Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - THC in der Probezeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

THC in der Probezeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
H²O²
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:07    Titel: THC in der Probezeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin gerade dabei den Führerschein zu machen, und deßhalb frage ich mal rein aus Intresse, was passieren kann wenn Thc im Urin festgestellt wird. Angenommen, ich komme in eine Autokontrolle und muss pinkeln. Die Abbauprodukte von Haschisch sind immerhin 3 Monate nachweisbar. Zum Zeitpunkt der Fahrt wäre ich natürlich nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

lg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Einen verbindlichen Grenzwert für die Abbauprodukte gibt es nicht.
Dehalb kann man keine Grenzen nennen im Sinne von "nach XY Stunden darf man wieder hinters Steuer".

http://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol#THC_im_Stra.C3.9Fenverkehr
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
H²O²
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, aber was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Kontrolle fahrtüchtig bin?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es "nur" ordnungwidrig.
Zu den genauen Folgen(Geldbetrag, Punkte und vor allem eventuellen Probezeitmaßnahmen) muss sich jemand anders äußern.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nach welcher Vorschrift?
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

§24s StVG (2) i.V.m der dort genannten Anlage.
Mit dem ergänzenden Zusatz an meiner Aussage, dass THC selbst nachgewisen werden muss und nicht das Abbauprodukt THC-COOH.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und zwar im Blut und nicht nur im Urin, der Fragesteller würde sich also weder strafbar machen noch ordnungswidrig verhalten, wenn er bei der Fahrt nicht unter dem Einfluss der genannten Substanzen steht.

(Und das ist auch gut so).
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
H²O²
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher? Im Blut ist thc nach 3 Tagen abgebaut, im Urin (wiegesagt nach 3 wochen), warum wird dann überhaupt der Urin getestet? In der FS bekommt man auch eingebleut, dass das pöse Zeug 12 Wochen lang nachweisbar ist
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Weil vor Ort natürlich kein Blut abgenommen werden kann, die Sauerei danach möcht ich nicht sehen.

Der Urintest gibt einen ersten Verdacht, der dann beim Bluttest bestätigt oder widerlegt wird. Ist das Zeug aus dem Blut, kann es auch nicht mehr wirken.

Allerdings kann und wird die Polizei die Führerscheinstelle von dem Drogenkonsum informieren, so dass die ggf. alarmiert ist und weitere führerscheinrelevante Maßnahmen ergreift.

Drogen und Führerschein sind meist eine schlechte Kombination und das umso mehr, je südlicher man sich in Deutschland befindet Winken

Jedoch bewegen sich von den zuständigen Stellen ergriffene Maßnahmen m.E. oft am Rande der Rechtswidrigkeit, auch darauf sollte man vorbereitet sein.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann die Abbauzeit im Urin ja fast nicht glauben. Die müsste eigentlich von meinem medizinischen Verständnis ziemlich mit der Abbauzeit im Blut korrelieren..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nur der Vollständigkeit halber:

Zitat:
Drogen und Führerschein sind meist eine schlechte Kombination und das umso mehr, je südlicher man sich in Deutschland befindet


Und DAS ist auch gut so Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
H²O²
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

ist es dann nicht klüber zu sagen, dass man gerade nicht pinkeln kann ->sie nehmen blut ab und können gar nichts nachweisen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 19.02.09, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

am klügsten wäre es wahrscheinlich, wenn man das zeug nicht konsumieren würde.. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
H²O²
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

botafoch hat folgendes geschrieben::
am klügsten wäre es wahrscheinlich, wenn man das zeug nicht konsumieren würde.. Lachen

Mit sicherheit Winken
Machs ja auch nicht oft, ab und zu mal im sommer, aber das steht hier auch nicht zur debatte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Jedoch bewegen sich von den zuständigen Stellen ergriffene Maßnahmen m.E. oft am Rande der Rechtswidrigkeit

Welche Maßnahmen sind das?
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.