Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtsurteil - Insolvenz des Schuldners
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerichtsurteil - Insolvenz des Schuldners

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
corinna
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:47    Titel: Gerichtsurteil - Insolvenz des Schuldners Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Fragen zu folgendem fiktiven Fall:
Eine Wohnungsgesellschaft wurde verurteilt, den entstandenen Schaden aufgrund eines unberechtigten Aufbrechens der Wohnung zu zahlen. Hierbei ging es vorrangig um den Schaden aufgrund der Beschädigung des Schlosses und damit einhergehend um ein Austauschen der Schließanlage. Nunmehr ist die Wohnungsgesellschaft insolvent und kann nicht mehr zahlen. Der Schaden ist - nur provisorisch - behoben.
Hat der Mieter hier noch etwas zu befürchten? Könnte der Vermieter sich nun aufgrund der Insolvenz und trotz des bestehenden Urteils an den Mieter wenden?

LG
Corinna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das Vorliegen eines Urteils gegen einen Schuldner schließt ja nicht aus, dass ggf. noch eine weitere Person auch für den entstandenen Schaden haftet. Ob sich die Vermieter an den Mieter wenden können, hängt daher davon ab, ob gegen den Mieter ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.