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Verfasst am: 09.02.09, 09:47 Titel: Gerichtsurteil - Insolvenz des Schuldners
Hallo Zusammen,
ich habe folgende Fragen zu folgendem fiktiven Fall:
Eine Wohnungsgesellschaft wurde verurteilt, den entstandenen Schaden aufgrund eines unberechtigten Aufbrechens der Wohnung zu zahlen. Hierbei ging es vorrangig um den Schaden aufgrund der Beschädigung des Schlosses und damit einhergehend um ein Austauschen der Schließanlage. Nunmehr ist die Wohnungsgesellschaft insolvent und kann nicht mehr zahlen. Der Schaden ist - nur provisorisch - behoben.
Hat der Mieter hier noch etwas zu befürchten? Könnte der Vermieter sich nun aufgrund der Insolvenz und trotz des bestehenden Urteils an den Mieter wenden?
Das Vorliegen eines Urteils gegen einen Schuldner schließt ja nicht aus, dass ggf. noch eine weitere Person auch für den entstandenen Schaden haftet. Ob sich die Vermieter an den Mieter wenden können, hängt daher davon ab, ob gegen den Mieter ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht.
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