Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - keine Information an Eltern trotz 3x5 auf Hj-zeugnis Thür
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

keine Information an Eltern trotz 3x5 auf Hj-zeugnis Thür

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:33    Titel: keine Information an Eltern trotz 3x5 auf Hj-zeugnis Thür Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Schüler bekommt auf dem Halbjahreszeugnis(Hauptschule) dreimal die Note fünf, Eltern erfahren zum wiederholten Male erst wenige Tage vor dem Zeugnis davon (dies durch Zufall) . Selbiges Problem trat in der letzten Klassenstufe schon auf, Eltern erwirken daraufhin ein Gespräch mit Schulleitung und den entsprechenden Fachlehrern. Nun wird u.a. festgelegt, dass die Eltern auf Wunsch (!?) alle schriftlichen Arbeiten sehen dürfen und auch über die mündlichen Noten im Hausaufgaben- bzw. Informationsheft (täglich zwischen allen Fachlehrern und Elternhaus) informiert werden. Eine besondere Förderung besteht seit fünfter Klasse und der Förderplan wird jedes Jahr neu festgelegt und halbjährlich entsprechend der Leistungen etc. korrigiert. Die schriftliche oder mündliche Benachrichtigung an die Eltern wird hier im letzten Jahr neu aufgenommen, obwohl ja dies ja wohl schon im Schulgesetz verankert ist. Mit der Förderlehrerin werden regelmäßige Informationsanrufe vereinbart, damit man auch von Seiten des Elternhauses entsprechend reagieren kann. Nach zunächst 14-tägigen Anrufen wird nun vereinbart, dass sich diese Lehrerin in Absprache mit den Fachlehrern nur noch meldet, wenn es nötig ist. Die Eltern besuchen die Elternsprechtage und werden auch hier nicht auf die schlechten Leistungen des Schülers hingewiesen.
Nun muss sich der Schüler mit dem jetzigen Zeugnis ( dreimal Note fünf) in einer weitergehenden ( berufsvorbereitende) Schule bewerben. Die Eltern haben Sorge, dass der Schüler damit "schlechte Karten" hat. Bedingt durch kurzes Schuljahr, Prüfungsvorbereitungszeit und Beenden der Hauptschule hat der Schüler nun nur noch zwei Monate Zeit um diesen schlechten Notenstand wettzumachen. Für einen Schüler, der generelle Lernschwierigkewiten hat ( attestiert durch ärztliche Gutachten-liegen der Schule vor und sollten von jedem Fachlehrer gelesen werden, laut Förderplan) ist dies ein sehr schwieriges Unterfangen, fast ausssichtslos.
Die Eltern fühlen sich mal schlicht gesagt, einfach mal ausgetrickst und sind über die nicht erfolgte Unterstützung einfach mal nur sauer. Sie haben nach ihren Möglichkeiten das Kind unterstützt, sind allerdings keine Pädagogen, sondern vielmehr diejenigen, die erziehungstechnisch am Kind blieben. Die Eltern waren sehr an die Schule angebunden, waren immer um Information bemüht, die dann allerdings nicht kam. Bei mehr Information seitens der Schule bzw. der Fachlehrer hätte man eventuell anders reagieren können.

Was bleiben den Eltern jetzt für Möglichkeiten offen? Zunächst ist wieder ein Gespräch mit der Schulleitung in der nächsten Woche( gleich nach Winterferien) vereinbart worden. Wie können die Eltern jetzt argumentieren? Kann hier notentechnisch noch irgendwas korrigiert werden, da sich Schüler mit diesem Zeugnis bewerben muss.

Thüringer Gymnasien können auf Antrag den Notendurchschnitt korrigieren, als sogenannten Härtefall( Nachteilsausgleich) , um die persönlichen oder familiären Umstände in die Benotung mit einfließen zu lassen. Kann dies auch in der Hauptschule Anwendung finden, wenn man den Umstand dabei berücksichtigt, dass der Schüler zu 100% körperbehindert ist und die Lernbehinderung nachweisbar ist?

