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Frage zur Rechtslage - Schulamt

 
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socke01
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 13:22    Titel: Frage zur Rechtslage - Schulamt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

eines meiner Kinder wurde letztes Jahr eingeschult und zwar auf einer Förderschule mit Schwerpunkten Sprache sowie Hören/Kommunikation. Sie geht in den Teil mit Schwerpunkt Hören/Kommunikation. Die Schule ist in NRW. Ihr gesundheitliches Problem hat mit Hören und Wahrnehmung dazu zu tun.
Zunächst wurde sie dort auf Probe aufgenommen, da die Diagnostik zum Problem noch nicht ganz abgeschlossen waren, als es um die Einschulung ging. Das hat sich inzwischen geändert, die Diagnose steht und ihre Lehrerin versichert uns, sie ist genau richtig dort. Das sehen wir auch so.
Innerhalb der Diagnostik, die im Laufe der Zeit erstellt wurde, gab es auch einen Intelligenztest. Der ist jetzt zwei Jahre alt.

Jetzt wurde im Januar von Seiten der Schule ein neues Gutachten erstellt, um den Förderbedarf weiterhin zu beantragen. Daraufhin wurde vom zuständigen Schulamt ohne Angabe von Gründen zunächst mal ein erneuter Intelligenztest eingefordert. Zu sagen dazu wäre, dass das Schulamt den Föderbedarf aber nicht entscheiden wird, das sei Landessache im Rahmen des AOSF-Verfahrens an dieser Schule - das war die Auskunft der Lehrerin. Somit versteht weder die Lehrerin, noch die Schulleitung, warum das Schulamt einen Intelligenztest einfordert. Ich warte noch auf Nachricht der Lehrerin, die sich beim Schulamt diesbezüglich erkundigen wollte.

Mir wurde von der Lehrerin gesagt, dass weder sie noch wir diesen Test verweigern dürften, wir hätten lediglich die Wahl, Widerspruch einzulegen. Mir ist diese Erklärung nicht ganz schlüssig. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso elterliches Sorgerecht dabei so außer Acht gelassen wird. Ich würde gerne wissen, wie dabei die genaue Rechtslage ist.

Um das verständlicher zu machen: Sollte die Lehrerin der Ansicht sein, einen solchen Test zu benötigen, wird er gemacht und von uns bewilligt. Die Lehrerin hat unser uneingeschränktes Vertrauen. Aber sie erklärte uns, dass es zur Zeit keine Notwendigkeit dazu gäbe.

Da mir diese ganze Angelegenheit sehr schwammig und wenig nachvollziehbar ist, würde ich diesen Test bis auf Weiteres gerne verweigern. Sollte mir die Forderung nach diesem Test von Seiten des Schulamtes gut begründet werden, kann er immer noch erfolgen. Müsste die Forderung nicht zumindest begründet werden? Wozu ist eine Widerspruchsmöglichkeit da, wenn sie innerhalb diese Sache schlecht zum Zuge kommt, da der Test in der Schule innerhalb von drei Tagen nach Einforderung angesetzt wurde. Das lässt mir kaum die Möglichkeit, mich zu erkundigen, geschweige denn rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Dient Widerspruch nicht dazu, es erstmal zu verhindern? Dazu wüsste ich gerne, was die Gesetzgebung das her gibt.

Gruß
Socke01
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Socke01,

ich habe den Eindruck, dass in Ihrem Fall eher Kommunikationsschwierigkeiten bzw. Missverständnisse zwischen Schule, Schulaufsicht und Eltern vorliegen, nicht aber schwerwiegende rechtliche Probleme.

Socke01 schrieb:
Zitat:
Zu sagen dazu wäre, dass das Schulamt den Föderbedarf aber nicht entscheiden wird, das sei Landessache im Rahmen des AOSF-Verfahrens an dieser Schule - das war die Auskunft der Lehrerin

Die Entscheidung des Schulamtes ist sozusagen eine Entscheidung des Landes, insofern gehe ich hier von einem Missverständnis aus. Das Schulamt ist als Mittelbehörde zwischen Land und Schule tatsächlich zuständig für alle Entscheidungen u.a. in Sachen Förderbedarf.

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Lehrerin den erneuten Intelligenztest für überflüssig hält, weil sie selbst (die Schule) Ihr Kind für zutreffend untergebracht hält. Das Schulamt hat seinerzeit den Förderbedarf allerdings wegen der uneindeutigen Diagnose offenbar befristet und fordert deshalb aus Anlass des erneuten Antrages einen neuen Intelligenztest.

Ohne eine ausreichende Begründung seitens des Schulamtes würde ich einem solchen Test als Eltern ebenfalls nicht zustimmen, auch wenn Sie letztlich wohl dazu verpflichtet wären - da stimme ich der Lehrerin zu.

Ich würde Ihnen empfehlen, das Ergebnis der Gespräche zwischen der Lehrerin und dem Schulamt abzuwarten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Intelligenztest gegen die Empfehlung der Schule durchgeführt werden würde.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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socke01
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Reiser,

danke für Ihre Antwort.
Ich bemühe mich seit einer Woche, jemanden im Schulamt dazu zu befragen, habe aber leider keinen Erfolg, da es dort dauerbesetzt ist.
Die Leherin erhielt die Auskunft, der Test würde angefordert, weil das AO-SF-Vefahren noch nicht abgeschlossen sei.

Wir kommen nicht drum herum, der Test wird gemacht.

Ich habe mich nur gewundert (und mehr als gewundert, ich war schon sehr verärgert), dass Eltern diesbezüglich nicht mal informiert werden müssen. Das ist die letzte Auskunft der Leherin mir gegenüber.

Gruß
Socke
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