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Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Kreis Ludwigsburg
Verfasst am: 10.02.09, 14:58 Titel: kann man auf die Nichtzulassung zur Prüfung bestehen?
Hi... Ich hätte mal eine Frage. (ich hoff ich hab das hier richtig "eingeordnet")
Folgende Situation:
Person A leitet eine staatlich anerkannte Berufsfachschule in Baden-Württemberg. A nimmt Person B an seiner Schule auf, bei der Aufnahme wird ein Vertrag unterschrieben. Der erste Teil der Ausbildung von Person B läuft problemlos ab.
Dann bekommt Person B allerdings körperliche Probleme, so dass sie ein Fach der Ausbildung nicht mehr belegen kann. Dies zieht viele Fehlstunden und fehlenden Stoff nach sich. Person B wird in diesem Fach nur auf Probe ins zweite Jahr versetzt. Im zweiten Jahr folgen weitere physische (und auch psychische) Probleme. Erneut sammeln sich viele Fehlstunden an und Person B hält es nicht für möglich den versäumten Stoff aufzuholen. Person A hat am Anfang der Ausbildung allen klar gemacht, dass man bei über 30% Fehlstunden nicht zu den Prüfungen zugelassen würde. Was in dem Fall von Person B einen "Schulrauswurf" zur Folge hätte. Damit wäre der Vertrag doch von Person A beendet!?Kann Person B darauf bestehen, dass sie nicht zu den Prüfungen zu gelassen wird? Wie ist hier die Rechtslage?
(Entschuldigung für den langen Text, ich wollte nur die Situation klar darstellen )
Person A hat am Anfang der Ausbildung allen klar gemacht, dass man bei über 30% Fehlstunden nicht zu den Prüfungen zugelassen würde. Was in dem Fall von Person B einen "Schulrauswurf" zur Folge hätte. Damit wäre der Vertrag doch von Person A beendet!?
Das Vertragsverhältnis wäre m.E. erst dann beendet, wenn es, wie in diesem Fall durch den Schulleiter, unter Bezug auf bestimmte Punkte des Vertrages ausdrücklich aufgelöst wird. Das wird in der Regel wohl schriftlich erfolgen. Sind die Fehlzeiten alle entschuldigt bzw. sogar durch Attest belegt?
Zitat:
Kann Person B darauf bestehen, dass sie nicht zu den Prüfungen zu gelassen wird?
Mir ist der Hintergrund für diese Frage nicht ganz klar: Das ist doch genau das, was der Schulleiter androht. Wenn B die Schule verlassen möchte, kann sie das ihrerseits durch einfache Abmeldung tun bzw. durch Kündigung des Vertrages.
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Kreis Ludwigsburg
Verfasst am: 11.02.09, 18:11 Titel:
Hallo....
Zitat:
Das Vertragsverhältnis wäre m.E. erst dann beendet, wenn es, wie in diesem Fall durch den Schulleiter, unter Bezug auf bestimmte Punkte des Vertrages ausdrücklich aufgelöst wird. Das wird in der Regel wohl schriftlich erfolgen. Sind die Fehlzeiten alle entschuldigt bzw. sogar durch Attest belegt?
Entschuldigt waren sie alle, aber nur teilweise durch Attest belegt. Allerdings hat dies laut Schulleiter (am Anfang der Ausbildung) keine Auswirkungen auf die 30%Regelung...
Zitat:
Mir ist der Hintergrund für diese Frage nicht ganz klar: Das ist doch genau das, was der Schulleiter androht. Wenn B die Schule verlassen möchte, kann sie das ihrerseits durch einfache Abmeldung tun bzw. durch Kündigung des Vertrages.
Der Leiter hat allerdings zu Person B gesagt, dass er das mit der Prüfungszulassung für sie schon "schaukeln" würde. Der Hintergrund bei der Frage ist der, dass Person B sich an ihrer Schule nicht mehr wohl fühlt und gerne "abgehen" würde. Das Problem mit der Abmeldung, bzw der Kündigung des Vertrages ist, dass Person B dann vermutlich eine nicht gerade geringe Summe zahlen müsste.
Danke für die Antwort!
Liebe Grüße Mally _________________ Kein Plan von Nix aber von Klappe halten halt ich nix.
Person A leitet eine staatlich anerkannte Berufsfachschule in Baden-Württemberg. A nimmt Person B an seiner Schule auf, bei der Aufnahme wird ein Vertrag unterschrieben.
Also ein zivilrechtlicher Schulvertrag einer Privatschule.
Zitat:
Erneut sammeln sich viele Fehlstunden an und Person B hält es nicht für möglich den versäumten Stoff aufzuholen.
Der Leiter hat allerdings zu Person B gesagt, dass er das mit der Prüfungszulassung für sie schon "schaukeln" würde.
Der Schulleiter hat also viel mehr Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Schülers als der Schüler selbst?
Zitat:
Der Hintergrund bei der Frage ist der, dass Person B sich an ihrer Schule nicht mehr wohl fühlt und gerne "abgehen" würde. Das Problem mit der Abmeldung, bzw der Kündigung des Vertrages ist, dass Person B dann vermutlich eine nicht gerade geringe Summe zahlen müsste.
Was steht darüber in dem Vertrag?
Ist das der Ersatz für ansonsten monatlich zu zahlendes Schulgeld?