Für hilfreiche Antworten wären die Eltern mehr als dankbar!


Lieben Gruß

Hühnermax
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:29    Titel: Keine Ideen? Antworten mit Zitat

Hallo
hat niemand eine Idee wie hier geholfen werden kann? Hat nie jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gehört und weiß nun, wie geholfen werden kann?
Einerseits wäre dies ja schön, andererseits würden sich die Eltern über jede Hilfestellung freuen!

Gruß Hühnermax
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hühnermax,

nach meinem Eindruck hat die Schule schon sehr viele Maßnahmen getroffen, um die Eltern über den Leistungsstand des Schülers zu informieren und auf dem Laufenden zu halten. Warum die Eltern sich trotzdem schlecht informiert fühlen und warum der Leistungsstand noch zum Zeitpunkt des Elternsprechtages offenbar nicht in diesem negativen Ausmaß bekannt war, kann aus der Ferne schlecht beurteilt werden.

Nicht ausschließen kann man dabei die Möglichkeit, dass die Eltern im Falle negativer Informationen zwar tätig geworden wären, allerdings aber auch nicht nachgefragt haben, falls solche Informationen eben ausblieben. Wurde also beispielsweise das Hausaufgaben- bzw. Informationsheft regelmäßig durch den Schüler geführt und durch die Eltern die Einträge der Lehrer kontrolliert? Wenn nicht, wurde umgehend beim Klassenlehrer/Fachleher nachgefragt?

Weitere Informationsrechte durch die Eltern bestehen nämlich durchaus durch weitere Regelungen des Schulgesetztes:

Zitat:
§ 19 Elternsprechstunden, Elternsprechtage und Elternversammlungen
2) Die Klassenlehrer halten wöchentlich, die Fachlehrer monatlich eine Elternsprechstunde außerhalb ihrer Unterrichtszeit ab. Zeit und Ort der Elternsprechstunden werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Im Übrigen werden Elternsprechstunden nach Bedarf abgehalten.

Aktives Nachfragen wäre also durchaus auch außerhalb von Elternsprechtagen möglich gewesen.

Regelungen zum Härteausgleich bestehen auch für die Hauptschule. Sie dienen aber dazu, schlechte Noten zu verhindern und nicht einer nachträglichen Verbesserung der Noten. Zu klären wäre außerdem die Frage, ob die schlechten Noten ursächlich auf die genannte Behinderung zurückzuführen sind. Offenbar hat es aber aktuell noch keinen Kontakt zur Schule in dieser Frage gegeben, um hierüber eine konkrete Auskunft geben zu können. Wie sehen denn die "Kopnoten" aus, beispielsweise die Note für das Arbeitsvehalten/Leistungsbereitschaft?

Welche Erklärung hat der Schüler für die schlechten Noten?

