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Verfasst am: 08.02.09, 16:04 Titel: Insolvenz des Bauherrn
Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich jetzt im Richtigen Forum bin. Es geht mir um die Frage der Gewährleistung, wenn der Bauunternehmer, der ein Haus erstellt und verkauft hat, in Insolvenz geht.
Wie wird in der Regel dann vorgegangen, denn ich gehe doch mal davon aus, dass die Geährleistung der beauftragten Firmen dann auf die Käufer übergehen muss, oder nicht ?
Muss die Übergabe ggfls. per Anwalt/Gericht beauftragt werden oder reicht hier ein einfaches Schreiben an den Insolvenzverwalter ?
Wäre für einen Tip dankbar, da hier die Meinungen meiner Kollegen weit auseinander gehen.
Verfasst am: 08.02.09, 21:45 Titel: plattgemacht oder aufgekauft?
Hallo.
Meiner Meinung nach sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Fall (worst case): Die Firma geht in Insolvenz und wird "plattgemacht", d.h. die Maschinen werden verkauft/versteigert und die Belegschaft entlassen. Dansch mit die Firma aus dem Handelsregister (?) gestrichen. Der Häuslebauer kann sich die Gewährleistung in die Haare schmieren, da es keinen Rechtsnachfolger gibt.
2. Fall: Die Firma wird komplett mit allen Rechten und Pflichten von einer anderen Firma aufgekauft. In diesem Fall müsste die neue Firma die Gewährleistung für alte übernehmen. Dazu wäre es hilfreich, wenn der Insolvenzverwalter über die noch laufende Gewährleistung infornmiert werden würde. Ein formloses Schreiben sollte genügen.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.02.09, 08:46 Titel:
Wer ist jetzt insolvent, Bauhher (Siehe Titel) oder Bauunternehmer (Siehe Text)? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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