Zitat:
Person A hat am Anfang der Ausbildung allen klar gemacht, dass man bei über 30% Fehlstunden nicht zu den Prüfungen zugelassen würde.
Da müsste man herausfinden, ob das eine öffentlich-rechtliche Bestimmung der Prüfungs-Institution ist oder eine Bestimmung des Privatschulvertrags oder vielleicht auch nur eine vom Schulleiter nach seinem Ermessen aufgestellte Regel.
Kann der Schüler nicht in einem vereinbarten Gesprächstermin mit dem Schulleiter in Ruhe darüber reden?
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Kreis Ludwigsburg
Verfasst am: 11.02.09, 19:28 Titel:
Hallo!
Zitat:
Der Schulleiter hat also viel mehr Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Schülers als der Schüler selbst?
Ja, das wohl auch. Allerdings ist der Schulleiter auch in einigen Dingen anderer Meinung als B bzw deren Physiotherapeut. B befürchtet bzw weiß, dass die körperlichen Probleme, die aufgetreten sind, bei Weiterführung der Ausbildung immer wieder auftreten werden. Deshalb würde B sehr gerne eine andere Ausbildung starten, bei der nicht die entsprechenden körperlichen Dinge gefordert sind, und die ihr dadurch wesentlich mehr Spaß und wesentlich weniger Probleme bringen würde.
Zitat:
Was steht darüber in dem Vertrag?
Ist das der Ersatz für ansonsten monatlich zu zahlendes Schulgeld?
Im Vertrag steht folgendes:" ... Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag für die ganze Ausbildungsdauer von 3 jahren bindend. Bei vorzeitigem Austritt werden 50% des Schulgeldes für die restliche Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig."
Ich denke also schon, dass das so eine Art Ersatz ist...
Zitat:
Da müsste man herausfinden, ob das eine öffentlich-rechtliche Bestimmung der Prüfungs-Institution ist oder eine Bestimmung des Privatschulvertrags oder vielleicht auch nur eine vom Schulleiter nach seinem Ermessen aufgestellte Regel.
In dem Vertrag, den B bekommen hat, steht darüber rein gar nichts. Die Schüler dieser Schule werden "intern" geprüft, von dort angestellten Lehrkräften.
Zitat:
Kann der Schüler nicht in einem vereinbarten Gesprächstermin mit dem Schulleiter in Ruhe darüber reden?
Das hoffen wir auch. Allerdings hat B Angst, dass der Schulleiter sich da "querstellt". Morgen steht allerdings ein Termin mit ihm an. Wollte mich nur mal versichern. (abgesehen davon, dass es mich einfach interessiert, wie das jetzt wirklich ist...
)
Liebe Grüße Mally _________________ Kein Plan von Nix aber von Klappe halten halt ich nix.
Deshalb würde B sehr gerne eine andere Ausbildung starten, bei der nicht die entsprechenden körperlichen Dinge gefordert sind, und die ihr dadurch wesentlich mehr Spaß und wesentlich weniger Probleme bringen würde.
Im Vertrag steht folgendes:" ... Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag für die ganze Ausbildungsdauer von 3 jahren bindend. Bei vorzeitigem Austritt werden 50% des Schulgeldes für die restliche Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig."
Das ist dann die Frage, ob diese Vertragsklausel auch von demjenigen zu erfüllen ist, dem die Vertragserfüllung durch erst nach Ablauf der Probezeit absehbare gesundheitliche Probleme erschwert wird.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, in welchem Forum diese Frage am besten aufgehoben wäre. Und da es in der Realität um eine doch erhebliche Summe gehen wird, wird es ohne einen wiederum Geld kostenden Anwalt schwierig werden.
Vertritt der Schulleiter in Personalunion auch die Interessen des privaten Schulträgers oder gibts da noch einen kaufmännischen Geschäftsführer oder so?
Anmeldungsdatum: 15.05.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Kreis Ludwigsburg
Verfasst am: 12.02.09, 13:40 Titel:
Hallo!
Zitat:
Das ist dann die Frage, ob diese Vertragsklausel auch von demjenigen zu erfüllen ist, dem die Vertragserfüllung durch erst nach Ablauf der Probezeit absehbare gesundheitliche Probleme erschwert wird.
Davon steht leider nichts im Vertrag....
Zitat:
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, in welchem Forum diese Frage am besten aufgehoben wäre. Und da es in der Realität um eine doch erhebliche Summe gehen wird, wird es ohne einen wiederum Geld kostenden Anwalt schwierig werden.
Bei dem Gespräch heute hieß es, dass B nun wohl das zweite Ausbildungsjahr (also bis August) komplett bezahlen müsste, da die Zwischenprüfungen (die ja nur intern sind), laut ihm nicht gewichtig sind und nur dazu da, einen Wissenstand zu präsentieren, damit die Schüler wüssten, woran sie arbeiten müssen... Das ist zwar durchaus auch eine Menge Geld entspricht aber nicht der Menge, die es laut Vertrag wäre...
Zitat:
Vertritt der Schulleiter in Personalunion auch die Interessen des privaten Schulträgers oder gibts da noch einen kaufmännischen Geschäftsführer oder so?
Nein, gibt es nicht, der Schulleiter regelt das alles. Deshalb gab es bisher auch nur Gespräche mit ihm...
Liebe Grüße
Mally _________________ Kein Plan von Nix aber von Klappe halten halt ich nix.
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