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Kitzi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 02.02.09, 16:54 Titel: Minderjähriger bucht Reise! Dringend Hilfe |
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Hallo Forum
Hab ein Problem und zwar ich bin erst 16 und wollte vor kurzem eine Tauchsafari buchen. Und zwar ging das ganze so:
Ich habe bei dem Reiseanbieter eine unverbindliches Angebot gefordert und dies auch bekommen. Da alles gepasst hat und der bekannte von mir mit dem ich fahren darf auch zugestimmt hat, habe ich dem Anbieter zurückgeschrieben "Ich würde gerne buchen". Okay ich dachte die schicken mir sicher zuerst so ein Formular zu, wo der Erziehungsberechtigte und alle Teilnehmer unterschreiben, da die bis jetzt nur meinen Namen wusste. Leider kam nichts und nach ca. 10-20 Tagen habe ich dann nochmal gefragt was los sei. Kurz danach hat mir mein Bekannter mitgeteilt, dass er aufgrund einer Tumor-Operation nicht teilnehmen kann und ich wollte dem Anbieter mitteilen, dass es hinfällig sei. Aber der Herr meinte ich müsse Stornogebühr von 600€ bezahlen obwohl ich nie ein verbindliches Angebot bekommen habe und auch keine Reisebestätigung. Und darauf hat er mir sofort eine Stornobestätigung zusammen mit der Reisebestätigung geschickt und meinte ich müsse zahlen. Fand das irgendwie eine Frechheit, dass ich vor dem stronieren nichtmal so einen Reisebestätiung hatte und auch gar nichts unterschrieben habe.
Was meint ihr? Muss ich da wirklich zahlen?
Bitte um Hilfe
MfG Patrick |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 02.02.09, 23:46 Titel: |
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Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein Reisevertrag zustande gekommen ist, wäre der Vertrag unwirksam, wenn er von dem Minderjährigen ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters abgeschlossen worden wäre. Hat der gesetzliche Vertreter den Abschluss des Reisevertrags durch den Minderjährigen nicht genehmigt, kann der Reiseanbieter aus dem Vertrag keine Forderungen herleiten, auch keine Stornokosten.
Darauf könnte der Reiseanbieter hingewiesen werden. |
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Kitzi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.02.09, 16:02 Titel: |
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Habe dem Reisebüro das gesagt und die meinten:
da Sie bei der Anfrage und Buchung nicht angegeben haben das Sie minderjährig sind, was ich übrigens stark bezweifle, trifft der von Ihnen genannte Passus nicht zu. Ich bitte Sie daher den fälligen Betrag schnellstmöglich auf unser Konto zu überweisen, andernfalls sehen wir uns leider gezwungen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Dachte, dass ich da vorher ein Anmeldeformular bekomme wo ich dann angeben muss, dass ich minderjährig bin und die Unterschirft eines Erziehungsberechtigten benötige |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 03.02.09, 16:06 Titel: |
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*lach* Schöne Antwort, geht aber total an der rechtlichen Realität vorbei.. Es ist egal, ob man angegeben hat, Minderjährig zu sein oder nicht, der Vertrag ist trotzdem schwebend unwirksam. _________________ Geist ist Geil! |
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Kitzi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.02.09, 16:28 Titel: |
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also ihr meint ich soll die 600€ auf keinen Fall zahlen? |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 03.02.09, 16:28 Titel: |
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Die Begründung des Reiseveranstalters ist ja mal total daneben.
Das wäre ungefähr so, als wenn die Kassiererin, die einem 13 Jährigen Schnaps verkauft hat, sagt: "Ja tut mir leid. Er hat ja nich gesagt, dass er minderjährig ist"
Kitzi hat folgendes geschrieben:: | also ihr meint ich soll die 600€ auf keinen Fall zahlen? |
Naja solche konkreten Auskünfte dürfen wir hier leider nicht geben. Tut mir leid. Die Beiträge sind aber ergiebig genug, um selbst zu einem Ergebnis zu kommen oder?
lg |
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Inkognito FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 24.09.2004 Beiträge: 3898
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Verfasst am: 03.02.09, 16:46 Titel: |
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Kitzi hat folgendes geschrieben:: | also ihr meint ich soll die 600€ auf keinen Fall zahlen? |
Ganz allgemein zum Thema schwebend unwirksamer Verträge von Minderjährigen:
Sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtung vor, wonach Minderjährige auf ihre beschränkte Geschäftsfähigkeiten hinzuweisen haben.
Wird einem von einem Jugendlichen abgeschlossener und somit zunächst schebend unwirksamer Vertrag die nachträgliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten verweigert, so wird dieser unwirksam. Diese endgültige Zustimmungsverweigerung der Eriehungsberechtigten ist im vorliegenden Fall eindeutig erfolgt.
Natürlich steht es dem Reiseveranstalter frei, trotz der eindeutigen Rechtslage eine gerichtliche Geltendmachung anzustreben. Es sei jedoch anzuraten, sich zuvor fachkundigen Rat diesbezüglich einzuholen.
Jedenfalls sieht der Jugendliche einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.
Vielleicht sollte man dem Reiseverantsalter die Sachlage in einem kurzen Schreiben darlegen.
Inkognito |
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Questor Gast
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Verfasst am: 03.02.09, 16:54 Titel: |
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Inkognito hat folgendes geschrieben:: |
Vielleicht sollte man dem Reiseverantsalter die Sachlage in einem kurzen Schreiben darlegen.
Inkognito | Warum? Wenn der schon so frech ist und keine Bestätigung schickt. Hätte ja auch ein Volljähriger sein können - und der weiß dann gar nicht ob er reisen kann / darf oder nicht. |
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Kitzi noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.02.09, 17:07 Titel: |
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Okay gut dann werd ich denen das erklären und freue mich das ich im Recht bin.
Wollte hier keinen Misst oder so machen, hätte die Reise auch wirklich angetreten mit Einverständniserklärung nur hat mein Reisebegleiter leider einen Tumor und kann somit nicht. Und fand das wirklich eine Frechheit, dass er sich nicht gemeldet hat und mir dann Storno und Reisebestätigung in einem geschickt hat.
Danke euch! |
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Nachtpilater FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 161
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Verfasst am: 09.02.09, 03:31 Titel: |
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Schreib doch mal bitte wie es ausgegangen ist. Wär gannz toll |
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