Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.02.09, 14:59 Titel: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Hallo und guten Tag,
mein jüngster Sohn (15.J) ist am Wochenende mit einer Guppe von Freunden volltrunken von der Polizei aufgegriffen worden und aufgefordert seine Personalien anzugeben,was er leider nicht machte ,er hat die Beamten beleidigt und wollte sich entfernen.
Dabei ist er agressiv geworden und hat eine Beamtin zur Seite geschubst.
Daraufhin wurde er zu Boden gebracht ,Handschellen angelegt
und ins nächste Revier gefahren,wo Blutprobe ect. entnommen wurde.
Das Ergebnis ergab 1,9 Promille.
Mein Mann und ich wurden telef. benachrichtigt.
Als wir eintrafen,war ich doch sehr erschrocken wie er zugerichtet war.
Die linke Gesichtshäfte war angeschwollen,blutverschmiert und eine Platzwunde an der Oberlippe.
Nachdem ich gefragt habe ob er auch in einer Schlägerei verwickelt war,meinte einer der Beamten das sie ihn ruhigstellen,also zu Boden bringen mussten .daher die Schürfwunden im Gesicht.(wofür ich ja Verständnis habe).
Da er am nächsten Morgen ,(er erinnert sich nur wage an den Verlauf),über Schmerzen klagte sind wir zu unserem Arzt gefahren und
die Untersuchung ergab,das die Verletzungen von Faustschlägen ins Gesicht stammen.
Danach habe ich mich mit den Freunden meines Sohnes in Verbindung gesetzt und nach deren Aussage wurde mein Sohn am Boden liegend von einem Beamten mind. 5-6 Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Nachdem er im Wagen sass ist einer der Freunde meines Sohnes zum Auto gegangen ,hat an die Scheibe geklopft und höflich gefragt ob er ihn so zugerichtet hätte ,der Beamte erwiderte das mein gestürzt Sohn sei.....
Ich möchte jetzt die Tat meines Sohnes nicht verharmlosen,Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist sicherlich ein schweres Vergehen,aber ich denke mit 1,9 Promille war er nicht wirklich eine Gefahr für 2 Beamte oder sehe ich das falsch?
Meine eigentliche Frage ist : Mit was für einer Strafe hat mein Sohn zu rechnen und da
der Kinderarzt dazu geraten hat einen Anwalt einzuschalten und Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen,diese gerechtfertigt wäre bzw. wie weit die Beamten tätig werden dürfen?
Als allererstes sollten sie Ihrem Sohn gehörig die Lewiten lesen.
Wenn sich der Vorfall aber so zugetragen hat, wie Sie ihn hier schildern, dann sollten Sie tatsächlich einen Anwalt einschalten. Denn keiner von uns war vor Ort, um überhaupt auch nur ansatzweise etwas zu dem Vorfall sagen zu können.
Denn keiner von uns war vor Ort, um überhaupt auch nur ansatzweise etwas zu dem Vorfall sagen zu können.
Das stimmt zwar, ist bei allen anderen hier geschilderten Sachverhalten aber nicht anders.
Sollte sich dies tatsächlich so zugetragen haben, besteht hier wenigstens der Verdacht einer Körperverletzung im Amte, möglicherweise sogar einer gefährlichen Körperverletzung im Amte.
Sie sollten sich nochmals genau schildern lassen, wie sich die Situation dargestellt hat.
Der Weg zur Polizei/ Staatsanwaltschaft zwecks Anzeige erstatten steht ihnen jederzeit frei.
Auch einen Anwalt einzuschalten ist sinnvoll.
OT:
Sie sollten dringendst etwas gegen den Alkoholkosum ihres Kindes machen! 1,9 Promille ist der absolute Hammer für einen 15 jährigen. Das ist wirklich kein jugendlicher Spaß mehr. Mit solchen Promillezahlen hat die Polizei sonst nur bei Alkoholikern zu tun. (und das ist keine Übertreibung!)
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
dann werde ich mich erstmal mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Zum OT: Das ist schon geschehen (mit dem Leviten lesen).
Mit der Promillezahl kann ich mich evtl. auch verhört haben,da ich an dem
Abend 'etwas' aufgeregt war um alles auf zu nehmen,was mir berichtet
wurde
Es könnte aber auch gute Gründe gegeben haben, um den Widerstand durch Faustschläge ins Gesicht versuchen zu brechen. Schmerzunempfindlichkeit bei dem Promillegehalt ist keine Seltenheit. Auch dies ist nur eine Vermutung.
