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ich habe am vergangenen Samstag eine Mail mit der Mitteilung bekommen, das ich Gewinner eine 8tägigen Flugreise in die Türkei für 2 Personen im Wert von 996,-Euro geworden bin.
Dazu musste ich einen Link klicken und meine Gewinn-nr. angeben. Diese Reise ist von [Klarname entfernt -report-]. Nach dem klcik auf den link komme ich zur Reisebeschreibung. Der Gewinni war OHNE PAX-TAX. D.h. es wurde drauf hingewiesen das pr.Person ca. 90 Euro für buchungs und Tax gebühren hinzu kommen.
Ansonsten kommen (ausser Taschengeld) keine Kosten zu.
Beschreibung lt. Veranstalter: Bis auf die Buchungsgebühr von 45,- Euro pro Person und den Kerosinzuschlag/PAX-TAX ist die Reise für 2 Pers. völlig kostenlos.
Habe mal den Link zur beschreibung incl. AGB´s eingefügt.
[Link entfernt -report-]
Ich habe eine Bestätigung für die verbindliche Reiseanmeldung bekommen. Kann ich diese Widerrufen?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.02.09, 11:31 Titel:
Hallo und willkommen im FDR.
Eins vorab: Links oder Klarnamen sind hier nicht erwünscht, daher habe ich beides gelöscht.
Suchen sie im Web nach dem Namen des Geschäftsführers des Veranstalters, da erhalten Sie jede Menge Infos.
Was den Rücktritt anbelangt: Selbstverständlich haben Sie lt. BGB ein Rücktrittsrecht.
Ob Stornogebühren anfallen, können Sie den AGB des Veranstalters entnehmen.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Die Bestätigung ist erfolgt, das Widerrufsrecht greift nicht klick evtl. kommen sie da noch aus Kulanz des Veranstallters oder mit einer Stornierungsgebühr heraus!
Aber wenn alles in Ordnung ist und so billig wie gewüscht, wozu widerrufen?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 09.02.09, 13:00 Titel:
In der Regel schon. Geeignete Ersatzpersonen sollten vom Veranstlater akzeptiert werden.
Genaue auskünfte hierzu gibt der § 651a ff BGB. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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