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Angenommen man gibt seine Einkommenssteuererklärung elektronisch ab. Am gleichen Tag wirft man beim Finanzamt die Nachweise ein; darin befanden sich mind. 200 Nachweise für Bewerbungskosten, Anschreiben, Einladungen zum Vorstellungsgespräch und Absagen.
Nun behauptet das Finanzamt, die Nachweise seien nie angekommen und fordert diese nach.
Hinzuzufügen ist, dass bei den Unterlagen ein Entwurfsdruck der Einkommenssteuer dabei lag, weswegen man sogar noch angerufen und einem mitgeteilt wurde, das dieser nicht ausreichend sei, weil die notwendige E-TIN fehle. Also müssen die Unterlagen ja angekommen sein, sind wohl aber nicht vollständig beim Sachbearbeiter angekommen. Auch 2 Wochen später sagt der Sachbearbeiter, dass diese nicht bei ihm angekommen seien.
Wie sieht das jetzt aus? Muss man die Unterlagen erneut raussuchen und einreichen oder ist es jetzt vom FA die Schuld und müssen damit auf die Nachweise verzichten?
Es ist jede Menge Arbeit und Aufwand alles neu rauszusuchen und erneut auszudrucken...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.02.09, 16:54 Titel:
Wenn sich das Finanzamt stur stellt, ist es m.E. Sache des Bürgers nachzuweisen, dass die Unterlagen tatsächlich eingeworfen wurden. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ich kenn die Mechanismen der Finanzverwaltung nicht. Der Eingang von Unterlagen wird aber sicherlich in irgend einer Form dokumentiert. _________________ MfG Raiden
Es ist merkwürdig, dass ein bestimmter Teil des Kuvertinhaltes den Weg zum Sachbearbeiter gefunden hat, der andere und große Teil, der mit in der Prospekthülle war, nicht
Ich kenn die Mechanismen der Finanzverwaltung nicht. Der Eingang von Unterlagen wird aber sicherlich in irgend einer Form dokumentiert.
Der Versuch sich zur Poststelle durchstellen zu lassen, ist gescheitert - wurde bereits versucht. Daraufhin wurde man erneut zum Sachbearbeiter durchgestellt.
Man könnte sich an den Vorsteher (Chef) des Finanzamtes wenden, die Problematik sachlich (also möglichst ohne Reizwörter) schildern und um eine Überprüfung bitten. Ob dabei etwas rauskommt, ist eine andere Frage. Vielleicht nimmt man das aber zum Anlass, um etwas genauer nachzusehen. Irgendwo müssen die Unterlagen ja sein. Vielleicht verzichtet man auch im Billigkeitswege auf die Nachweise und setzt die Werbungskosten so an, wie erklärt.
Höhere WK als der Pauschbetrag sind nachzuweisen. Ich kann mir nicht vorstellen das ein FA auf einen Nachweis verzichtet, weil Unterlagen, wo auch immer, untergegangen sind.
Man muss halt (wirtschaftlich) abwägen, ob man sich die Mühe macht, alles nochmal neu auszudrucken oder 1 - 2 Schreiben mit dem Vorsteher zu wechseln und dann ggf. trotzdem die Nachweise neu ausdrucken zu müssen.
Das Unterlagen im Zuständigkeitsbereich des FA verloren gehen ist natürlich grundsätzlich möglich. Dies ist bei jeder Firma mit einem entsprechenden Posteingang nicht anders und wäre wohl auch unnatürlich!
Auch das ein Teil des Schreibens angekommen ist, der andere Teil nicht ist an sich noch nicht ungewöhnlich. Wenn die Sachen nicht fest mit eineander verbunden waren, besteht natürlich immer die Möglichkeit der versehentlichen Trennung! Wahrscheinlich "schwirren" die Unterlagen als Irrläufer durch das FA oder (wahrscheinlicher!) sind versehentlich einer anderen StNr zugeordnet worden und bisher noch nicht entdeckt!
Auch die Poststelle kann Ihnen nicht helfen. Dort werden nur die Umschläge geöffnet, der Inhalt mit einem Eingangsstempel versehen und dem (hoffentlich!) richtigen Bearbeiter zugeordnet. Es wird kein wie auch immer geartetes "Posteingangsbuch" geführt, in dem Ihre Sendung explizit aufgelistet ist!
Das FA hat einen Ermessensspielraum bei der Anforderung von Unterlagen. Es ist aber sicher verständlich, dass die einfache Behauptung, die Unterlagen müsste das FA verschlammpt haben, nicht ausreicht! Egal ob dies nun zutrifft oder nicht. Es wäre sonst ein Leichtes einer Nachweisanforderung entgegen zutreten!
Ich würde auch nicht gleich den Amtsvorsteher belästigen! Auch der wird nämlich nur das tun, was ich auch empfehle, nämlich das Schreiben an den zuständigen Sachgebietsleiter weiterleiten. Dieser kann, als direkter Vorgesetzter des Veranlagungsbeamten/-in eine Entscheidung treffen.
Wenn Sie ein "vernünftiges" Gespräch führen, kann es gut sein, dass sich die Sache in Wohlgefallen auflöst. Im schlimmsten Fall wird Ihnen aber nur der Weg der Neubeschaffung der Unterlagen bleiben, leider!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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