Für mich gesprochen: Wenn ich Widerstände durch die unschöne, aber manchmal leider nicht vermeidbare Weise Faustschläge ins Gesicht, zu brechen, dokumentiere ich das auch penibel in der Anzeige, die ich dazu fertige.
Zitat:
Danach habe ich mich mit den Freunden meines Sohnes in Verbindung gesetzt und nach deren Aussage wurde mein Sohn am Boden liegend von einem Beamten mind. 5-6 Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Nachdem er im Wagen sass ist einer der Freunde meines Sohnes zum Auto gegangen ,hat an die Scheibe geklopft und höflich gefragt ob er ihn so zugerichtet hätte ,der Beamte erwiderte das mein gestürzt Sohn sei.....
Dieser Kontext erschliesst sich mir nicht so recht...wenn der gesehen hat, dass der Beamte den Jungen so zugerichtet hat, wo besteht dann die Notwendigkeit, dies so zu erfragen? Zumal ich auch nicht glaube, dass sich die Beamten vor Ort zu Stellungnahmen in der Form hinreissen lassen.
Aber davon ab ist der Weg zum Anwalt hier sicherlich der richtige. Sollten dann grobe Diskrepanzen zwischen Wahrnehmung der Zeugen und Anzeige der Polizei bestehen, lassen die sich ja fix ausräumen. _________________ Alles wird gut.
Es könnte aber auch gute Gründe gegeben haben, um den Widerstand durch Faustschläge ins Gesicht versuchen zu brechen. Schmerzunempfindlichkeit bei dem Promillegehalt ist keine Seltenheit. Auch dies ist nur eine Vermutung..
Ganz klar: Es kann sehr wohl Gründe für Faustschläge ins Gesicht geben. Aber wie du schon schreibst: Diese gehören dann auch in der Anzeige niedergeschrieben. Alles andere lässt zumindest den Verdacht zu, dass hier irgendwas nicht ganz koscher sein könnte.
Volker13 hat schon recht, wir waren nciht dabei und können nur vermuten, bzw. eine Ferndiagnose stellen.
Ob die Polizisten völlig richtig oder falsch gehandelt haben, können wir hier definitv nicht klären.
Hallo nochmal ,ich habe nochmal mit mehreren Anwesenden gesprochen und demnach lief es so ab : mein Sohn wollte sich entfernen ,schubste dabei eine Beamtin zur Seite , wurde danach von dem anderen Beamten überwältigt auf den Boden gelegt,Handschellen angelegt,bekam dann einen Faustschlag ins Gesicht ,röchelte ,worauf en Freund von meinem Sohn zu dem Beamten sagte ,er benötigt sein Asthmaspray weil er Asthmatiker ist,der Beamte daraufhin sagte das er dieses jetzt nicht brauche und ihm nochmal 5-6 Schläge(mit der Faust )ins Gesicht gab,dann wohl in den Wagen gebracht wurde,der Freund der dann zum Wagen ging kam erst später dazu und hat den vorherigen Verlauf nicht gesehen,deshalb die Fragen ...aber wie schon erwähnt ,wäre es unangebracht jetzt weitere Vermutungen anzustellen bis erstmal mit allen Zeugen geredet wurde,bzw. der Beamte sich dazu äussert.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 09.02.09, 18:37 Titel:
Es stellt sich allerdings auch noch die Frage, wie viel Promille die "Zeugen" intus hatten? Aus Erfahrung neigt der geschätzte Freund und Zeuge gerne mal zu übertreiben. Wobei ich anmerken möchte, das Geschehen nicht bagatellisieren zu wollen. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 09.02.09, 20:08 Titel:
Und mir faellt dazu ein: woran hat der Kinderarzt denn festmachen koennen, dass die Verletzungen durch Faustschlaege und nicht den Asphalt herruehren?
Ich habe schon haeufiger die "Ehre" gehabt, solche Verletzungen dokumentieren und begutachten zu duerfen, aber solange keine eindeutigen Identifikationsmerkmale vorhanden sind (z.B. der Abdruck eines Rings oder des Reifenprofils) kann man das "Werkzeug" der stumpfen Gewalt nicht sicher bestimmen.
@Obermotzbruder :einige der jungen Leute waren nicht alkoholisiert.
@Dummerchen: evtl. stammen die inneren Platzwunden und Hämatome an der LIppe,Wange dann nicht von Faustschlägen ,sondern davon das der Kopf auf den Asphalt aufschlug/geschlagen wurde?
