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Müssen weitere Erben benannt werden?

 
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barbara müller
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:55    Titel: Müssen weitere Erben benannt werden? Antworten mit Zitat

Hallo, müssen Erben (Kinder) dem Nachlassgericht weiter(n) Erben benennen? In diesem Fall uneheliches Kind.
Oder anders formuliert, muss d. Nachlassgericht d. Erben nach evtl. weiteren vorhandenen Erben befragen?
MfG b.m.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:00    Titel: Re: Müssen weitere Erben benannt werden? Antworten mit Zitat

barbara müller hat folgendes geschrieben::
Hallo, müssen Erben (Kinder) dem Nachlassgericht weiter(n) Erben benennen? In diesem Fall uneheliches Kind.
Oder anders formuliert, muss d. Nachlassgericht d. Erben nach evtl. weiteren vorhandenen Erben befragen?

Ja, wenn ein Erbschein beantragt wird.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Angaben hierzu sind im Erbscheinsverfahren auch eidesstattlich zu versichern.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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barbara müller
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
MfG b.m.
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