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Gerichtsvollzieherkosten verzinslich?

 
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TheTiger2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:34    Titel: Gerichtsvollzieherkosten verzinslich? Antworten mit Zitat

Hallo,

kann ich vom Schuldner Zinsen für die Gerichtsvollzieherkosten verlangen? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt (Überweisung, Gebürhrenbescheid) und in welcher Höhe?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Kosten des Verfahrens sind, erst einmal, nicht verzinslich. Man kann die Kosten jedoch gegen den Schuldner festsetzen lassen (§ 788 ZPO) und gleichzeitig eine entsprechende Verzinsung beantragen. Frühester Zinsbeginn ist die Antragstellung.
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TheTiger2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Mahnbescheid sind die Kosten des Verfahrens mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Sind damit auch die Gerichtsvollzieherkosten gemeint, die nach Erlass des Vollstreckungsbescheides angefallen sind?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, damit sind die Verfahrenskosten gemeint, also Kosten des Mahn- und des Vollstreckungsbescheides. Nach Erlaß des VB ist das Verfahren abgeschlossen.
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