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Verfasst am: 11.02.09, 17:08 Titel: Rechnung obwohl Vertrag vor Insolvenzeröfnung
Hallo zusammen,
ich habe eine Rechnung bekommen welche auf einen Vertrag beruht, welcher vor meiner Insolvenzeröfnung geschloßen wurde und die damaligen offenen Rechnungen auch bei meinem Insolvenzverwalter angemeldet wurden. Nun erhielt ich eine neue Jahres Rechnung für die Laufzeit vom 2009 bis 2010. Ist dieses legetim????? Oder wird mit der Insolvenz auch der Vertrag gestoppt??? Und dürfte ich dies Rechnung überhaupt zahlen da es ja auch ein Insolvenzgläubiger ist auch wen er seine Fordrungen von Damals an ein Inkassounternehmen abgeben hatte und hier nur noch als Mandant tituliert wird.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.02.09, 18:02 Titel:
Hallo,
um welche art von Vertrag handelt es sich denn ?
Wurde dieser vom Verwalter oder Schuldner gekündigt ?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
um welche art von Vertrag handelt es sich denn ?
Wurde dieser vom Verwalter oder Schuldner gekündigt ?
Gruss
report
Hallo,
es handelt sich um ein Internet-Diestleistungsvertrag desen Dienstleistung ich weder im letzten jahr noch im diesen jahr jemals wieder in anspruch genommen habe.
Als ich gegen die Rechnung wiespruch einlegte kam die Kündigungsbestätigung.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.02.09, 22:18 Titel:
Zitat:
Nun erhielt ich eine neue Jahres Rechnung für die Laufzeit vom 2009 bis 2010.
Wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die Nutzungsgebühren 2 Jahre im voraus zu bezahlen sind und keine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde, ist das wohl legitim.
Auch wenn man sich in der Insolvenz befindet oder die Leistung nicht nutzt, spielt das keine Rolle.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Eine Kündigung ist nicht immer notwendig. Der Bedarf für eine Kündigung besteht nur, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der nach der Insolvenzeröffnung fortbesteht. Welche Verträge dies sind, ist in § 108 InsO geregelt.
Vermutlich kann dieser Vertrag über Internetdienstleistungen weder als Miet- oder Pachtvertrag noch als Darlehensvertrag eingeordnet werden. Von daher dürfte er mit Insolvenzeröffnung enden, entweder nach § 103 InsO oder nach §§ 115, 116 InsO.
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