Verstehen Sie mich nicht falsch ,ich bin nicht gegen die Polizei,sogar froh das mein Sohn mitgenommen wurde ,denn bei den Temperaturen wird dann nicht der Alkohol zum Feind ,sondern in so einem Zustand die Kälte.
Auch habe ich nichts gegen das zu Boden bringen,fixieren,aber gegen das Schlagen, nachdem eine Person bewegungsunfähig gemacht ist,schon.
Denn das ist (für mich) nicht mehr Selbstschutz,sondern persönliche Rache.
Gruß
Chris67 _________________ Der Irrtum ist viel leichter zu erkennen, als die
Wahrheit zu finden; jener liegt auf der Oberfläche,
damit lässt sich wohl fertig werden; diese ruht
in der Tiefe, danach zu forschen
ist nicht jedermannes Sache.
worauf en Freund von meinem Sohn zu dem Beamten sagte ,er benötigt sein Asthmaspray weil er Asthmatiker ist,der Beamte daraufhin sagte das er dieses jetzt nicht brauche und ihm nochmal 5-6 Schläge(mit der Faust )ins Gesicht gab
dann habt ihr doch einen Zeugen fürdie Körperverletzung im Amt. Also ab und Anzeige erstatten - dabei Strafantrag stellen.
Aber wirklich nur, wenn der Zeuge bei seiner Aussage im nüchternen Zustand bleibt.
ich denke mit 1,9 Promille war er nicht wirklich eine Gefahr für 2 Beamte oder sehe ich das falsch?
Das sehen sie falsch !!
Betrunkene, die hochgepuscht sind stellen durchaus eine Gefahr für die Beamten dar. Das Ausmaß der Verletzungen sollte deutlich zeigen, wie aggressiv ihr Sohn gewesen sein muss und wie schwer es den Polizisten gefallen sein muss ihn ruhig zu stellen.
Nun überlegen sie sich mal, der wird "weicher" angefasst und verletzt einen Polizisten. Was denkt dann seine Frau, sein Sohn und seine Tochter von der Nacht ?
Es gibt Video Plattformen (Die Umgehung von Wortsperren mögen wir hier gar nicht! Biber )
dort mal die Begriffe:
"Brennendes Dixi @ Rock im Park DIE FESTNAHME "
anschauen; so ruhig läuft die Festnahme, wenn jemand sich nicht wehrt.
Überlegen sie mal, wie es aussieht, wenn er sich wehrt.
oder
" Festnahme im Mäcces Trier Hauptmarkt"
Schauen sie doch mal, was noch möglich ist
"Polizist wird brutal geschlagen.avi"
oder hier:
"Zigeuner gegen Polizei"
eine 16Jährige wird ebenfalls verhaftet...
oder hier:
"Angriff auf Polizisten? Schlechte Idee!!!"
Ich denke, dass man sich mal überlegen musste, dass die Polizei in vielen Fällen Opfer von Gewalt ist.
Googlen sie doch mal: "gewalt gegen polizei nimmt zu"
Ich möchte hier nur, dass auch mal die Betrachtungsweise Pro Polizei und Contra Gewalttäter (genau das ist Ihr Sohn nämlich gewesen) eröffnet wird.
Wie bereits oben gesagt werden die Zwangsmitteleinsätze dokumentiert. Und der Fall sollte sich schnell aufklären. Wenn jedoch tatsächlich ein Fehlverhalten der Beamten vorlag muss das geklärt werden. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.02.09, 12:45 Titel:
Wächter hat folgendes geschrieben::
Das Ausmaß der Verletzungen sollte deutlich zeigen, wie aggressiv ihr Sohn gewesen sein muss und wie schwer es den Polizisten gefallen sein muss ihn ruhig zu stellen.
Dazu gibt es doch wohl andere Aussagen und Ansichten.
Wächter hat folgendes geschrieben::
Gewalttäter (genau das ist Ihr Sohn nämlich gewesen)
Ich erspare mir mal den Link auf die Turbo-Glaskugel... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das Ausmaß der Verletzungen sollte deutlich zeigen, wie aggressiv ihr Sohn gewesen sein muss und wie schwer es den Polizisten gefallen sein muss ihn ruhig zu stellen.
Dazu gibt es doch wohl andere Aussagen und Ansichten.
Natürlich tut es das
aus diesem Grund schrieb ich ja: "...auch mal die Betrachtungsweise..." was impliziert, dass es mehrer Sichtweisen geben muss.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3Weiter
Seite 1 von 3
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.