldet der Notar die GmbH zum HR an und dann wird sie eingetragen. Dauert neuerdings im besten Fall nur noch zwei Tage. Erst danach sollte die GmbH mit dem Geld arbeiten. Kann sie schon vorher, aber daraus können wieder Haftungsrisiken entstehen.
Zitat:
Es geht mir auch darum: Kann ich das Stammkapital auf ein Konto legen damit ich Zinsen drauf bekomme?
Klar, warum nicht?

Zitat:
Bleibt das Mindeststammkapital immer gleich von der Höhe. Wenn also auf einem Konto 25.000 vorhanden sind muss dieser Betrag dann irgendwie erhöht werden mit der Zeit?
Das Stammkapital ist nicht mit irgendeinem Geldbetrag auf einem Konto gleichzusetzen. Die Gesellschaft sollte mindestens Nettovermögen in Höhe der Stammkapitalziffer haben. Wie sich das Vermögen zusammensetzt ist wurscht. Wenn das Vermögen negativ wird, muß sie Insolvenz anmelden.
Zitat:
Angenommen die GMBH wird verklagt und muss 100.000 Euro Schadensersatz leisten (mir viel jetzt kein besseres Beispiel ein) und es sind keine Werte vorhanden ausser die 25.000 Euro Stammkapital. Im Endeffekt kostet es die GMBH dann die 25.000 Euro (also sagen wir mal sallop "alles was sie hat") und die GMBH ist Insolvent. Die Gesellschafter werden mit Ihrem Privatvermögen nicht herangezogen?
Grundsätzlich nicht. Im Einzefall kommt es darauf an.
Zitat:
.
Mir ist klar das die Gesellschafter persönlich für Ansprüche haften die bereits vor der GMBH Gründung bestanden. Was ist jedoch mit Ansprüchen aus Geschäften die zwar vor der GMBH Gründung getätigt wurden, aber der Anspruch wird erst nach der Gründung geltend gemacht (Beispiel: Vor der GMBH Gründung wurde eine Internetseite von den Gesellschaftern veröffentlicht. Nach der GMBH Gründung kommt eine Urheberrechtsklage gegen die Inhaber der Internetseite. Inhaber ist jetzt die GMBH). Können die Gesellschafter dann mit Ihrem privatvermögen herangezogen werden?
Kommt m.E. darauf an, wann und von wem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wenn die schon bestand, bevor die Seite auf die GmbH übertragen wurde, sind die Gesellschafter m.E. haftbar und zwar sowohl der GmbH, als auch den Rechteinhabern. Im Detail ist das aber wohl eher was für das Urheberrecht.

Zitat:
Was entsteht, ausser den Kosten fürs Stammkapital, an sonstigen Kosten bei Gründung und Auflösung der GMBH (wäre schön wenn hier auch ein ungefährer Zahlenwert genannt werden könnte)?
Wenn mab keine Beratungskosten (Anwalt, Steuerberater) hat, dann kostet die Gründung, Eintragung und Veröffentlichung ca. 800 €. Löschung dürfte ähnlich sein.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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schmidii
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kommt m.E. darauf an, wann und von wem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wenn die schon bestand, bevor die Seite auf die GmbH übertragen wurde, sind die Gesellschafter m.E. haftbar und zwar sowohl der GmbH, als auch den Rechteinhabern. Im Detail ist das aber wohl eher was für das Urheberrecht.



Das mit dem Urheberecht war ja nur ein Beispiel. Es könnte auch jede andere Forderung sein.

Nur das ich es richtig verstanden habe:
Die Gesellschafter der GMBH müssen mit Ihrem privaten Vermögen haften wenn die Ursache für eine Forderung vor der GMBH-Gründung lag (vom Zeitpunkt her).


Wenn das so ist. Was macht es denn für einen Sinn eine GMBH zu gründen, wenn man als Gesellschafter trotzdem für Geschäfte haften muss, auch wenn die Rechte und Pflichten diese Geschäfte betreffend auf die GMBH übetragen wurden?
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

schmidii hat folgendes geschrieben::
Wenn das so ist. Was macht es denn für einen Sinn eine GMBH zu gründen, wenn man als Gesellschafter trotzdem für Geschäfte haften muss, auch wenn die Rechte und Pflichten diese Geschäfte betreffend auf die GMBH übetragen wurden?
Naja, der Sinn einer GmbH besteht halt nicht darin, dass Altschulden und -Risiken der Gesellschafter darin entsorgt und ggf. mit ihr zu Grabe getragen werden.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann meldet der Notar die GmbH zum HR an und dann wird sie eingetragen. Dauert neuerdings im besten Fall nur noch zwei Tage.

Das ist aber die absolute Ausnahme!

Im "Normalfall" wird zunächst ein Kostenvorschuss angefordert und überprüft, ob die Firma auch tatsächlich unter der angegebenen Adresse erreichbar ist. Das dauert!
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Dann meldet der Notar die GmbH zum HR an und dann wird sie eingetragen. Dauert neuerdings im besten Fall nur noch zwei Tage.

Das ist aber die absolute Ausnahme!

Im "Normalfall" wird zunächst ein Kostenvorschuss angefordert und überprüft, ob die Firma auch tatsächlich unter der angegebenen Adresse erreichbar ist. Das dauert!


Außer, der Notar sichert Kostenübernahme zu. Dann kann sofort eingetragen werden.

Gruß
Dea
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:18    Titel: Re: GMBH - Haftung und Stammkapital Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
schmidii hat folgendes geschrieben::
muss das Stammkapital auf einem Konto vorhanden sein? Ich habe nicht ganz verstanden wo das Geld überhaupt eingezahlt werden soll.
Bei der Anmeldung schon. ......

Wo ist da die Rechtsgrundlage? Das Geld muss dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen. Es muss doch kein Bankguthaben sein.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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