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Mobilfunkvertrag mit falscher Identität erschlichen

 
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anderlex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:17    Titel: Mobilfunkvertrag mit falscher Identität erschlichen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

folgendes Fallbeispiel :

Person X, 17 Jahre alt, schließt mit gefundenem Personalausweis (über 18 Jahre )einen Mobilfunkvertrag ab und kauft ein Handy. Die Adresse wird vom Personalausweis übenommen, als EC-Karte/Konto verwendet er die Karte die er ebenfalls in einer Geldbörse fand.

Um Spekulationen gleich zu vermeiden, es geht weder um mich...noch um einen Freund.
Wir haben so einen änlichen Fall in Rechtskunde besprochen.

Welche Vorwürfe muss Person X gegen sich gelten lassen? Welche Strafe droht ihm im Falle einer Verurteilung (unter berücksichtigung des Alters)? Welche Möglichkeiten bestehen soetwas zu verhinden?

Aus der sicht des Mobilfunkanbieters : Ist dem MItarbeiter etwas vorzuwerfen ? Reicht ein Lichtbild heutzutage überhaupt noch aus für eine klare Identifikation?

Würde der genetische Fingerabdruck helfen solche Gesetzesverstöße zu vermeiden ?

Fragen über Fragen Smilie
Über Hilfe und Antworten, auch nur zu einzelnen Punkten würde ich mich sehr freuen. Ich muss zu diesem Fall ein Vortrag halten Traurig

Ich hoffe ich habe die Forenregeln soweit befolgt, vielen Dank für Hilfe im vorraus und einen schönen Monatgabend...

Martin Sehr glücklich
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hier könnte ein Betrug (§ 263 StGB) und ein Mißbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB) vorliegen.

Unter Berücksichtigung des Alters ist mit Sozialstunden oder Arrest zu rechnen.

Verhindern kann man so etwas nicht.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fundunterschlagung käme noch hinzu Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Sowie zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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anderlex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank schonmal für netten und hilfreichen Antoworten...

2 weitere Fragen/Rückfragen hätt ich noch :

Würde das Strafmaß kleiner ausfallen, wenn sich der Beschuldigte bereiterklärt für den gesamten Schaden aufzukommen?

Wiehoch ist die Aufklärungsrate von Betrugen? Gibt es Dunkelziffern?
Das sind mehr allgemeinere Fragen um einen background zu bekommen....

Vielen Danlk

Martin
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

anderlex hat folgendes geschrieben::
..
Würde das Strafmaß kleiner ausfallen, wenn sich der Beschuldigte bereiterklärt für den gesamten Schaden aufzukommen?




... es könnte in der Tat hilfreich sein....

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

anderlex hat folgendes geschrieben::
..
.. Gibt es Dunkelziffern?


Wie hoch ist die Dunkelziffer genau Frage
Lachen Lachen Lachen Lachen
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

anderlex hat folgendes geschrieben::
Wie hoch ist die Aufklärungsrate von Betrugen?

83,3 % im Jahr 2007 (Quelle, Schlüssel 5100).
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sehen sich in diesem hypothetischen Fall der Jugendliche und der Ausweisinhaber ähnlich?
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