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Verfasst am: 11.02.09, 15:55 Titel: Müssen weitere Erben benannt werden?
Hallo, müssen Erben (Kinder) dem Nachlassgericht weiter(n) Erben benennen? In diesem Fall uneheliches Kind.
Oder anders formuliert, muss d. Nachlassgericht d. Erben nach evtl. weiteren vorhandenen Erben befragen?
MfG b.m.
Hallo, müssen Erben (Kinder) dem Nachlassgericht weiter(n) Erben benennen? In diesem Fall uneheliches Kind.
Oder anders formuliert, muss d. Nachlassgericht d. Erben nach evtl. weiteren vorhandenen Erben befragen?
Angaben hierzu sind im Erbscheinsverfahren auch eidesstattlich zu versichern. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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