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Insolvenz des Bauherrn

 
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xpet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 52
Wohnort: Remscheid

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 16:04    Titel: Insolvenz des Bauherrn Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob ich jetzt im Richtigen Forum bin. Es geht mir um die Frage der Gewährleistung, wenn der Bauunternehmer, der ein Haus erstellt und verkauft hat, in Insolvenz geht.

Wie wird in der Regel dann vorgegangen, denn ich gehe doch mal davon aus, dass die Geährleistung der beauftragten Firmen dann auf die Käufer übergehen muss, oder nicht ?

Muss die Übergabe ggfls. per Anwalt/Gericht beauftragt werden oder reicht hier ein einfaches Schreiben an den Insolvenzverwalter ?

Wäre für einen Tip dankbar, da hier die Meinungen meiner Kollegen weit auseinander gehen.

Gruß aus Remscheid
Xaver
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axelmax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:45    Titel: plattgemacht oder aufgekauft? Antworten mit Zitat

Hallo.

Meiner Meinung nach sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Fall (worst case): Die Firma geht in Insolvenz und wird "plattgemacht", d.h. die Maschinen werden verkauft/versteigert und die Belegschaft entlassen. Dansch mit die Firma aus dem Handelsregister (?) gestrichen. Der Häuslebauer kann sich die Gewährleistung in die Haare schmieren, da es keinen Rechtsnachfolger gibt.

2. Fall: Die Firma wird komplett mit allen Rechten und Pflichten von einer anderen Firma aufgekauft. In diesem Fall müsste die neue Firma die Gewährleistung für alte übernehmen. Dazu wäre es hilfreich, wenn der Insolvenzverwalter über die noch laufende Gewährleistung infornmiert werden würde. Ein formloses Schreiben sollte genügen.

Gruß
axelmax
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist jetzt insolvent, Bauhher (Siehe Titel) oder Bauunternehmer (Siehe Text)?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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