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darf ein Vorstandsmitglied im Falle einer Vorstrafe weiter im Vorstand eines eingetragenen Vereins sein.
- Gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Positionen im Vostand (z.B. 1. Vositzender oder Beisitzer?)
- Gibt es Unterschiede in der Vorstrafe (Haftstrafe oder lediglich Geldstrafe?)
- Gibt es Unterschiede bei der Art des Vereins (Sportverein..)
ohne die Satzung zu kennen, kann man natürlich nichts abschließendes sagen.
Oft findet man aber in Satzungen einen Paragraphen, der den Ausschluß einzelner Mitglieder regelt.
Meistens findet sich darin ein Passus, dass ausgeschlossen werden kann, "wer das Ansehen des Vereins grob und nachhaltig beeinträchtigt" oder vergleichbare Formulierungen.
Je nach Einzelfall kann das bedeuten, dass der Verein darin eine solche Beeinträchtigung sieht, wenn ein vorbestraftes Mitglied dem Vorstand angehört.
Ob das in dem hier besprochenen Sachverhalt der Fall ist, kann man ohne nähere Informationen zur Satzung und dem Vereinsumfeld natürlich nicht sagen.
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