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MaxMustermann ging in den Jahren 2000-2002 zur Höheren Handelsschule um seine Hochschulreife zu erreichen. Nach seinem Abschluss 2002 musste er eine 2 Jährige Ausbildung machen, dass die Hochschulreife gültigkeit erlangte.
Leider vergass er dann 2004 seine Hochschulreife in seiner Handelsschule bestätigen zu lassen.
Nun da er sich letztes Jahr dazu entschieden hatte zu studieren, ließ er sich die Hochschulreife bestätigen, und zwar mit dem Datum vom 28.05.2008.
Jetzt will die Hochschule an der er sich beworben hatte, ihm keine Wartesemester anrechnen, obwohl er reel gesehen seit 2004 8 Wartesemester angerechnet bekommen müsste. Die H-schule beruft sich auf sein Bestätigungsdatum vom 28.05.2008 durch das er keine Wartesemester angerechnet bekommt.
Jetzt steht die Frage im raum, ob Maxmustermann sich an einen rechtsanwalt halten sollte um eventuell das datum rückwirkend eintragen zu lassen etc....
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