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Veranstaltungen und Getränkeausschank

 
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Nemisis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:57    Titel: Veranstaltungen und Getränkeausschank Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe eine Frage (was sonst ^^) und hoffe ihr könnt mir helfen.

Einige Freunde von mir und meine Wenigkeit wollen einen Verein gründen um jungen Nachwuchsbands die Möglichkeit zu geben ihr Können zu zeigen ohne hunderte von € für jedes Konzert ausgeben zu müssen. Jetzt habe ich mich mit der Vereinsgründung und allem recht ausführlich beschäftigt, nur bleiben noch ein paar kleine Fragen Offen.

Wir wollen Freitags und/oder Samstags den Bands die Möglichkeit geben zu spielen. Dafür nehmen wir keinerlei Miete oder ähnliches von den Bands für unser Clubhaus. Wir verkaufen Abends nachtürlich Eintrittskarten für knapp 5€ damit wir nicht auf unseren Kosten sitzen bleiben. Dazu wollten wir auch noch (geschlossene) Getränke verkaufen.

Jetzt die Frage : Dürfen wir das so ? Weil es kommen ja nicht nur Mitglieder ! Hatte als Ausweg angedacht keine "Eintrittskarten" sondern "Tagesmitgliedschaften" zu verkaufen. Würde das helfen ?

Und mein 2. Problem. Ein DJ den ich gut kenne würde gerne 1-2 Mal im Monat auch das Clubhaus mieten um dort seine Party zu machen. Die Frage war auch hier ob wir dann das "Drumherum" machen könnten. Er bekommt Gage von den Eintrittskarten bzw. alles davon und wir machen wieder die Getränke.

Uns wäre das mit dem Getränken sehr wichtig, da wir für die Auftritte der Bands noch einiges an Box, Mischpult, Licht und so weiter kaufen wollen, was die Bands sich immer nur schwer leisten können, was aber auch für uns gilt.

Kann mir da jemand helfen ? Wäre uns echt wichtig.

Gruß

Nemisis
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Nemisis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

oder kann ich mich vielleicht sogar auf das Gaststättengewerbe § 23 verlassen :

§ 23
Vereine und Gesellschaften
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über den Ausschank alkoholischer Getränke finden auch auf Vereine und Gesellschaften Anwendung, die kein Gewerbe betreiben; dies gilt nicht für den Ausschank an Arbeitnehmer dieser Vereine oder Gesellschaften.

(2) Werden in den Fällen des Absatzes 1 alkoholische Getränke in Räumen
ausgeschenkt, die im Eigentum dieser Vereine oder Gesellschaften stehen oder ihnen mietweise, leihweise oder aus einem anderen Grunde überlassen und nicht Teil eines Gaststättenbetriebes sind, so finden die Vorschriften dieses Gesetzes mit Ausnahme der §§ 5, 6, 18, 22 sowie des § 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 und Absatz 2 Nr. 1 keine Anwendung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, daß auch andere Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wenn durch den Ausschank alkoholischer Getränke Gefahren für die Sittlichkeit oder für Leben oder Gesundheit der Gäste oder der Beschäftigten entstehen.

Oder habe ich da Probleme wegen einer Gewinnererzielungsabsicht bzw. Fortstezungsabsicht ?
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Und bitte die Gema nicht vergessen!!!!!!!!
Für die aufgeführten Musikstücke. Auch die des DJ`s
Kann sonst arg teuer werden.
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mambo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Strebt Ihr sie Gemeinnützigkeit an?
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst bei G emeinnützigkeit bleibt die Gema .
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

aber nur wenn die bands lieder spielen welche nicht selbst geschrieben sind sondern von bands die einen vertrag mit der gema haben.
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zeig mir mal einen Dj der Selbstkomponierte Musik Auflegt.
Und die Bands müssen auch beweisen das Sie Urheber sind, alles schon erlebt.
Ich kann nur raten, voher abklären, und immer schriftlich.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und die Bands müssen auch beweisen das Sie Urheber sind, alles schon erlebt.

M.E. muss der, der etwas haben will, beweisen, dass die Forderung berechtigt ist.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, da haben sie absolut recht. Aber für die Gema gilt das nicht. Das ist ein ganz besonderer Haufen.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

gez auch, man muss sich aber immer seiner rechte bewusst sein - denn wer sich auf der nase rumtanzen lässt ist ein gern gesehenes "opfer".
_________________
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Nachtpilater
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eben drum sag ich vorher informieren und keinesfalls die Gema vergessen.
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