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Verfasst am: 11.02.09, 12:09 Titel: Atelier eines Künstlers
Hallo Leute,
bin auf folgende Frage gestoßen:
X ist Künstler (Malerei). Neben dieser Tätigkeit ist er im Hauptberuf Arbeitnehmer.
X hat sich zuhause ein Atelier eingerichtet, in dem er Kunden empfängt, seine Werke malt, seine Werke lagert etc.
Sind die Kosten für ein Atelier im eigenen Haus abzugsfähig oder nicht?
(=> Problem "Arbeitszimmer" ab 2007)
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.02.09, 12:30 Titel:
Hallo,
ich würde sagen ja, da es sich gar nicht um ein Arbeitszimmer im Sinne des Gesetzes handelt, sondern eben um ein Atelier, Lager, Ausstellung etc. demzufolge auch kein Problem mit Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit etc. . Aber das FA wird es sicher anders sehen, Streit ist praktisch vorprogrammiert insbesondere weil er seine Werke in den Räumen malt. Malt er die Bilder nicht doch draußen auf der Brücke, im Garten auf der Wiese und hängt sie im Atelier nur aus
LG T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.02.09, 12:33 Titel:
ulli hat folgendes geschrieben::
zur Zeit nicht, da nicht Mittelpunkt der beruflichen Betätigung!
Genaugenommen der gesamten beruflichen Betätigung. Haupt- und Nebenberuf werden dabei als Einheit angesehen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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