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Notebook beschädigt

 
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Barbabella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:27    Titel: Notebook beschädigt Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgende Frage:
A hat B's Notebook versehentlich beschädigt.
B's Notebook ist kein Jahr alt und B hat die Kaufquittung nicht mehr. Der damalige Händler ist insolvent (keine Beleg-Kopie möglich). B hat das Notebook jedoch damals bei Erwerb mit Kaufdatum beim Hersteller registriert. Diese Registrierung ist nach Eingabe der Seriennummer und Mailadresse auf der Herstellerseite aufrufbar (wohl f. Herstellergarantie-Zwecke). B kann den Preis benennen, was wohl der damals übliche Handelspreis war.
Die Antwort von A's Versicherung steht aus. Der Versicherung wurde der Preis benannt und die Registrierung übermittelt.

Muß ggf. A den Schaden aus eigener Tasche tragen oder muß A's Haftpflichtversicherung den Schaden ohne Kaufbeleg übernehmen?

Danke. Mit freundlichem Gruß.
"barbabella"
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Versicherung die Uebernahme das Schadens ablehnt, dann muss A auch nicht bezahlen. Dafuer ist ja die Versicherung da.
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Barbabella
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was für eine aussagekräftige Antwort
Geschockt
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ausführlicher:

Die Versicherung prüft die Haftung des A. Besteht keine Haftung, besteht auch keine Deckung über die Versicherung also zahlt der Versicherer nicht. Wenn also keine Haftung besteht, muss A auch nicht zahlen, denn er ist nicht haftbar zu machen.

Den vollen Kaufpreis wird B aber wohl auch nicht erhalten, wenn es zur Regulierung kommt. Immehrin ist der Preisverfall bei EDV-Geräten immens. Es wird, wenn überhaupt, auf eine Zeitwertentschädigung herauslaufen oder eine Reparatur.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

...und gerade bei Notebooks ist es durchaus üblich das ganze durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Neben einer evtl. Reparaturmöglichkeit wird dabei auch der Zeitwert festgestellt.

Tipp: Einfach mal auf dem Gebrauchtmarkt einen Überblick verschaffen, wieviel Geld man heute für ein solches gebrauchtes Notebook bezahlen muß. Das spiegelt in ungefähr auch den Zeitwert wieder.
_________________
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