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Frage zum Pensionalter

 
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Christian-Recht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:16    Titel: Frage zum Pensionalter Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Beamter Jahrgang 1977, begann seine Laufbahnausbildung 1995 und wird also im Jahr 2042 (wenn er 65 wird) 47 Dienstjahre geleistet haben.

Kann er mit 65 dann (nach derzeitiger Rechtslage) abschlagsfrei in Pension gehen oder nützen ihm dann die 47 Dienstjahre nichts mehr, weil er zu spät geboren wurde?

Danke!
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das Hinausschieben der Altersgrenze ist noch nicht geltendes Recht. Es wird aber (so vermute ich) noch diese Woche dazu kommen. Es gibt also demnächst sicher viele Informationen zum dann aktuellen Recht, zur Altersgrenze, zu den Abschlägen und zu den Ausnahmen.

Das ist dann übrigens die 20. Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes innerhalb von 10 Jahren. Dass diese mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz eingeführten Regelungen dann auch noch in 5 oder 10 Jahren so gelten, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Was im Jahr 2042 (also in 33 Jahren) sein wird, kann heute niemand voraussagen. Da hilft es m. e. auch nicht, wenn man sich schlau macht, welche Ausnahmeregelungen im Jahrv 2009 gelten.

Gruß
Bernd
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derrick
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 604

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aber das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt doch nur für den Bund; die Länder können doch weiterhin ihre eigenen Süppchen kochen, oder?

mfg
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Einwand ist berechtigt, obwohl ich nicht glauben mag, dass es deshalb weniger kompliziert wird, bzw. man deshalb auf die in 33 Jahren bestehende Rechtslage Wetten abschließen sollte.

Gruß
Bernd
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moppel007
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

derrick hat folgendes geschrieben::
Hallo,

aber das Dienstrechtsneuordnungsgesetz gilt doch nur für den Bund oder?

mfg


Soweit kann ich dem auch zustimmen.
Aber so weit wie ich da bis jetzt etwas gelesen habe ist ja der Eintritt in die Pension an die Regelung für die Tarifbeschäftigten angepasst worden, es soll dennoch möglich sein nach 45 Dienstjahren Abzugsfrei in Pension gehen zu können.
Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.
_________________
moppel007
Rechtlich interessiert aber ein rechtlicher Laie
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