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Dieses Informationsheft und die vereinbarten Anrufe wurden wegen der Nachfrage der Eltern vereinbart und nicht aus Initiative der Schule heraus, aber die Schule führte diese Vereinbarungen nur inkonsequent aus, so dass der Informationsfluss eben nicht so lief, wie theoretisch gedacht.
Natürlich wurde dieses Informationsheft jedoch sehr sorgsam geführt. Der Schüler legte es tatsächlich in jeder Unterrichtsstunde vor und es wurden von den Lehrern jeweils eingetragen. Die Eltern kontrollierten dieses Heft täglich und es wurde unterschrieben, insbesondere auch deswegen, dass die Lehrer somit wußten, dass die Eltern jeden Tag auf die "Nachrichten" sehr großen Wert legten. Die Eltern vertrauten darauf, dass so der Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus gut funktionieren konnte. Bei Negativmitteilungen, allerdings nicht schlechte Benotung, reagierten die Eltern entsprechend. Noten wurden hier allerdings nie eingeschrieben. Darin liegt wohl ein Fehler der Eltern, dies nie angemahnt zu haben. Allerdings war dieses Heft ja nicht die einzige "Kommunikationsmöglichkeit", denn es gab die Absprache, dass die entsprechende Förderlehrerin sich bei Notwendigkeit telefonisch meldet. Bei einem Stand von 5,6 in einem Fach kurz vor Zeugnis wäre doch wohl ein solcher Anruf zu erwarten gewesen. Jedoch hätten die Eltern auch erwartet, dass entweder die schriftlichen Arbeiten zwecks Kenntnisnahme durch die Eltern und zum Anfertigen einer Berichtigung mitgegeben würden. Das erfolgte nur selten bei Kurzkontrollen und ganz selten bei Klassenarbeiten. Somit "wärten sich die Eltern in Sicherheit´", dass der Leistungsstand keinesfalls schlechter als Note vier ist.
Die Schwierigkeiten ergeben sich für den Schüler einmal aus seinem Gesundheitszustand, anderseits begünstigt auch durch fehlenden Antrieb des Schülers selbst. Die gesundheitlichen Dinge kann man nur so nehmen wie sie sind und das beste daraus machen. Um aber den Schüler genau aus seiner eigenen fehlenden Motivation rauszubekommen, hatte man gemeinsam mit dem Kollegium der Schule die o.g. Massnahmen ergriffen. Gemeinsam mit der Schule für das KInd, so war das Motto der Eltern. Ein engmaschiges Gefüge um und mit dem KInd, leider war die Maschen wiederum so groß, dass das Kind hindurch schlüpfen konnte. Nun sind die Dinge wie sie sind und fraglich, ob man hier welche Massnahmen zu Gunsten des Kindes anwenden kann. Dass natürlich die Eltern wiederum einiges an Gesprächen mit dem Kind geführt haben, verschiedene erzieherische Massnahmen angekündigt hat und diese hoffentlich Sinn machenden Konsequenzen auch einhält, dürfte klar sein. Die Eltern haben den Eindruck, dass das KInd einerseits zufrieden ist, dass man mit ihm für sich selbst tätig wird. Jedoch siegt die eigene Bequemlichkeit des KIndes immer wieder, weil oft unzureichende Informationen bei den Eltern ankommen. Die Eltern sind völligst ratlos, können doch nicht jeden Tag in der Schule anrufen.
Nun wird es ein erneutes Gespräch mit Schulleitung geben, aber was könnte man noch regulieren, was nicht eigentlich schon reguliert wäre. Muss man nun echt der Schule erklären, dass man sich an abgesprochene Vereinbarungen auch halten muss, ist ja schließlich im Förderplan schriftlich fixiert. Man erklärt, dass sich das Kind nicht an alle Punkte dieser Vereinbarung hält und macht es auf Pädagogenseite auch nicht. Das ist erstens schlechte Vorbildwirkung und es ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Andererseits muss eine Mitteilung egal welcher Noten an das Elternhaus bei minderjährigen Schülern normal sein, Kontrolle der Unterschrift darf doch nicht zur Last werden.
Die Kopfnoten sind so schlecht nicht, Mitarbeit drei, allerdings ist die Mitarbeit sehr von der körperlichen Tagesform abhängig, es gibt gute und schlechte Tage. Mitarbeit wiederum wird sehr gut von den Lehrern dokumentiert, bei Lob ist das ein echter Ansporn für ihn und er freut sich darüber, dass man es wertet. Das finde ich, ist doch etwas zum Anknüpfen für Lehrer. Warum lässt man es dann an anderer Stelle wieder so schleifen? Rein menschlich ein trauriger Umstand für die Eltern. Die Eltern haben rein gesundheitlich viel erreichen können und fühlen sich hier an dieser Stelle einfach nur allein gelassen. Es geht doch um die Zukunft dieses Kindes!

Zu erwähnen wäre hier vielleicht auch, dass sich die Eltern bei Beginn des neuen Informationsheftes für das jetzige Schuljahr in diesm Heft dafür bedankt haben, dass die Lehrer diese Heft mit führen und somit die Bemühungen der Eltern unterstützen. Das Elternhaus erkennt die Mehrabeit durch stündliche Bemerkungen in diesem Heft schon auch an.
Nun gut, warten wir das Gespräch ab. Allerdings wären die Eltern nach wie vor über Anregungen sehr dankbar.


