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Unbeheizte Doppelhaushälfte

 
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Nymi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:23    Titel: Unbeheizte Doppelhaushälfte Antworten mit Zitat

Moin mitnanner,

ich bin neu hier und habe per Suchfunktion keine Antwort für mein Problem finden können.

Wir haben uns im September eine Doppelhaushälfte (Bj. 1952) gekauft und sie grundlegend saniert; vor allem, was die Wärmedämmung anbelangt. Seit 5 Wochen wohnen wir nun in unserer Hälfte und haben ein Problem mit dem Nachbarn.

Er hat seine Hälfte bereits im Februar 2006 erworben und bastelt seitdem daran herum (er will vermieten, nicht selber nutzen). Zur Zeit befindet sich seine Hälfte mehr oder weniger im Rohbauzustand; vor allem gibt es keine Heizung und keine Elektrizität dort.

Aber wir haben eine gemeinsame, ungedämmte Wand. Und durch diese Wand geht unsere ganze, teure Heizenergie "flöten". Es grenzen zwei Wohnzimmer, ein Schlafzimmer und mein Arbeitszimmer an diese Wand. Der Komfortverlust ist für uns natürlich sehr ärgerlich; aber schlimmer sind die möglichen Folgen, die sich für uns aus der sehr kalten Wand ergeben können: da die Trennwand den kältesten Punkt in der Wohnung darstellt, schlägt sich dort das Kondenswasser nieder, was auf lange Sicht mit Sicherheit ein Schimmelproblem für uns bedeutet.

Jetzt meine Frage: gibt es ein Gesetz, welches den Nachbarn verpflichtet, bis zur nächsten Heizperiode sicherzustellen, dass die Haushälfte entweder beheizt oder wahlweise die Wand auf seiner Seite wärmegedämmt wird?

Wie ist die Rechtslage? Für eine kurze Info bin ich Euch sehr dankbar.

Grüße,
Arno
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber derartiges geregelt hat, sowas überlässt er berechtigterweise der Privatautonomie.

Das geschilderte Problem liegt ja in der Natur eines Doppelhauses, die dem Käufer ja im Vorhinein bewusst sein musste.

Ich sehe als einzige Lösung, eine Einigung mit dem Nachbran, der ja auch ein Interesse an einer baldigen Bezugsfertigkeit haben muss.

Andernfalls ließe sich bestenfalls (wenn das technisch möglich wäre) über eine Dämmung der Innenwand nachdenken, die ja sicherlich auch schallschutztechnisch Vorteile bringen würde.
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Nymi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Deine Antwort, spraadhans (auch wenn sie nicht ganz so ausgefallen ist, wie ich gehofft hatte...).

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich sehe als einzige Lösung, eine Einigung mit dem Nachbran, der ja auch ein Interesse an einer baldigen Bezugsfertigkeit haben muss.


Das sollte man eigentlich vermuten; trotzdem "bastelt" der schon seit 3 Jahren. In der Zeit, die wir das Haus besitzen (also seit September letzten Jahres) haben wir den Mann nur ein einziges Mal gesehen. Und da hat er nichts gebaut, sondern eine Fuhre Kaminholz auf das Grundstück gebracht (das "gammelt" da jetzt auch schutzlos herum... Geschockt ).
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn die Rechtssprechung bisher sich aus dieser Problematik raus gehalten hat und es gestzlich nicht geregelt ist, sollte man trotzdem die Flinte nicht sofort ins Korn werfen. Die Tendenzen die hier formuliert werden sind zwar in vielen Fällen grundsätzlich richtig. Trotzdem kann es den anwaltlichen Rat nicht ersetzen....und wer weiß....mit der richtigen Argumentation und dem richtigen Ansatz kann auch hier vielleict das gewünschte Ergebnis raus kommen. Winken
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Nymi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ktown, für die Ermunterung. Ich denke auch, dass Schimmel eine Gesundheitsgefährdung darstellt und der Nachbar deshalb eine gewisse Fürsorgepflicht tragen müsste (bin halt Laie und reime mir das so zusammen... Verlegen ).

Deshalb meine Frage, ob es da möglicherweise schon Urteile dazu gibt, die man sich unterstützend mal ansehen könnte.
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon erwähnt ist die deutsche Rechtssprechung da noch etwas jungfräulich.....bzw. es hat noch kein Umdenken stattgefunden.

Wenn sie pech haben, hat sich ihr Nachbar schon mit dem Kauf überhoben und bastelt nun solange am gebäude rum, bis die Bank die Notbremse zieht....dies kann aber noch Jahre dauern.
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Nymi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Wenn sie pech haben, hat sich ihr Nachbar schon mit dem Kauf überhoben

Das wohl nicht; er hat schon einige Interessenten, die die Hälfte gerne von ihm gekauft hätten, abgewiesen. Dann wäre unser Problem auf jeden Fall vor der nächsten Heizperiode behoben. Mit den Augen rollen
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Och ich kann da einen Fall, da wurde das Haus erst nach 20 Jaren zwangsversteigert und es gab zahlreiche Interessenten vorher.
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Nymi
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Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Och ich kann da einen Fall, da wurde das Haus erst nach 20 Jaren zwangsversteigert und es gab zahlreiche Interessenten vorher.

Mach mich nicht schwach... Geschockt
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Stadtplaner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

vielleicht lässt sich aus folgendem Urteil etwas ableiten:
BGH, Urteil vom 11.04.2008 - V ZR 158/07
"Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand, der an diese (noch) nicht (vollständig) angebaut hat und derzeit auch nicht anbauen will, muss Maßnahmen des anderen Teilhabers zur Wärmedämmung dulden, die dazu führen, dass der freie Bereich der Wand einem den heutigen Erfordernissen entsprechenden Standard entspricht."
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So long
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Nymi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, vielen Dank, Stadtplaner, so was in der Art habe ich gesucht! Sehr glücklich
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist so ziemlich genau das, was ein Teil meiner Antwort ausdrücken sollte.

Für mehr Verpflichtungen als die zur Duldung evtl. Baumaßnahmen ihrerseits, sehe ich aber bauordnungsrechtlich keine Grundlage, insofern verwirrt mich der vage Hinweis von ktown etwas.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Braucht es nicht..... Winken Ich wollte nur dqamit ausdrücken, dass dieses Forum nicht der Weißheit letzter Schluß ist und so mancher Rechtsverdreher sachen möglich machte die vorher niemand kannte.

Letztlich muß ja abgewogen werden wer durch diese Situation oder deren Änderung mehr in seinem Tun eingeschränkt wird.
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