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Markenverletzung wegen Screenshot

 
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snooptb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:17    Titel: Markenverletzung wegen Screenshot Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
folgender Fall: Firma X hat ein Internet Verzeichnis für eine ganz bestimmt Firmenart.
Dort können sich Firmen eintragen. Nach Ihrem Eintrag werden Ihre Firmeninformationen in diesem Verzeichnis online gelistet.

Wichtig: Zu diesem Eintrag wird nach der Eintragung, von der Firma X ein Screenshot der Webseite von der jeweiligen eingetragenen neuen Firma hinzugefügt zum Eintrag.
Dieser ist 200 x 150 Pixel klein.

Firma X wurde nun abgemahnt von einer Firma Y , die sich dort einmal eingetragen hatte.
Es wird beschrieben, dass dieser Screenshot ohne Einwilligung dort veröffentlicht wurde.
Auf dem Screenshot ist die Webseite der Firma Y dargestellt. Dort ist natürlich auch das Logo der Firma Y zu sehen (ganz klein), da Screenshot! Dieses wurde nun abgemahnt, da dieses ein Verstoß gegen Wort-/Bildmarke der Firma Y sein soll.

Ist dieses Rechtens bei einem Screenshot?

Vielen Dank für die Hilfe.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 19:11    Titel: Re: Markenverletzung wegen Screenshot Antworten mit Zitat

snooptb hat folgendes geschrieben::
Es wird beschrieben, dass dieser Screenshot ohne Einwilligung dort veröffentlicht wurde.
Was steht denn dazu in dem Vertrag bzw. den AGB der Firma X?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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snooptb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

dazu steht nichts in den AGB´s! Es war immer nur ein Service, ein Bild mit zu der verlinkten Seite hinzu zu fügen. Deshalb wurde es mit beigefügt.

In den AGB´s steht nichts extra hierzu drinnen.
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snooptb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

hat keiner eine Idee zu diesem Thema?
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich, ob die Darstellung des Screenshots überhaupt eine markenmäßige Verwendung des Zeichens darstellt. Es werden ja unter diesem Zeichen durch das Webverzeichnis keine Waren und Dienstleistungen angeboten, sondern nur auf ein Unternehmen (das selbst zur Benutzung der Marke berechtigt ist) hingewiesen. Von daher sehe ich keine Grundlage für eine Verletzung (siehe auch § 14 MarkenG).
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snooptb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

man findet aber auch nichts in dem Zusammenhang in den Suchmaschinen. Es schein einen vergleichbaren fall noch nicht gegeben zu haben.

Tja, die Frage ist, was ist eigentlich der Screenshot in diesem Bezug?
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde den Hinweis von rettich zielführend.
Eine markenmäßige Nutzung dürfte nicht vorliegen.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Stimme da auch zu. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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