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Garantiefall, Abwicklungspauschale erlaubt???

 
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user9091
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Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:28    Titel: Garantiefall, Abwicklungspauschale erlaubt??? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich arbeite in einer Firma mit ca. 150 PC Arbeitsplätzen. Wir kaufen alles bei einem Systemhaus (Computer, Drucker, Monitore,.....)
Bei jedem Garantiefall stellt uns das Systemhaus ein Abwicklungspauschale in Rechnung. Das heisst, dass das defekte Teil nichts kostet, aber die Abwicklung (Telefongespräche, Versandkosten,.....) mit einer Pauschale in Rechnung gestellt wird.
Ist sowas ok bei einem Garantiefall???
Wir haben mittlerweile nun schon sehr viel Geld an den Händler wegen solcher Garantiesachen bezahlt.

Gruss
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn diese Pauschale in den Garantiebedingungen steht, dürfte das zulässig sein. Sonst u.U. nicht.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch etwas Butter an I-Users zu geben: Die Garantie (wenn hier nicht die Gewährleistung gemeint ist) ist eine freiwillige Leistung des Systemhauses und deswegen in weiten Teilen frei gestaltbar sein. Sie könnten ja auch gar keine Garantie gewähren und sagen "weißt uns bei einem gewissen Alter der Hardware erstmal nach, daß es sich um einen Gewährleistungsfall handelt".
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user9091
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Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Ich spreche wirklich von Garantiefällen, die laut Seriennummerabgfrage beim Hersteller noch in Garantie sind.
In diesem Fall ging es um einen Laserdrucker von einem grossen Hersteller.

Also habe ich sozusagen die Garantie nur gegenüber dem Hersteller und nicht gegenüber dem Systemhaus???

Gruss
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfte sich um Herstellergarantie (Verhältnis Käufer und Hersteller) handeln.

Übernimmt der Verkäufer ohne Verpflichtung die Abwicklung, steht ihm eine entsprechende Vergütung zu.
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