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RichardE noch neu hier
Anmeldungsdatum: 06.02.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 06.02.09, 18:28 Titel: Nutzung eines gewerblichen Telefonanschlusses durch Eltern |
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Hallo,
ich würde mich freuen, falls Ihr mir helfen könnt, folgenden Rechtssituation besser zur verstehen:
Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe vor einigen Monaten den ISDN- und DSL-Anschluss meiner Eltern auf meinen Namen übertragen lassen.
Vor kurzem habe ich nun eine Unternehmergesellschaft gegründet.
Ist es möglich, dass dieser Anschluss von mir gewerblich und privat genutzt und von meinen Eltern privat mitbenutzt wird? Oder ist ein zweiter Anschluss in so einem Fall notwendig.
Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus?
Mit freundlichen Grüßen,
Richard |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 09.02.09, 11:46 Titel: |
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Hat der Telefonanbieter keine Einwände, dass der Anschluss von 3 Parteien genutzt wird, steht dem Nichts entgegen.
Es besteht aber noch eine steuerrechtliche Relevanz. Die anteiligen Telefonkosten von der Unternehmergesellschaft, sind als Betriebsausgaben (auch Vorsteuerabzugsfähig) zu berücksichtigen. Über den Anteil wird in der Regel eine Schätzung vorgenommen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 09.02.09, 12:02 Titel: |
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Hallo,
die Rechnung lässt man auf das Unternehmen laufen und bucht einen Eigenanteil als Privatentnahme.
Mit freundlichem Gruß
Heini |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 16:02 Titel: |
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heini12 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
die Rechnung lässt man auf das Unternehmen laufen und bucht einen Eigenanteil als Privatentnahme.
Mit freundlichem Gruß
Heini |
Ich war in Buchführung ja nie ne Leuchte, aber das würde doch bedeuten, dass die Rechnung komplett als Betriebsausgabe abgezogen wird. Die Privatentnahme ist doch Gewinnneutral.
lg |
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häschen Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 16:07 Titel: |
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Nein, man bucht die Privatentnahme gegen das entsprechende Aufwandskonto.
(zB 4920 an 1800 im SKR 03) |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 16:15 Titel: |
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Dann gilt:
Zitat: | Ich war in Buchführung ja nie ne Leuchte |
Nach meiner Ausbildung hatte ich damit nix mehr zu tun. |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 09.02.09, 16:21 Titel: |
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häschen hat folgendes geschrieben:: | Nein, man bucht die Privatentnahme gegen das entsprechende Aufwandskonto.
(zB 4920 an 1800 im SKR 03) | wenn man das so bucht, dann hat man aber nahezu alles falsch gemacht, was man falsch machen kann _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 09.02.09, 16:48 Titel: |
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Hallo,
8948 an 1800
Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens 19 %.
Telefon Nutzung.
Den genauen Betrag weis ich nur nicht, der hier beim Finanzamt akzeptiert wird.
Aber den sollte ja der Steuerberater kennen ( Bilanz Designer)
@Flipmow
Zitat: „Die Privatentnahme ist doch Gewinnneutral.“
Schau die mal die Konten so ab 8900 an.
Nicht alle Privatentnahmen sind Gewinn neutral. Die erscheinen als sonstige Erlöse in der BWA. Z.B. die 1% Regel beim PKW erscheint als sonstige Erlöse und ist nicht Umsatzsteuerneutral.
Mit freundlichen Grüßen
Heini
Zuletzt bearbeitet von heini12 am 09.02.09, 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 09.02.09, 16:50 Titel: |
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heini12 hat folgendes geschrieben:: | 8948 an 1800 | immer noch falsch _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 09.02.09, 16:56 Titel: |
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Hallo,
wie meinst du denn den Buchungssatz?
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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häschen Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 17:00 Titel: |
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ja es heißt
1800 an 4920!
Dabei muss man aber einen Betrag buchen, in dem USt hinzugerechnet ist!
Sorry- ich glaub, ich geh heut früh ins Bett! |
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heini12 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2008 Beiträge: 802
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Verfasst am: 09.02.09, 17:07 Titel: |
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Hallo Häschen,
ich habe zwar keine Ahnung, aber vielleicht könntest du mir erklären, warum du
den Privatenanteil nicht auf den Konto 8948 verbuchst, sondern im Aufwandkonto 4920 versteckst ?
Mit freundlichen Grüßen
Heini |
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häschen Gast
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Verfasst am: 09.02.09, 17:14 Titel: |
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ich buche die Telefonrechnung bei Eingang als Aufwand (SKR 03), da dann anteilig wieder runter auf privat- wie sonst stellst Du es Dir vor- es muss ja vom Aufwandskonto wieder weg- so ist die gängige Praxis jdf... |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 09.02.09, 21:30 Titel: Re: Nutzung eines gewerblichen Telefonanschlusses durch Elte |
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RichardE hat folgendes geschrieben:: | Vor kurzem habe ich nun eine Unternehmergesellschaft gegründet.
Richard |
Jetzt hoffen wir nur noch, dass damit keine GmbH gemeint ist, sonst gibt's wohl ein Problem mit #1800!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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Raiden FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 759
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Verfasst am: 10.02.09, 08:45 Titel: |
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Die Buchung lautet:
1800 an 904920 (Vorsteuerkorrektur)
Eine Entnahme in dem Sinne gibt es bei Telefonkosten nicht. Es muss lediglich, meistens im Rahmen der Schätzung, der Teil ausgebucht werden, welcher nicht betrieblich veranlasst ist. Im Zuge dieser Buchung muss die Vorst. korrigiert werden. _________________ MfG Raiden
Niveau ist keine Handcreme |
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