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Autounfall ohne Personalieren

 
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Appex
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Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 20:53    Titel: Autounfall ohne Personalieren Antworten mit Zitat

Hallo,
wie sieht es, in diesen Fall, aus wenn man einen Unfall mit sehr geringen Schaden verursacht aus?

Fahrer A steht an einer Kreuzung und muss aufgrund eines abiegenden LKW's zurücksetzen. Fahrer A schaut nicht nach hinten und rammt Fahrer B mit geringer Geschwindigkeit. Beide Fahrer fahren in eine Nebenstraße. Fahrer B will den Fall ohne Polizei regeln und nimmt die Adresse, Versichrung und Kennzeichen von Fahrer A auf. Dazu nimmt Fahrer B noch ein Unfallprotokoll auf welches er von Fahrer A unteschreiben lässt. Fahrer A jedoch hat keine Personalieren, Kennzeichen von Fahrer B. Auch hat Fahrer A keinen unterschriebenen Unfallbericht.

Wie frei kann Fahrer B jetzt den Unfall neugestalten/verschlimmern. Welche Möglichkeiten hat Fahrer A im Falle dass Fahrer B den Unfall anders schildert.

Es gibt 2 Zeugen die den Unfall außerdem noch gesehen haben. Die Personalieren der beiden Zeugen hat Fahrer B aufgenommen. Fahrer A hat im Grunde garnichts.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fahrer A steht an einer Kreuzung und muss aufgrund eines abiegenden LKW's zurücksetzen


Wie soll man sich das erklären/vorstellen?

Fahrer A hat sich noch nicht einmal das Kennzeichen des B gemerkt? Kann er sich wenigstens noch an die PKW Type, Farbe und den verursachten Schaden erinnern?
Hat A den Sachverhalt seiner Versicherung gemeldet?
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Appex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine Rechts-vor-Links Kreuzung. Fahrer A fuhr zu weit vor. Der LKW kam also nicht rum, nötigte Fahrer A jedoch wieder zurück zu setzen.

Fahrer A hat sich Autotyp, Autofarbe und den Schaden gemerkt. Den Fall wird er gleich einen Tag nach den Unfall bei der Versicherung schildern.
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "Appex", die Kontaktierung des Versicherers sollte man wirklich nicht auf die lange Bank schieben. Ihre Angaben zum Hergang, den nicht vorhandenen Personalien des Unfallgegners, sowie ihre Unterschrift mit evtl. Schuldanerkenntnis, sollte den Versicherer veranlassen, mit ihnen ein umfassendes Beratungsgespräch zu führen. Wenn sie einem links abbiegenden LKW die Vorfahrt nehmen wollten, dann standen sie nicht an der Kreuzung, sondern fuhren, die Vorfahrt mißachtend, auf der Kreuzung. Das hätte weitaus böser enden können.

Ob ihr Unfallgegner ihr unbedachtes Verhalten am Unfallort ausnutzen wird, bleibt abzuwarten, sollte er es wagen ihrer Versicherung z.B. einen Totalschaden an einem anderen PKW vorzulegen, wäre das Versicherungsbetrug.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dann standen sie nicht an der Kreuzung, sondern fuhren, die Vorfahrt mißachtend, auf der Kreuzung.
Deshalb kann er aber zum Zeitpunkt des Unfalls doch durchaus gestanden haben. Es ist doch nun keineswegs abwegig, dass jemand zu weit in eine Kreuzung hinein fährt, weil er zu spät anhält (das heißt ja nicht, dass man so weit fahren soll oder darf).

Wenn er nun aber so zu Stillstand kommt, gibt das einem anderen noch lange nicht die Berechtigung, eine Vorfahrt zu erzwingen.

Wenn sich der Sachverhalt also so zugetragen hat, wie geschildert, sehe ich hier über das Geschilderte hinaus eine Unfallbeteiligung mit möglicherweise unerlaubten Entfernen vom Unfallort seitens des LKW-Fahres (§ 34, Abs.2, StVO).

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__34.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Appex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um eine enge Kreuzung und Fahrer A war nur ein kleines Stück auf der Kreuzung. Ein normaler PKW wäre problemlos rumgekommen. Der LKW jedoch braucht ja um einges mehr Platz. Fahrer B hat jetzt jedoch die Möglichkeit sein Auto an der betroffenen Stelle zu verschlimmern? Am Fahrzeug von Fahrer A kann nur eine sehr leichte, kaum sichtbare, Beule erkannt werden. Kann dies im Falle eines Streits ein Beweismittel sein?

