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Bin in der 32. Woche schwanger. Mein Freund hat keinen Aufenthalt. wir möchten bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Duldung stellen zunächst bis zur Geburt des Kindes. Weil ich erst zum 26.01.2009 geschieden wurde meinte unser Anwalt die Vaterschaft müsste zwecks eines Vaterschaftstests nachgewiesen werden, weil das Kind in der Trennungszeit von meinem EX gezeugt wurde. Der Antrag hat uns ein Schreiben für die Ausländerbehörde mitgegeben in dem er den Antrag auf Duldung wie folgt begründet: Ich bin typ 1 Diabetikerin und es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft und zudem bin ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und dass ich auf die Unterstützung meines Freundes zur bewältigung der alltagsangelegenheiten angewiesen bin mit hinblick auf den diabetis (Risikoschwangerschaft).
Kann mir jemand sagen ob das Aussicht auf Erfolg hat (Antrag auf Duldung) .
Ich habe Angst, dass wenn wir mit dem Schreiben zur Ausländerbehörde gehen mein Freund direkt in Abschiebehaft kommt. _________________ SUN-MEL
naja vielen dank für eure Hilfeversuche wenn leute keine ahnung haben sollten sie das direkt schreiben!!! trotzdem vielen dank auch wenn die glaskugel in der reperatur ist. _________________ SUN-MEL
Dachten Sie etwa ernsthaft Sie würden hier Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bekommen?
Dann haben Sie falsch gedacht.
Weder die Forenregeln noch die Rechtslage im deutschen Ausländerrecht und Strafrecht lassen mehr zu als Ihnen bereits erläutert wurde.
Die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (= Erteilung einer Duldung) setzt genaue Kenntnisse des gesamten Sachverhaltes und der Aktenlage voraus, sodass man seriös wirklich nur mittels einer Glaskugel Auskunft erteilen könnte. _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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