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Nachbarschaftsrecht / Maschendrahtzaun

 
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:16    Titel: Nachbarschaftsrecht / Maschendrahtzaun Antworten mit Zitat

Brauche dringend Hilfe, habe das Forum durchgelesen und nichts ähnliches gefunden.

Angenommen:

Nachbar A hat vor 7 Jahren ein Haus gekauft. Nachbar B hat vor 3 Jahren, das Grundstück seine Eltern bebaut. Zwischen den Grundstücken ist ein Maschendrahtzaun. Nachbar B behauptet, dass der Maschendrahtzaun über 20 cm auf seinem Grundstück ist. Nachbar A kann dazu nichts sagen. Beide parteien, die diesen Zaun aufgebaut haben leben nicht mehr. Nachbar B möchte den Zaun entfernen, weil das seine Gartenplanung sört. Nachbar A kann aber auf diesen Zaun nicht verzichten, weil sich kleine Kinder im Hause befinden. Zumal, gleich nach dem Maschendrahtzaun, an einer Ecke, ein 2 m tiefer Abgrund ist.

Fragen: 1. Kann Nachbar A auf eine amtliche Vermessung bestehen.
2. Wer übernimmt die Kosten für die Vermessung ?
3. Angenommen es ist tatsächlich so wie Nacbar B behauptet und er
reisst den bestehenden Zaun ab, Kann Nachbar A auf einen neuen
Zaun bestehen, ohne sich an den Kosten zu beteiligen.

Ich bitte um schnelle Antwort und bedanke mich im Voraus.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hast du schonmal selbst den Grenzstein gesucht ??

Gruß roni
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ehrlich gesagt nicht. Werde mich mal morgen auf die Suche machen. Befindet sich so was an jedem Grudstück. Wie tief sitzt der Stein ? Und wie schaut so etwas überhaupt aus ?
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

mal googelen unter Grenzstein Ausrufezeichen
Anruf auf dem Bauamt kann hier auch weiterhelfen, die müssten Pläne haben.

Gruß roni
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an er hat recht, und reisst den Zaun ab. Muss er nich ein neues an der richtigen Stelle aufstellen ? Ich gehe davon aus, dass bei der Erstellung sich beide Nachbarn an den Kosten beteiligt haben. Also habe ich auch Rechte an diesem Zaun. Oder ?
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wido
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Grenzsteinfrage einfach mal nach BGB , so etwa ab §919 googeln, für die Zaunfrage einfach mal im Nachbarschaftsrecht des betroffenen Bundeslandes nachsehen .
Und, wie schon erwähnt, das örtliche Bauamt hat Unterlagen über die gültigen Koordinaten/Abmessungen des Grundstückes.
Den/die Grenzsteine muß man aber selber suchen, sofern überhaupt noch vorhanden . Falls die aber nicht aufzufinden sind, hilft nur die Vermessung . Das ist aber nicht billig und ob sich das für 20 cm Fehler lohnt (inklusive Anteil für einen evtl. neuen Zaun) ?
Verlegen
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Dank für die Anregungen und Antworten. Das ermöglicht mir ganz neue Ansichten.

Habe mich verucht im Nacbarschaftsrecht Hessen einzulesen. §16. Abs. 2 könnte für mich interessant sein.
Wenn ich das richtig verstehe, hat der Nachbar nicht das Recht den Zaun zu entfernen, weil es innerhalb einer zugelassenen Grenze ist. Kann das sein ?
Wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand in meinem Fall erklären könnte.

Vielen Dank im Voraus.

lg
alaturca
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wido
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, wenn man den § 16-2 des Nachbarschaftgesetzes von Hessen genauer liest, dann steht da in etwa :
"Die Einfriedung muß von der Grenze eines Grundstücks, das außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und nicht in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ....".
Ich nehme aber an, das betroffene Grundstück dieses theoretischen Falles liegt innerhalb eines bebauten Ortsteiles, oder ? Wenn das so ist, dann trifft § 16-2 eben nicht zu .
Geschockt
_________________
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja wieder mal eine Sache für den Schlichter der Gemeinde.

Man muss den § 16 des hessischen Nachbarschaftsrechts auch zu ende lesen. Dort sind nämlich auch Fristen genannt.
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Toll !! Wäre auch zu schön gewesen. Das Grundstück ist natürlich innerhalb eines bebauten Gebietes.
Heisst das, er kann den Zaun einfach so entfernen und muss keinen neuen hinstellen ?
Wo bleiben dann meine Rechte ?
Der Zaun gewährleistet mir, dass meine Kinder sich im Garten gefahrenfrei aufhalten können.
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alaturca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist das nächste was ich tun werde Volker. Aber bevor ich dort antanze, wollte ich gerne etwas vorbereitet sein. Mein Nachbar gehört hier zum alten Eisen, und ich bin dagegen der Neuling in der Gemeinde. Wenn du verstehst was ich meine Smilie
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auch altes Eisen muß sich an Recht und Gesetz halten. Winken
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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