Vielen Dank erstmal für die Hilfe.
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest kann es durchaus hilfreich sein wenn die sehr leichte, kaum sichtbare, Beule fotografisch festgehalten wird, am besten zusammen mit einer aktuellen Tageszeitung....die Auswahl der Lektüre steht natürlich frei.... Cool
Es wäre ja denkbar daß z.B. ein anderes Vehikel oder bauliche Unpäßlichkeiten für zwischenzeitliche Vergrösserung bzw. deutlich sichtbarere Beulen führen kann...

Gruss Lack....
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Appex hat folgendes geschrieben::
Am Fahrzeug von Fahrer A kann nur eine sehr leichte, kaum sichtbare, Beule erkannt werden. Kann dies im Falle eines Streits ein Beweismittel sein?
Ja, natürlich.

Ansonsten ist es außerordentlich schwer, zu prognostizieren, ob der B denn nun in böswilliger Absicht versuchen wird, den A über den Tisch zu ziehen, indem er lügt. Das ist ja auch nicht zwangsläufig davon abhängig, ob A nun die Personalien vom B hat oder nicht.

Es war natürlich schon etwas ungeschickt, selber so gar keine Feststellungen zu treffen, aber das ist aus der Ferne der Nichtbetroffenheit immer gut gebrüllt.

Insofern kann A bislang den Schaden eigentlich nur wahrheitsgemäß seiner Versicherung melden und abwarten, ob und wann und wie sich auch B meldet. Anzuraten wäre sicher, den Schaden an As Auto noch nicht zu reparieren, damit die obengestellte Frage nicht mit „nun nicht mehr“ zu beantworten ist.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Im Streitfall wird die Versicherungen mit Hilfe eines Sachverständigen feststellen in welchem Verhältnis die Schäden an beiden PKW zueinander stehen.

@Kormoran

Nach dieser Version des Hergangs...

Zitat:
Es handelt sich um eine enge Kreuzung und Fahrer A war nur ein kleines Stück auf der Kreuzung.


....frage ich mich, warum Fahrer B, angesichts der Blockadesituation und der sich daraus ergebenden Zwangslage von A zurücksetzen zu müssen, selenruhig zusieht, wie der A ihm hineinfährt. Ein Warnhupen war unmöglich?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:10    Titel: Re: Autounfall ohne Personalieren Antworten mit Zitat

Appex hat folgendes geschrieben::
Fahrer A jedoch hat keine Personalieren... von Fahrer B.


Warum nicht?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

@Bingo02: Gute Frage, keine Ahnung, vielleicht ging das Ganze zu schnell?

Was mich bei diesem Hergang stört, ist der Beitrag des LKW. Wenn die Situation so war, wie geschildert, hätte der trotz Vorfahrt warten müssen. Wenn er um die Kurve nicht herumkommt, darf er eben nicht fahren.

Draufzuhalten und den anderen rückwärts die Straße zurücktreiben, auch, wenn der zu weit vorgefahren ist, ist m.E. jedenfalls unzulässig.
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Kormoran
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Wenn er um die Kurve nicht herumkommt, darf er eben nicht fahren..


Das er nicht rumkommt weiß er ja erst wenn es zu spät ist. Ist aus der Distanz schwer abzuschätzen, vieleicht haben nur 5 cm gefehlt, und ein Zurücksetzen für einen großen LKW in eine Linkskurve dürfte in einer engen Kurve noch schwieriger sein.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Das er nicht rumkommt weiß er ja erst wenn es zu spät ist.

Deshalb darf er trotzdem nicht draufhalten, wenn das klar wird.

Außerdem verstehe ich die Schilderung auch so, dass er wohl eher genau wusste, was er macht:

Appex hat folgendes geschrieben::
Der LKW kam also nicht rum, nötigte Fahrer A jedoch wieder zurück zu setzen.


Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Ist aus der Distanz schwer abzuschätzen, vieleicht haben nur 5 cm gefehlt,

Natürlich, aber dann muss er eben an- und nicht draufhalten.

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
und ein Zurücksetzen für einen großen LKW in eine Linkskurve dürfte in einer engen Kurve noch schwieriger sein.

Auch das, aber auch das steht doch nicht im Widerspruch zu dem von mir Gesagten, was im Wesentlichen ja darin bestand, den LKW-Fahrer hier als Unfallbeteiligten zu sehen. Winken
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Kormoran
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Bingo02
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Da aber niemand daran gedacht hat den LKW zu stoppen und die Personalien des Fahrers und das Kennzeichen aufzunehmen, bleiben nur die 2 Zeugen, um zu belegen wer von den Dreien wen zu was genötigt hat!
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Appex hat folgendes geschrieben::
Der LKW kam also nicht rum, nötigte Fahrer A jedoch wieder zurück zu setzen.
Aus eigener Erfahrung: in der Einschätzung des Autofahrers korreliert das Ausmaß der Nötigung sehr stark mit dem Ausmaß des LKW! Auf den Arm nehmen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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