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Verfasst am: 09.02.09, 10:25 Titel: Anspruch auf Staatsbedienstetenwohnung?
A war Beamtin (A6, ca. 1200 € netto) des Freistaates Bayern bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Jahr 2006 wurden alle Beamten dieser Körperschaft nunmehr zu Körperschaftsbeamten ernannt.
Bei der "Umwandlung" in Körperschaftsbeamte wurde ausdrücklich versichert, dass den Beamten keine Nachteile gegenüber den Staatsbeamten entstehen würden.
Bisher wohnt A in einer Kellerwohnung ohne Tageslicht und eigenes Badezimmer für 300 € warm
Nun möchte A einen Antrag auf Zuteilung einer Staatsbedienstetenwohnung stellen.
A kann sich leider keine Wohnung auf dem freien Markt leisten, da diese in München sehr teuer sind (ab 600 € warm, 1 Zi.) .
Die Körperschaft vermietet an Ihre Beschäftigten auch eigene Wohnungen, diese kosten jedoch auch ab 550 €, 1 Zi.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde für die Wohnungsvergabe, sagte man, dass A keinen Anspruch auf eine Staatsbedienstetenwohnung hat, da Sie ja Körperschaftsbeamtin ist.
Kann A ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen?
Gibt es sonst irgendwelche Vorschriften etc. auf die A sich berufen kann?
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