Gruß Hühnermax
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hühnermax,

Zitat:
Jedoch hätten die Eltern auch erwartet, dass entweder die schriftlichen Arbeiten zwecks Kenntnisnahme durch die Eltern und zum Anfertigen einer Berichtigung mitgegeben würden.


Da stimme ich Ihnen zu, mir ist auch unverständlich, warum die Schule so verfährt. Ist es auch möglich, dass der Schüler die besagten Arbeiten einfach verschwiegen hat? Aber auch hier gilt, dass die Eltern natürlich wissen, dass Klassenarbeiten geschrieben werden und sie müssen sich zuallererst selbstverständlich bei ihrem Kind danach erkundigen, wann sie geschrieben werden und wie die Ergebnisse ausfielen. Wie Sie schreiben unterstützen die Eltern ja das Kind. Sie müssen natürlich keine Nachhilfe erteilen, aber zumindest darauf achten, dass es sich auf anstehende Klassenarbeiten vorbereitet.

Zitat:
Die Schwierigkeiten ergeben sich für den Schüler einmal aus seinem Gesundheitszustand, anderseits begünstigt auch durch fehlenden Antrieb des Schülers selbst

Insbesondere wegen des fehlenden Antriebs des Schülers obliegt den Eltern die Pflicht, die schulische Vorbereitung intensiv zu begleiten.

Zitat:
Ein engmaschiges Gefüge um und mit dem KInd, leider war die Maschen wiederum so groß, dass das Kind hindurch schlüpfen konnte.

Eben. Die Maschen waren aber aus meiner Sicht nicht bloß wegen der fehlenden Informationen der Schule so groß. Von dem Informationsfluss zwischen Eltern und Schüler schreiben Sie bislang trotz Nachfrage zum Beispiel nichts.

Zitat:
Die Eltern haben den Eindruck, dass das KInd einerseits zufrieden ist, dass man mit ihm für sich selbst tätig wird. Jedoch siegt die eigene Bequemlichkeit des KIndes immer wieder, weil oft unzureichende Informationen bei den Eltern ankommen.

...und der Schüler weiß, dass die Eltern weder kritisch bei ihm noch den Lehrern nachfragen, sollten Informationen ausbleiben?

Zitat:
Die Eltern sind völligst ratlos, können doch nicht jeden Tag in der Schule anrufen.


Ich habe den Eindruck, dass das umgekehrt von der Schule durchaus erwartet wird. Wöchentliche Gespräche mit dem Klassenlehrer (s.o) sollten allerdings ausreichen.

Zitat:
Man erklärt, dass sich das Kind nicht an alle Punkte dieser Vereinbarung hält und macht es auf Pädagogenseite auch nicht. Das ist erstens schlechte Vorbildwirkung und es ist das Papier nicht wert, auf dem es steht.

Bislang schrieben Sie nicht, dass das Kind sich nicht an Vereinbarungen hielt. Ist das also eine Vorwegnahme des anstehenden Gespräches? (Von der Vorbildfunktion der Eltern hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen möchte ich an dieser Stelle gar nicht reden).

Zitat:
Kontrolle der Unterschrift darf doch nicht zur Last werden.


Was genau meinen Sie damit?

Da es sich offenbar um ein Zeugnis handelt, das der Bewerbung dient, haben Sie im Übrigen die Mögichkeit, gegen die besagten Noten Widerspruch zu erheben. Sofern Sie allerdings eine Notenverbesserung wegen der fehlenden Informationen anstreben, sehe ich die Erfolgsaussichten eher skeptisch. Eine Versetzung wäre auf diesem Wege jedenfalls nicht möglich:

