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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Widerstand ist ein dehnbarer Begriff, auch bei der Polizei sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Widerstand ist ein dehnbarer Begriff, auch bei der Polizei sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.


Ja natürlich !

Der Faustschlag ins Gesicht muss natürlich VHM sein. Aber das kommt bei Widerstand hin und wieder vor.
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und genau für dieses hin- und wieder hätte ich als Laie gerne Beispiel gelesen, da ich mir so recht nichts darunter vorzustellen vermag, was dem polizeilichen Alltag entspringen könnte.

Ich zweifle beim gezielten Faustschlag ins Gesicht ja schon an der Eignung, bzw. spätestens an der Erforderlichkeit und hoffe, dass das entgegen dem hier Vernommenen wirklich die absolute Ausnahme darstellt.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
0Sie sollten dringendst etwas gegen den Alkoholkosum ihres Kindes machen!


In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß es u.U. auch zweckmäßig ist herauszubekommen, wer diese alkoholischen Getränke an ihn abgegeben hat.

Möglicherweise liegt hier eine Ordnungswidrigkeit (§§ 9, 28 JSchG --> http://bundesrecht.juris.de/juschg/ ) vor.

Chris67 hat folgendes geschrieben::
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist sicherlich ein schweres Vergehen,


Wenn man den Strafrahmen betrachtet (der allerdings bei der Sanktionierung von Jugendlichen keine Rolle spielt) eher nicht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Damit steht es auf gleicher Stufe wie die üble Nachrede, die Amtsanmaßung, Fischwilderei oder Sachbeschädigung.

Zum Vergleich die Freiheitsstrafe von anderen Delikten:

Ein Jahr bei Beleidigung, Erschleichen von Leistungen und Hausfriedensbruch.

Drei Jahre bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Jagdwilderei, Wucher und Unterschlagung.

Fünf Jahre bei Nichtanzeige geplanter Straftaten, Diebstahl, Körperverletzung, Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung, Bankrott oder Verleumdung.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::

Der Faustschlag ins Gesicht muss natürlich VHM sein.

Geschockt
Viel Haertere Massnahme? Oder was soll das sein?
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scott
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 300
Wohnort: mosel

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

"verhältnismäßig"???
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Es kann sehr wohl Gründe für Faustschläge ins Gesicht geben.


Man möge mir als nichtPolizisten welche nennen.


Schlicht: Weil andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führten.

Losgelöst von dem hier geschilderten Fall!

Zum Beispiel, weil das Gegenüber einfach so strunzvoll / betäubt ist, dass die relevanten Schmerzpunkte nicht wirken.

In der Polizeiausbildung NRW wird der gezielte Faustschlag nicht gelehrt! U. a. mit der Begründung, dass man diese Rummelboxereien, wie damals in den Pottkneipen, nicht mehr sehen will. Darum fusst die gesamte Eingriffstechnikausbildung um großen und ganzen auf WT Techniken. WT ist schön und gut....wenn das Gegenüber schmerzempfindlich ist und etwas starr in der Motorik.Genausowenig hilft Pfeffer immer. Und darum kommt jeder PVB irgendwann mal in seinem Leben an einen Punkt, da hilft - so unschön es aussieht und so ungern der Großteil es auch macht - nur stumpf in die Fresse. Traurig aber wahr.

Aus meinem kleinen Leben nur zwei Beispiele von vielen (tatsächlich viele!), wo stumpfe Gewalt gegen den Schädel angewandt werden musste:

1.
Der echauffierte Typ, der sich selbst so in Rage gebracht hatte, dass weder Pfeffer noch Armhebel von zwei Kollegen halfen und noch am Boden versuchte, Kopfstöße gegen die Kollegen auszuführen. Da gab es was auf die Nuss, weil alles andere nicht half. Das sah bestimmt auch nicht gut aus, weil bereits Kollegen auf den am Boden liegenden knieten, der aber trotzdem noch lange nicht unter Kontrolle war. Blutprobe war negativ auf Alk, BTM und Medikamente!

