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Verfasst am: 08.02.09, 21:20 Titel: Nutzung von Bildern in Internetforen Online-/Copyrightrecht
Ich habe folgende Frage:
Auf einer Internetseite (HP1) wird ein Bild inkl. Wasserzeichen gehostet, für dass der Inhaber von HP1 ein Urheberrecht hat. Dieses Foto wird nun auf einer anderen Internetseite (HP2) wiederrechtlich genutzt. Das Foto wurde von HP1 kopiert und auf den Server von HP2 hochgeladen. Beide Bilder sind auf der jeweiligen Internetseite auch zu sehen.
Nun wird auf einer dritten Internetseite (HP3) das Bild von HP2 verlinkt und damit auf HP3 ebenfalls für jederman sichtbar.
Wer hat das Urheberrecht verletzt? Inhaber HP2 wohl auf jedenfall. Wie sieht es aber mit Inhaber HP3 aus? Zählt die alleinige Nutzung des Bildes oder der Besitz, denn Inhaber HP3 besitzt das Bild ja nicht, sondern stellt es durch Verlinkung nur dar? Wie verhält sich das mit externen Links? In diesem Falle wäre das (sichtbare) Bild auf HP3 doch nur ein Link, oder?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.02.09, 02:08 Titel:
Zitat:
Zählt die alleinige Nutzung des Bildes oder der Besitz, denn Inhaber HP3 besitzt das Bild ja nicht, sondern stellt es durch Verlinkung nur dar?
Sobald ein Bild auf dem Bildschirm erscheint, hat man es in Besitz; außer auf dem Schirm noch im RAM-Speicher und meist noch auf Festplatte in einem temporären Ordner.
Nicht aber, wenn das Bild lediglich als URL angegeben ist. Dann erscheint in sämtlichen Speichern nur ein Text.
Spielt man mit i-frames u.ä., dann kann dies schon anders aussehen, meinten mal ein paar Gerichte, da das Werk dann als Bestandteil der Website erscheint beim Betrachter.
Hallo Gerd,
vielen Dank schonmal für deine Antwort.
Wer ist aber dann der Urheberrechtsverletzer?
Der Inhaber der HP3? Der ist aber ja nicht wirklich im Besitz des Bildes. Der hat das Bild weder im Speicher noch temporär auf Platte. Das Bild wird ja, sobald man die Seite von HP3 aufruft aus HP2 auf den Rechner den Benutzers nachgeladen, oder? Das Bild befindet sich demnach IMHO zu keinem Zeitpunkt im Besitz von Inhaber HP3.
Und den Benutzer verantwortlich zu machen, dass er eine Seite aufruft, die Urheberrechtsverletzendes Material verlinkt hat, ist ja auch irgendwie komisch!?
Bei manchen Foren, kann man ganze Internetseiten in einen Post einbinden. Wie verhält sich dass dann da, wenn die eingebundene (fremde) HP Bilder präsentiert?
Der Inhaber der HP3? Der ist aber ja nicht wirklich im Besitz des Bildes.
Es kommt auch weniger auf den "Besitz" an als vielmehr auf die Verbreitung/Veröffentlichung.
Wenn ich als Rechteinhaber die HP3 aufrufe und es erscheint dort eines meiner Bilder, so werde ich mit Sicherheit erstmal von HP3 ein lizenzanaloges Honorar plus aller marktüblichen Zuschläge fordern. Wie das Bild auf die Seite kommt ist mir zunächst völlig egal. Fakt wäre für mich, dass HP3 mein Bild veröffentlicht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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