Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 09.02.09, 08:16 Titel: Frage zum Pensionalter
Hallo,
ein Beamter Jahrgang 1977, begann seine Laufbahnausbildung 1995 und wird also im Jahr 2042 (wenn er 65 wird) 47 Dienstjahre geleistet haben.
Kann er mit 65 dann (nach derzeitiger Rechtslage) abschlagsfrei in Pension gehen oder nützen ihm dann die 47 Dienstjahre nichts mehr, weil er zu spät geboren wurde?
Das Hinausschieben der Altersgrenze ist noch nicht geltendes Recht. Es wird aber (so vermute ich) noch diese Woche dazu kommen. Es gibt also demnächst sicher viele Informationen zum dann aktuellen Recht, zur Altersgrenze, zu den Abschlägen und zu den Ausnahmen.
Das ist dann übrigens die 20. Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes innerhalb von 10 Jahren. Dass diese mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingeführten Regelungen dann auch noch in 5 oder 10 Jahren so gelten, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Was im Jahr 2042 (also in 33 Jahren) sein wird, kann heute niemand voraussagen. Da hilft es m. e. auch nicht, wenn man sich schlau macht, welche Ausnahmeregelungen im Jahrv 2009 gelten.
Der Einwand ist berechtigt, obwohl ich nicht glauben mag, dass es deshalb weniger kompliziert wird, bzw. man deshalb auf die in 33 Jahren bestehende Rechtslage Wetten abschließen sollte.
aber das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt doch nur für den Bund oder?
mfg
Soweit kann ich dem auch zustimmen.
Aber so weit wie ich da bis jetzt etwas gelesen habe ist ja der Eintritt in die Pension an die Regelung für die Tarifbeschäftigten angepasst worden, es soll dennoch möglich sein nach 45 Dienstjahren Abzugsfrei in Pension gehen zu können.
Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. _________________ moppel007
Rechtlich interessiert aber ein rechtlicher Laie
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.