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Duldungsverfahren

 
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:04    Titel: Duldungsverfahren Antworten mit Zitat

Bin in der 32. Woche schwanger. Mein Freund hat keinen Aufenthalt. wir möchten bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Duldung stellen zunächst bis zur Geburt des Kindes. Weil ich erst zum 26.01.2009 geschieden wurde meinte unser Anwalt die Vaterschaft müsste zwecks eines Vaterschaftstests nachgewiesen werden, weil das Kind in der Trennungszeit von meinem EX gezeugt wurde. Der Antrag hat uns ein Schreiben für die Ausländerbehörde mitgegeben in dem er den Antrag auf Duldung wie folgt begründet: Ich bin typ 1 Diabetikerin und es handelt sich um eine Risikoschwangerschaft und zudem bin ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und dass ich auf die Unterstützung meines Freundes zur bewältigung der alltagsangelegenheiten angewiesen bin mit hinblick auf den diabetis (Risikoschwangerschaft).

Kann mir jemand sagen ob das Aussicht auf Erfolg hat (Antrag auf Duldung) .

Ich habe Angst, dass wenn wir mit dem Schreiben zur Ausländerbehörde gehen mein Freund direkt in Abschiebehaft kommt. Frage Frage
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SUN-MEL
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann mir jemand sagen ob das Aussicht auf Erfolg hat (Antrag auf Duldung) .


Sorry, die Glaskugel ist in der Reparatur, will sagen das kann keiner seriös voraussagen.

Den Forenregeln entsprechend gibt es nur einen Tipp :

SOFORT die Illegalität des derzeitigen Aufenthaltes beenden, d.h. hin zur ABH und auf Milde hoffen.

Mehr werde ich dazu nicht sagen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
SOFORT die Illegalität des derzeitigen Aufenthaltes beenden, d.h. hin zur ABH und auf Milde hoffen.


Aber nur mit Anwalt!
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sun-mel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

naja vielen dank für eure Hilfeversuche wenn leute keine ahnung haben sollten sie das direkt schreiben!!! trotzdem vielen dank auch wenn die glaskugel in der reperatur ist. Sehr glücklich
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SUN-MEL
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dachten Sie etwa ernsthaft Sie würden hier Beihilfe zum illegalen Aufenthalt bekommen?

Dann haben Sie falsch gedacht.

Weder die Forenregeln noch die Rechtslage im deutschen Ausländerrecht und Strafrecht lassen mehr zu als Ihnen bereits erläutert wurde.

Die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung (= Erteilung einer Duldung) setzt genaue Kenntnisse des gesamten Sachverhaltes und der Aktenlage voraus, sodass man seriös wirklich nur mittels einer Glaskugel Auskunft erteilen könnte.
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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