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Verfasst am: 11.02.09, 19:38 Titel: Rettung des Gehalt trotz Insolvenz?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Situation sieht wie folgt aus:
A hat eine Firma und holt Aufträge von Firma B ein. Diese Aufträge bearbeitet die Person Z. Zwischen A und Z gibt es einen Vertrag per Handschlag (Z ist Freiberuflich) Firma A und B haben jedoch eine vertragliche Verinbarung. Am Ende jeden Monats schickt Z eine Rechnung für die geleistete Arbeit an A. Danach schickt A eine Rechnung an B.
Nun meldet A Insolvenz an und hat seine Rechnung für Dezember 2008 erst jetzt geschrieben, demnach hat Z auch noch kein Geld für Dezember 2008 erhalten. A ist nun nicht in der Lage die Rechnung von Z zu begleichen, allerdings ist die Rechnung von Dezemmber 2008 noch nicht durch Firma B beglichen worden. Sollte B bezahlen, bekommt das Geld der Insolvenzverwalter.
1. Hat A die Möglichkeit, die Rechnung von Dez 2008 zu splitten und jeweils eine andere kontonummer anzugeben, sodass Z direkt das Geld von Firma B bekommt?
2. Wenn Z seine Rechnung für Dez 2008 an A zurückziehen würde, mit der Aussage dass keine Arbeit von Z getätigt wurde, wäre Firma B dann dennoch verpflichtet die Rechnung von A zu begleichen? Dadurch möchte Z erreichen, dass entweder A und Z ihr Geld bekommen das Ihnen zusteht, oder keiner von beiden.
Das Verhältnis zwischen A und Z ist sehr angespannt.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 11.02.09, 22:25 Titel:
Zitat:
1. Hat A die Möglichkeit, die Rechnung von Dez 2008 zu splitten und jeweils eine andere kontonummer anzugeben, sodass Z direkt das Geld von Firma B bekommt?
Firma B hat doch offensichtlich kein Vertragsverhältnis mit Z, auf welcher Grundlage sollte hier gezahlt werden ?
Zitat:
2. Wenn Z seine Rechnung für Dez 2008 an A zurückziehen würde, mit der Aussage dass keine Arbeit von Z getätigt wurde, wäre Firma B dann dennoch verpflichtet die Rechnung von A zu begleichen?
Natürlich. A hat eine Rechnung an B geschrieben, offensichtlich wurde eine Leistung erbracht (von wem auch immer) und spätestens mit Insolvenzeröffnung hat der bestellte Insolvenzverwalter ein hohes Interesse daran, dass B an A bezahlt.
Zitat:
Dadurch möchte Z erreichen, dass entweder A und Z ihr Geld bekommen das Ihnen zusteht, oder keiner von beiden.
Auf den letztgenannten Personenkreis wirds dann wohl hinauslaufen.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
1. Hat A die Möglichkeit, die Rechnung von Dez 2008 zu splitten und jeweils eine andere kontonummer anzugeben, sodass Z direkt das Geld von Firma B bekommt?
Firma B hat doch offensichtlich kein Vertragsverhältnis mit Z, auf welcher Grundlage sollte hier gezahlt werden ?
Das ist richtig, es besteht kein direkter Vertrag zw Firma B und Z, allerdings hat Z die Arbeit vor Ort bei der Firma B geleistet, und das schon mehrere Monate, sodass Firma B weiss, dass die Arbeit für das Projekt ausschliesslich von Z durchgeführt wird.
report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
2. Wenn Z seine Rechnung für Dez 2008 an A zurückziehen würde, mit der Aussage dass keine Arbeit von Z getätigt wurde, wäre Firma B dann dennoch verpflichtet die Rechnung von A zu begleichen?
Natürlich. A hat eine Rechnung an B geschrieben, offensichtlich wurde eine Leistung erbracht (von wem auch immer) und spätestens mit Insolvenzeröffnung hat der bestellte Insolvenzverwalter ein hohes Interesse daran, dass B an A bezahlt.
A hätte dann aber doch eine Rechnung geschrieben, ohne Belegen zu können dass tatsächlich eine Arbeit geleistet wurde, da die Rechnung von A für Firma B ja auf die Rechnung von Z für A beruht.
report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Dadurch möchte Z erreichen, dass entweder A und Z ihr Geld bekommen das Ihnen zusteht, oder keiner von beiden.
Auf den letztgenannten Personenkreis wirds dann wohl hinauslaufen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 12:57 Titel:
curacao hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig, es besteht kein direkter Vertrag zw Firma B und Z
Auch kein indirekter - einfach gar keiner!
curacao hat folgendes geschrieben::
A hätte dann aber doch eine Rechnung geschrieben, ohne Belegen zu können dass tatsächlich eine Arbeit geleistet wurde, da die Rechnung von A für Firma B ja auf die Rechnung von Z für A beruht.
Ja und? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 12.02.09, 21:29 Titel:
Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass das Geschäft weitergeführt wird.
§ 35 InsO lässt dies mit Billigung des Verwalters zu - vielleicht tritt das auch in diesem Falle ein.
Gruß
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass das Geschäft weitergeführt wird.
§ 35 InsO lässt dies mit Billigung des Verwalters zu - vielleicht tritt das auch in diesem Falle ein.
Das ist rechtlich gesehen jetzt aber mehr als ungenau.
§ 35 InsO insgesamt regelt nämlich erstmal, was überhaupt zur Insolvenzmasse zählt. § 35 Abs. 2 und 3 InsO regeln dann die Mögichkeit der Freigabe einer sebständigen Tätigkeit. Eine solche Freigabe kommt aber nur in Betracht, wenn es sich bei dem Insolvenzschuldner um eine natürliche Person handelt.
Im Übrigen könnte der Insolvenzverwalter auch entscheiden, dass die gewerbliche Tätigkeit für die Insolvnezmasse fortgeführt wird.
Allerdings wird, egal welche der Möglichkeiten der Insolvenzverwalter wählt, niemals die Rechnung für Dezember 2008 über den Status der Insolvenzforderung hinaus kommen. Es ist und bleibt eine Insolvenzforderung, die nur noch zur Tabelle angemeldet werden kann, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
curacao hat folgendes geschrieben::
A hätte dann aber doch eine Rechnung geschrieben, ohne Belegen zu können dass tatsächlich eine Arbeit geleistet wurde, da die Rechnung von A für Firma B ja auf die Rechnung von Z für A beruht.
B weiß doch, dass die Arbeit erbracht wurde. Z hat sie doch vor Ort erbracht. Wenn B dies dem Insolvenzverwalter entgegen hält, wird dies daher nichts bringen. Und ob sich A für die Erledigung der vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen eines Subunternehmers, also Z, bedient, dürfte B wohl auch egal sein.
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