2.
Der khatbetäubte, der drei Dosen Pfeffer abbekam, sich aus zwei gutsitzenden, von starken, geübten Beamten ausgeführte Armhebel wandt und dann zu Boden stürzte und sich in den Oberschenkel eines Kollegen verbiss. Da gab es auch auf die Nuss und Schläge mit Gegenständen gegen Beinknochen.

Und es ist egal, wie alt, wie schwer, wie voll oder sonst was das Gegenüber ist.

Auch in der Ausbildung, wo man halt diese WT Grütze gelernt hat, hatte ich schon Azubis, die derart gelenkig waren, dass man diese Hebel nicht ansetzen konnte.

Und ganz ehrlich: Ich persönlich gebe beim Widerstand lieber zu viel Gas, als zu wenig. Das klingt jetzt absurd, aber das dient auch dem Schutz der Person. Wenn ich den sofort hart aber kontrolliert unter Kontrolle bringen kann, dann ist alles vorbei. Wenn ich da im Ansatz Probleme habe und es artet dann in das typische Gezerre aus und mehr Kollegen eilen mir zu Hilfe, dann kommt es oftmals zu - unbeabsichtigten - Kollateralschäden.

Und: Nur weil einer am Boden liegt oder auch gar schon Fesseln angelegt sind, ist der noch längst nicht unter Kontrolle. Ich hatte schon gefesselte, der war im FuStKw angeschnallt und mit dem Vordersitz 'verkeilt' und der hat die ganze Fahrt zum PG weiter gemacht. Kokain macht es möglich. Man kann sich das nicht vorstellen, wenn man es nicht mal selbst erlebt hat. Den habe ich mit meinem ganzen Gewicht und aller Kraft, indem ich mich gegen meine Tür abdrückte, versucht, gegen seine C Säule zu fixieren...und der hat mich weggedrückt, als wäre ich ein neunjähriges Schulmädchen. Und dann weiter versucht, sich zu entwinden und nach mir zu treten.

Wichtig ist dann halt nur eine genaue Dokumentation. Wenn ich einem ins Gesicht boxe, dann schreibe ich das auch genauso rein. Schockschläge, Hebel, etc.: Alles kommt in meine Anzeige. Es gibt auch Kollegen, die zwar auch so agieren, deren Anzeige dann aber aus einem Satz besteht wie:

'Der Beschuldigte leistete Widerstand, dieser wurde durch einfache körperliche Gewalt gebrochen!' Hut ab, damit kann ja jeder was anfangen. Die schreiben bei Diebstählen ja auch nicht: Der Beschuldigte erfüllte den Diebstahl, weil er einem anderen, fremde bewegliche Sachen wegnahm. Mit den Augen rollen

Aber naja, ich rege mich schon wieder auf. Lachen Lange Rede, kurzer Sinn:

Es ist einfach, immer ( Begriff entfernt - Volker13)bei unschönen Festnahmen zu schreien. Nur, ganz ehrlich: Der geringste Teil unseres Vereins haut gern auf die Esse. Der Rest schöpft vorher alle andere Maßnahmen aus. Aber irgendwann geht es nicht mehr anders.
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Alles wird gut.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Casimir,

weil andere maßnahmen nicht zum Erfolg führten? das ist jetzt nicht Ihr Ernst!

Der Jugendliche war zu Boden gebracht und arettiert. Von dem Jungen konnte überhaupt gar keine Gefahr mehr ausgehen.

Und jetzt bitte nennen Sie mir einen plausiblen Grund, warum hier noch mehrere Faustschläge in das Gesicht des Jungen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind.

Ihre weiteren Ausführungen sind der Sache nicht dienlich.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Btm = Betäubungsmittel
Pfeffer = Pfefferspray
Fessel = Handschellen
PG = Polizeigewahrsam
FuStKw = hoffentlich Funkstreifenkraftwagen
Alk = Alkohol
C-Säule: Bei einem PKW benannte Längsverstrebung zwischen Vorder- und Hintertür.

