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Geld für Kopien (NRW)

 
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Jakobo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:01    Titel: Geld für Kopien (NRW) Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ist es eigentlich erlaubt, dass die Berufschule den Berufsschülern die Kosten die für Kopierpapier, Strom und Toner den Schülern in Rechnung stellt?

Wenn ja gibt es eine Höchstgrenze?

Vielen Dank
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jakobo,

auf welcher Beschlussgrundlage werden die Kopiekosten erhoben? (Schulleitung, einzelner Lehrer, Schulkonferenz, Schulträger?)
Werden die Kosten für Kopierpapier, Strom und Toner gesondert ausgewiesen oder wird eine Pauschale erhoben?

Grundsätzlich sehe ich auch für NRW keine rechtliche Möglichkeit, die Erhebung von Kopierkosten durch die Schule durchzusetzen. Siehe auch
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=976085#976085

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Jakobo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.08.2008
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bislang wurden keine Posten gesondert dargelegt. Die Aufforderung erfolgte mündlich, dass jeder Schüler demnächst 10 Euro bar zu bezahlen hätte.
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