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Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Zwangsdienst gibt es es in Deutschland nicht.


Nur zur Klarstellung: Auch das GG geht von dem Begriff "Zwang" aus.

Art. 12 Abs. 2 GG: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." (Hervorhebung von mir).

"Zwangsdienst" ist also nicht per se in Deutschland verboten, sondern vielmehr ausdrücklich unter einer bestimmten Bedingung erlaubt.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann man es auch Zwangsdienst nennen. Der Begriff wird aber verständlicherweise nicht gern gehört. Doch man kann es sehr wohl als einen solchen Dienst bezeichnen.

Zu Volker13;
Sie sprechen in Rätseln. ich weiß wohl das der Zivildienst für mich die Alternative ist. ich weiß nur nicht wie ich es schaffe diese Dienste nicht während meines Studiums zu vollziehen für den fall das ich einberufen werde. Oder würde ein gespräch beim KWEA ihrer Meinung nach helfen?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

@redfox,

hat denn irgendjemand behauptet, dass Zwangsdienst verboten sei? Ich hatte lediglich mitgeteilt, dass es ihn nicht gibt.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Chris,

ich rede nicht in Rätseln. Sie haben nunmehr so viele Tipps erhalten, dass von Rätseln gar nicht die Rede sein kann.

Sie haben sich ja nun lange Zeit mit § 11 des Wehrpflichtgesetzes beschäftigt.

Gibt es vielleicht ein Gesetz, welches sich bei vorliegen gewisser Voraussetzungen, ebenfalls mit Befreiungsgründen beschäftigt?
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist keines bekannt. ich weiß das es befrieungsgründe gibt aber ich bin leider nicht so tief in dieser Materie drin wie sie es sind. Sie kennen sich damit bestimmt besser aus. Und allein aus Gewissengründen kann man nicht befreit werden soweit ich weiß.
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Oder sehe ich es richtig das wenn ich den Wehrdienst verweigere den Befreiungsantrag beim Bundeszivilamt neu stellen kann?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

das wurde ja auch Zeit! § 10 ZDG
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin inzwischen geneigt, den Thread zu schließen, bevor wir möglicherweise in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung gelangen.

Chris1512, Sie haben hier jede Menge Hinweise und Tipps bekommen, außerdem sind Sie auch mit einer Beratungsstelle in Kontakt. Also lesen, nochmal lesen, auch Gesetzestexte, Yoda beherzigen
Zitat:
Meditate on this, I will
und dann handeln.

Ansonsten lässt sich das Problem auch durch Nichtstun lösen: entweder man wird eingezogen - oder nicht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ Volker13

Ich danke für die Geduld und die Hinweise. Ich möchte nochmals betonen wie gut ich es finde, dass hier beraten wird und in meinem Fall ein ganz besonderen Dank an Volker13. Durch sie sind mir neue Ideen gekommen die mir ganz sicher helfen werden. Vielen Dank.
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Eine abschließende frage gibt es aber noch. Wenn ich jetzt einen KDV Antrag stelle, der bewilligt wird und ich danach Antrag auf befreiung vom Zivildienst stelle, gibt es dann auch Fristen oder kann man diesen Antrag ab dem Zeitpunkt stellen ab dem man anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

@chris,

hier wurde nicht beraten, sondern in mühseliger Kleinarbeit auf Grundlagen hingewiesen.

Wie sie mit diesen Informationen, die keine beratung darstellen, umgehen, bleibt einzig und allein ihre Entscheidung.

Weitere Fragen werden hier jetzt nicht mehr beantwortet.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Ich hatte lediglich mitgeteilt, dass es ihn nicht gibt.


Doch, siehe z.B. § 12 a GG.

Oder § 17 S 2 des Gesetzes über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen.

Oder die §§ 31 ff GVG.

Oder siehe auch § 10 GemO BaWü.
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an das Beraterteam,
So da bin ich mal wieder mit dem nächsten Problem. Ich wollte eigentlich einen KDv stellen und anschließend als anerkannter kriegsdienstverweigerer beim Bundesamt für Zivildienst den befreiungsantrag stellen. Nun sagten mir der nette Herr von der KDV Beratungsstelle das dieser Antrag auch dort zur Ablehnung führt denn ich hätte diesen Antrag wie beim Wehrgesetz zum Ende der Musterung spätestens stellen müssen. Dies sagte man mir auch im KWEA bei einem Anruf. Im BAZ hingegen meinte man, dass ich den ANtrag dennoch stellen kann. ich sei ja vorher SaZ gewesen. Ich weiß nun absolut nicht mehr weiter. Bald geht mein Studium los und ich bekomme den Kopf nicht frei und habe obendrein noch heftigenSchiss einberufen zu werden. Ich weiß nicht was oder wem ich glauben soll und ob ich vll noch einen Anwalt einschalte. ich weiß es wirklich nicht. Wie ist denn in diesem Fall die Rechtslage?
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Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/ersdig/BJNR000100960.html#BJNR000100960BJNG000204310


da stehts doch oder? § 12
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

mensch junge,

dann stelle endlich Deinen antrag auf KDV und bei Anerkennung den Antrag auf befreiung vom zivildienst. was im Ergebnis dabei herauskommt, können wir doch von hier aus gar nicht sagen.
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