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Gebührenverordnung für Steuerberater

 
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FAtih85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:43    Titel: Gebührenverordnung für Steuerberater Antworten mit Zitat

Hallo

wie berechnet der Steuerberater die Anfallen Gebühren für seine Arbeit z.B. Einkommensteuererklärung für 2006 habe ich 560 Euro bezahlt ist das so Real oder haut der mich übers ohr.

Danke
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal bei einem anderen Steuerberater nachfragen. Ich denke die Kosten werden doch Aufwandsabhängig sein.
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Gregor24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Gebühren sind abhängig vom Gegenstandswert und den abgerechneten Zehnteln bzw. Zwanzigsteln.
Letztere spiegeln die Wichtigkeit, Komplexität und den damit verbundenen Zeitaufwand wider.

Man kann auch in die *Steuerberatergebührenverordnung* kucken.

Z.B. finden sich bei § 24 die gängigen Erklärungen und in Tabelle A die entsprechenden vollen Gebühren

Grüße vom Gregorewitsch
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Einfach mal bei einem anderen Steuerberater nachfragen.

Also ich würde zunächst bei meinem Steuerberater nachfragen und mir die Rechnung ordentlich erklären lassen. Vielleicht führt das schon zur Zufriedenheit beider Parteien. Winken
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