Lieber Casimir

Nicht allen Forenteilnehmer sind die polizeilichen Fachbegriffe geläufig. Daher von mir eine kleine Übersetzung. Ich möchte Sie hiermit keinesfalls in Mißkredit bringen oder beleidigen.
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Chris67
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

sicherlich versuche ich mich auch in die Lage des Beamten zu versetzen:Er kommt zum Einsatzort ,alle bis auf einer geben brav ihre Personalien ab...meine weibliche Kollegin
wird zur Seite geschubst,die möchte er natürlich auch schützen,ER kennt sein Gegenüber nicht...

Subjektiv betrachtet :ICH kenne meinen Sohn,erste Mal volltrunken,oder er hat sich nicht erwischen lassen,denn ich bin ja nicht 24h in seiner Nähe,zumal auch Übernachtungen bei Freunden nicht ungewöhnlich sind,erste Mal Schläge mit Blessuren(von einem Erwachsenen)...

Wie ich schon erwähnte verstehe ich die Schläge vor der Fixieung,aber mir geht es um das Nachher,jemanden den ich ruhiggestellt habe ,der am Boden liegt ,brauche ich aus meiner Sicht nicht mehr mit Schlägen zu attakieren.
Evtl. hätte es auf dem Revier ja auch noch ausdiskutiert werden können,wenn der Beamte dies nicht verschwiegen hätte,zumal ich danach gefragt habe.
Ich habe auch nicht gesagt das bei dem Alkoholkonsum Handlungsunfähigkeit besteht
sondern Unzurechnungsfähigkeit .

Und ich denke schon das mein Sohn den Abend als existenzielle Lebenserfahrung abspeichern wird.



Gruß
Chris67
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Wahrheit zu finden; jener liegt auf der Oberfläche,
damit lässt sich wohl fertig werden; diese ruht
in der Tiefe, danach zu forschen
ist nicht jedermannes Sache.

J.W.Goethe
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::


Der Jugendliche war zu Boden gebracht und arettiert. Von dem Jungen konnte überhaupt gar keine Gefahr mehr ausgehen.


Oh, Sie waren dabei?

Spraadhans bat um mehr input. Darauf bezog sich mein Monolog...den ich damit:

Losgelöst von dem hier geschilderten Fall!

einleitete...

Obermotzbruder, Sie haben recht. Ich werde es beim nächsten Mal beherzigen.

Chris, wie geschrieben: Mein Exkurs sollte nur der gewünschten Wissenserweiterung spraadhans' dienen. Zu ihrem geschilderten Fall kann ich nichts mehr beitragen. Winken
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

@Casimir,

nein ich war nicht dabei! Aber so wurde es hier vorgetragen.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mit 1,9 Promille wäre ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klinisch tot. Ein Bürschle von 15 Jahren müsste bei diesem Promillegehalt bewusstlos sein oder alkoholgewöhnt wenn er Polizeibeamten noch so frech kommen kann. Und es will mir doch keiner erzählen, dass seine Kumpel nur Limonade getrunken haben? Wann hat den die Befragung der vermeintlichen Freunde stattgefunden? Unmittelbar nach dem Vorfall oder Stunden später, als die "Zeugen" nüchtern und sich alles zusammengereimt bzw. ihre gegensätzlichen Erlebnisse und Beobachtungen zu einer Wahrnehmung zusammengewürfelt hatten.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::

C-Säule: Bei einem PKW benannte Längsverstrebung zwischen Vorder- und Hintertür.


Meines Wissens zwischen Hintertür und Heckscheibe.
Das von Ihnen beschriebene Teil ist die B-Säule.
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:15    Titel: Re: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Antworten mit Zitat

Chris67 hat folgendes geschrieben::

Da er am nächsten Morgen ,(er erinnert sich nur wage an den Verlauf),über Schmerzen klagte sind wir zu unserem Arzt gefahren und
die Untersuchung ergab,das die Verletzungen von Faustschlägen ins Gesicht stammen.


Hat der Arzt das so festgestellt oder hat er gesagt, die Verletzungen könnten AUCH von Faustschlägen stammen?
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