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Verfasst am: 10.02.09, 13:39 Titel: Spenden an Behindertes Mädchen... kann man das Absetzen ?
Hallo,
wir spenden schon seit Jahren für einen großen Tierpark und können diese Spenden zum Teil mit unseren Steuern absetzen.
Nun ist die Frage so :
Wir würden gerne ein behindertes Mädchen im Reitsport finanziell etwas fördern und ihr regelmäßige Spenden zukommen lassen in Form von Geld mit dem sie die laufenden Kosten und Reittherapieeinheiten zahlen kann.
Wir spenden ihr bereits seit Jahren das Futter, bzw. bestellen wir in solchen Mengen, dass da ein Pony was mitfrisst auch nicht mehr auffällt.
Sie hat das Problem, dass ihre Krankenkasse sie nicht unterstützt, obwohl das reiten nachweislich eine Therapie für sie ist.
Wir, eine hilfsbereite Stallgemeinschaft in der Nähe würden ihr gerne einige Therapiestunden finanzieren, welche die A...K nicht zahlt.
In wiefern und bis zu welchem Betrag ist dies möglich?
Können wir Mädels vom Nachbarhof auch an sie als Privatperson spenden ?
Ich weis nur, dass bin 100€ ein Kontoauszug oder eine Quittung des Spendenempfängers ausreicht.
So sinnvoll und nett und großzügig eine solche Unterstützung wohl sein dürfte, sieht das Steuerrecht dafür leider keine Vergünstigung vor. _________________ MfG Raiden
Wenn ich michjetzt nicht irre, können nur Spenden abgesetzt werden, die an anerkannte, gemeinnützige Organisationen gehen. _________________ Geist ist Geil!
wenn das Mädchenin einem Verein reitet bzw. ein Verein die Therapiestunden abhält, dann könnt ihr das gesammelte Geld dem Verein spenden mit einer ganz genauen Zweckbestimmung. Der Verein darf dann dieses Geld auch nur dafür verwenden und Ihr könnt eure Spenden absetzen.
Lasst Euch am Jahresende einen Verwendungsnachweis vom Verein vorlegen.
Das geht nur unter den Voraussetzungen des § 10b EStG und nach den Vorschriften der AO.
Das lässt sich aus der Frage nicht ableiten!
Grundsätzlich fällt ein Reitsportverein unter die nichtabzugsfähigen Aufwendungen.
Hallo, welche nichtabziehbaren Aufwendungen? Meinst Du die Mitgliedsbeiträge? Grundsätzlich ist ein Reitverein gemeinnützig i.S. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, wenn der Amateurreitsport gefördert wird. Die Erteilung von Reitunterricht ist eine "sportliche Veranstaltung" i.S. von § 67a AO.
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