Die Thüringer Schulordnung schreibt:
Zitat:
§ 18 Recht auf Information

(1) Die Schule ist im Sinne des § 31 Abs. 2 Satz 3 ThürSchulG verpflichtet, die Eltern möglichst frühzeitig über ein auffallendes Absinken der Leistungen und sonstige wesentliche, den Schüler betreffende Vorgänge schriftlich zu unterrichten. Ist eine Benachrichtigung unterblieben, so kann daraus ein Recht auf Versetzung nicht hergeleitet werden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Danke für die erneute Antwort!
Sicher konnte der Schüler einige der Arbeiten verschweigen, allerdings fragen die Eltern täglich nach erhaltenen Noten in schriftlicher und mündlicher Form. Immer dann, wenn die KK ode LK bekannt war, konnte man natürlich konsequenter fragen. Schriftliche Arbeiten, meist Klassenarbeiten, werden von den Schülern selbst unterschrieben, damit man die Kenntnissnahme seitens des Schülers nachweisen kann und die Arbeit somit achivieren kann. Den Eltern wurde erklärt, dass es zeitlich zu aufwendig wäre, der gesamten Klasse "hinter her zu laufen" um die Arbeiten mit den Unterschriften der Eltern archivieren zu können. Das meine ich mit Last. Wenn die unterschriebenen Arbeiten konsequent eingefordert würden, würde man als Schüler nicht umhin kommen, auch die schlechten Noten vorzulegen. Ein kleiner Eintrag, hier im speziellen Fall in das Infoheft mit z.B. LK oder KK und der entsprechenden Note hätte den Eltern den Hinweis gegeben. Allerdings wäre damit immer noch nicht die Möglichkeit der Bereichtigung gegeben, allerdings hätten die Eltern dann die Arbeit jeweils"anfordern " können.

[i]Insbesondere wegen des fehlenden Antriebs des Schülers obliegt den Eltern die Pflicht, die schulische Vorbereitung intensiv zu begleiten. [/i] Entsprechend der Informationen wurde jeweils mit dem Kind oder unter Anweisung vom KInd allein vorbereitet. Täglich zusätzliche Kontrolle des Hausaufgabenheftes durch die Eltern, Abfragen vor bekannten Arbeiten, Hilfestellung bei Erarbeitung von Hausaufgaben...all die üblichen Dinge wurden gemacht.

Bislang schrieben Sie nicht, dass das Kind sich nicht an Vereinbarungen hielt. Ist das also eine Vorwegnahme des anstehenden Gespräches? (Von der Vorbildfunktion der Eltern hinsichtlich der Einhaltung von Vereinbarungen möchte ich an dieser Stelle gar nicht reden).
Es gab schon ein Telefonat mit der Schulleitung, dort wurde bemängelt, dass der Schüler seine Vereinbarungen nicht einhält, also keine Vorwegnahme. Dies sehen die Eltern im übrigen auch so und haben mit dem KInd entsprechend geredet und ihn auf seine "Versprechungen" hingewiesen und ihm immer wieder die Wichtigkeit vor Augen geführt ( im Sinne von für ihn wichtig und zukunftsentscheidend). Doch die "Aufgaben " der Eltern wurden entsprechend der Vereinbarungen erledigt. Bei mehreren anderweitigen Gelegenheiten wurden Gespräche mit Schulleitung, Klassenleiter und Fachlehrern geführt. Es wurde auch nie nur angedeutet, dass in drei Fächern die Leistungen so schlecht waren.
Ich habe den Eindruck, dass das umgekehrt von der Schule durchaus erwartet wird. Wöchentliche Gespräche mit dem Klassenlehrer (s.o) sollten allerdings ausreichen.
Nicht täglich, aber immer dann wenn es nötig erscheint, erwartet das Elternhaus dies schon und dies gemäß des Förderplanes, des Informationsheftes und dem Schulgesetz entsprechend. Bei dreimal Note fünf, erscheint es den Eltern als gegebenen Anlass. Zumal es in einem der Fächer dasselbe im vorigen Schuljahr gab, und von der Eltern mit der Fachlehrerin ein Gespräch gab. Die Eltern baten darum, bei solchen "Sachen" eine Information zu bekommen. Die Eltern baten um Unterstützung. Die Eltern signalisierten immer wieder wie wichtig ihnen dieses ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hühnermax
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.