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Verfasst am: 10.02.09, 17:54 Titel: Post verweigert herausgabe von Paket
Hallo, wieder mal ein Spezialfall.
Ich war gerade in der Postfiliale um mein Nachnahme Paket abzuholen, das ich bisher nicht abholen konnte da es in der Packstation (nein ich bin kein Packstationskunde) deponiert haben und dort kann man Nachnahme "nur" mit EC Karte, die ich natuerlich nicht habe, bezahlen.
Am Schalter dann meint der "an dieser Stelle sollten jetzt eine Menge Beleidigungen kommen die sich jeder denken kann der schon mal mit Beamten aerger hatte", das geht nicht, er kann das Fach nicht oeffnen, ich muesste es mir schon nocheinmal zusenden lassen (denkt der ich mach das ganze noch mal mit).
Ich bin heute extra frueher von meiner Schulung weg um die geistlosen Oeffnungszeiten Nachmittags von 14.30 -17.30 nutzen zu koennen und kann das nicht die ganze Woche machen.
Jetzt die Frage: Kunde ist da, Geld ist da, Paket ist da, darf die Post/(Wortsperre: Firmenname) die Herausgabe des Paketes verweigern, welchen Grund das auch immer hat?
Ich fuehle mich hier echt verarscht.
Paket befindet sich in der Packstation. Dort kann man Nachnahmepakte nur mit EC-/Kreditkarte abholen - ist ja sinnvoll.
Der verärgerte Kunde hat keine EC-Karte und will daher das Paket von der Filiale abholen. Dort befindet sich - nach meinem Verständnis - das Paket aber nicht, sondern in der Packstation.
Postmitarbeiter sagt, er könne das Paket nicht herausgeben, da sich dieses, wie wohl vom Absender vorgesehen, in derPackstation befindet und er darauf - vermute ich - keinen Zugriff hat.
Richtig so?
Die Packstation ist die Lieferadresse, die der Versender als separate Lieferadresse angegeben hat. Ich kann hier auf den ersten Blick keinen Fehler des Postmitarbeiters erkennen. Der Versender als Kunde hat die besondere Zustellart gewählt, der Empfänger ist damit nicht einverstanden. Das ist m. E. nicht das Problem der Post. Sauber zu lösen ist dies m. E. tatsächlich nur, in dem das Paket erneut versendet wird und als Zustellanschrift die Wohnung angegeben wird. Wird der Empfänger dort nicht angetroffen, wird das Paket in die Filiale gebracht, wo es abgeholt werden kann.
Ist natürlich sehr unbefriedigend und der Ärger ist nachvollziehbar. Der Fehler liegt hier aber m. E. in der fehlenden Absprache zwischen Versender und Empfänger.
Ich glaube, wir haben hier mindestens einen (ehemaligen?) Postler unter den usern, vielleicht hat der ja noch eine Idee. _________________ Karma statt Punkte!
Das Paket wurde an die Wohnung angeliefert und wegen meiner Abwesenheit in die Filiale gebracht und dort in die Packstation. Die Packstation wurde nicht als Lieferadresse angegeben. Packstation wird bei nicht Packstationskunden einfach mal so gemacht wenn noch Platz ist, ich bin kein solcher Kunde.
In dem Fall würde ich mich mit dem Versender in Verbindung setzen. Dieser sollte als Kunde des Versandunternehmens entsprechend intervenieren. _________________ Karma statt Punkte!
Hier hat die Post imho falsch gehandelt. Da ( noch) gesetzliches Zahlungsmitte das Bargeld ist, muss sie imho eine Möglichkeit vorhalten, dass Nachnahmesendungen auch gegen Bares ausgeliefert werden können.
Sollte hier ein Verzugsschaden entstehen, wäre die Post imho haftbar. U. U. könnte man der Post auch grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und somit die Haftung mit dem 3fachen Frachtbetrag aushebeln. _________________ mfg
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