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Nutzung eines gewerblichen Telefonanschlusses durch Eltern
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RichardE
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Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:28    Titel: Nutzung eines gewerblichen Telefonanschlusses durch Eltern Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mich freuen, falls Ihr mir helfen könnt, folgenden Rechtssituation besser zur verstehen:

Ich wohne noch bei meinen Eltern und habe vor einigen Monaten den ISDN- und DSL-Anschluss meiner Eltern auf meinen Namen übertragen lassen.
Vor kurzem habe ich nun eine Unternehmergesellschaft gegründet.

Ist es möglich, dass dieser Anschluss von mir gewerblich und privat genutzt und von meinen Eltern privat mitbenutzt wird? Oder ist ein zweiter Anschluss in so einem Fall notwendig.

Wie sieht die Rechtslage diesbezüglich aus?


Mit freundlichen Grüßen,

Richard
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Telefonanbieter keine Einwände, dass der Anschluss von 3 Parteien genutzt wird, steht dem Nichts entgegen.

Es besteht aber noch eine steuerrechtliche Relevanz. Die anteiligen Telefonkosten von der Unternehmergesellschaft, sind als Betriebsausgaben (auch Vorsteuerabzugsfähig) zu berücksichtigen. Über den Anteil wird in der Regel eine Schätzung vorgenommen.
_________________
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Rechnung lässt man auf das Unternehmen laufen und bucht einen Eigenanteil als Privatentnahme.

Mit freundlichem Gruß

Heini
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die Rechnung lässt man auf das Unternehmen laufen und bucht einen Eigenanteil als Privatentnahme.

Mit freundlichem Gruß

Heini


Ich war in Buchführung ja nie ne Leuchte, aber das würde doch bedeuten, dass die Rechnung komplett als Betriebsausgabe abgezogen wird. Die Privatentnahme ist doch Gewinnneutral.

lg
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, man bucht die Privatentnahme gegen das entsprechende Aufwandskonto.
(zB 4920 an 1800 im SKR 03)
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dann gilt:

Zitat:
Ich war in Buchführung ja nie ne Leuchte


Cool Nach meiner Ausbildung hatte ich damit nix mehr zu tun.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

häschen hat folgendes geschrieben::
Nein, man bucht die Privatentnahme gegen das entsprechende Aufwandskonto.
(zB 4920 an 1800 im SKR 03)
wenn man das so bucht, dann hat man aber nahezu alles falsch gemacht, was man falsch machen kann Winken
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

8948 an 1800
Verwendung von Gegenständen außerhalb des Unternehmens 19 %.
Telefon Nutzung.
Den genauen Betrag weis ich nur nicht, der hier beim Finanzamt akzeptiert wird.
Aber den sollte ja der Steuerberater kennen ( Bilanz Designer) Winken

@Flipmow

Zitat: „Die Privatentnahme ist doch Gewinnneutral.“
Schau die mal die Konten so ab 8900 an.
Nicht alle Privatentnahmen sind Gewinn neutral. Die erscheinen als sonstige Erlöse in der BWA. Z.B. die 1% Regel beim PKW erscheint als sonstige Erlöse und ist nicht Umsatzsteuerneutral.

Mit freundlichen Grüßen

Heini


Zuletzt bearbeitet von heini12 am 09.02.09, 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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towel day
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::
8948 an 1800
immer noch falsch Winken
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie meinst du denn den Buchungssatz?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

ja lautes Lachen es heißt

1800 an 4920!

Dabei muss man aber einen Betrag buchen, in dem USt hinzugerechnet ist!

Sorry- ich glaub, ich geh heut früh ins Bett!
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heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Häschen,

ich habe zwar keine Ahnung, aber vielleicht könntest du mir erklären, warum du
den Privatenanteil nicht auf den Konto 8948 verbuchst, sondern im Aufwandkonto 4920 versteckst ?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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häschen
Gast





BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

ich buche die Telefonrechnung bei Eingang als Aufwand (SKR 03), da dann anteilig wieder runter auf privat- wie sonst stellst Du es Dir vor- es muss ja vom Aufwandskonto wieder weg- so ist die gängige Praxis jdf...
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bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:30    Titel: Re: Nutzung eines gewerblichen Telefonanschlusses durch Elte Antworten mit Zitat

RichardE hat folgendes geschrieben::
Vor kurzem habe ich nun eine Unternehmergesellschaft gegründet.
Richard


Jetzt hoffen wir nur noch, dass damit keine GmbH gemeint ist, sonst gibt's wohl ein Problem mit #1800!

taxpert
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Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Buchung lautet:

1800 an 904920 (Vorsteuerkorrektur)

Eine Entnahme in dem Sinne gibt es bei Telefonkosten nicht. Es muss lediglich, meistens im Rahmen der Schätzung, der Teil ausgebucht werden, welcher nicht betrieblich veranlasst ist. Im Zuge dieser Buchung muss die Vorst. korrigiert werden.
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MfG Raiden

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