Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Post verweigert herausgabe von Paket
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Post verweigert herausgabe von Paket

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
S aus P
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:54    Titel: Post verweigert herausgabe von Paket Antworten mit Zitat

Hallo, wieder mal ein Spezialfall.
Ich war gerade in der Postfiliale um mein Nachnahme Paket abzuholen, das ich bisher nicht abholen konnte da es in der Packstation (nein ich bin kein Packstationskunde) deponiert haben und dort kann man Nachnahme "nur" mit EC Karte, die ich natuerlich nicht habe, bezahlen.
Am Schalter dann meint der "an dieser Stelle sollten jetzt eine Menge Beleidigungen kommen die sich jeder denken kann der schon mal mit Beamten aerger hatte", das geht nicht, er kann das Fach nicht oeffnen, ich muesste es mir schon nocheinmal zusenden lassen (denkt der ich mach das ganze noch mal mit).
Ich bin heute extra frueher von meiner Schulung weg um die geistlosen Oeffnungszeiten Nachmittags von 14.30 -17.30 nutzen zu koennen und kann das nicht die ganze Woche machen.
Jetzt die Frage: Kunde ist da, Geld ist da, Paket ist da, darf die Post/(Wortsperre: Firmenname) die Herausgabe des Paketes verweigern, welchen Grund das auch immer hat?
Ich fuehle mich hier echt verarscht.

MFG S aus P
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

Paket befindet sich in der Packstation. Dort kann man Nachnahmepakte nur mit EC-/Kreditkarte abholen - ist ja sinnvoll.

Der verärgerte Kunde hat keine EC-Karte und will daher das Paket von der Filiale abholen. Dort befindet sich - nach meinem Verständnis - das Paket aber nicht, sondern in der Packstation.

Postmitarbeiter sagt, er könne das Paket nicht herausgeben, da sich dieses, wie wohl vom Absender vorgesehen, in derPackstation befindet und er darauf - vermute ich - keinen Zugriff hat.

Richtig so?

Die Packstation ist die Lieferadresse, die der Versender als separate Lieferadresse angegeben hat. Ich kann hier auf den ersten Blick keinen Fehler des Postmitarbeiters erkennen. Der Versender als Kunde hat die besondere Zustellart gewählt, der Empfänger ist damit nicht einverstanden. Das ist m. E. nicht das Problem der Post. Sauber zu lösen ist dies m. E. tatsächlich nur, in dem das Paket erneut versendet wird und als Zustellanschrift die Wohnung angegeben wird. Wird der Empfänger dort nicht angetroffen, wird das Paket in die Filiale gebracht, wo es abgeholt werden kann.

Ist natürlich sehr unbefriedigend und der Ärger ist nachvollziehbar. Der Fehler liegt hier aber m. E. in der fehlenden Absprache zwischen Versender und Empfänger.

Ich glaube, wir haben hier mindestens einen (ehemaligen?) Postler unter den usern, vielleicht hat der ja noch eine Idee.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
S aus P
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das Paket wurde an die Wohnung angeliefert und wegen meiner Abwesenheit in die Filiale gebracht und dort in die Packstation. Die Packstation wurde nicht als Lieferadresse angegeben. Packstation wird bei nicht Packstationskunden einfach mal so gemacht wenn noch Platz ist, ich bin kein solcher Kunde.


Gruss S aus P
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, so. Das hatte ich falsch verstanden.

In dem Fall würde ich mich mit dem Versender in Verbindung setzen. Dieser sollte als Kunde des Versandunternehmens entsprechend intervenieren.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hat die Post imho falsch gehandelt. Da ( noch) gesetzliches Zahlungsmitte das Bargeld ist, muss sie imho eine Möglichkeit vorhalten, dass Nachnahmesendungen auch gegen Bares ausgeliefert werden können.

Sollte hier ein Verzugsschaden entstehen, wäre die Post imho haftbar. U. U. könnte man der Post auch grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und somit die Haftung mit dem 3fachen Frachtbetrag aushebeln.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Abholkarten der Packstation kann ausgewählt werden, daß das Paket nochmal zugestellt oder aber an die Filiale zur Abholung gehen soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.