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Atelier eines Künstlers

 
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magnus567
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2006
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:09    Titel: Atelier eines Künstlers Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

bin auf folgende Frage gestoßen:

X ist Künstler (Malerei). Neben dieser Tätigkeit ist er im Hauptberuf Arbeitnehmer.
X hat sich zuhause ein Atelier eingerichtet, in dem er Kunden empfängt, seine Werke malt, seine Werke lagert etc.
Sind die Kosten für ein Atelier im eigenen Haus abzugsfähig oder nicht?
(=> Problem "Arbeitszimmer" ab 2007)

MfG
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

zur Zeit nicht, da nicht Mittelpunkt der beruflichen Betätigung!

Aber ansetzen und bei Ablehnung Einspruch einlegen mit Hinweis auf div. Gerichtsverfahren!

Ulli
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tolledeu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde sagen ja, da es sich gar nicht um ein Arbeitszimmer im Sinne des Gesetzes handelt, sondern eben um ein Atelier, Lager, Ausstellung etc. demzufolge auch kein Problem mit Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit etc. . Aber das FA wird es sicher anders sehen, Streit ist praktisch vorprogrammiert insbesondere weil er seine Werke in den Räumen malt. Malt er die Bilder nicht doch draußen auf der Brücke, im Garten auf der Wiese und hängt sie im Atelier nur aus Winken

LG T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

ulli hat folgendes geschrieben::
zur Zeit nicht, da nicht Mittelpunkt der beruflichen Betätigung!


Genaugenommen der gesamten beruflichen Betätigung. Haupt- und Nebenberuf werden dabei als Einheit angesehen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

verkauft der Künstler seine Werke auch? Bzw. hat er zumindest die Absicht, seine Werke (mit Gewinn) zu verkaufen?
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