Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.02.09, 21:05 Titel: Garantiefall bei Autokauf
Hallo,
in einem Autoforum (hier nicht näher benannt ) las ich folgendes:
Zitat:
Hi Leutz,
habe derzeit ein kleines Problem mit einem (Wortsperre: Firma)-Vetragshändler.
Kurze Schilderung, habe meinen derzeitigen 5er mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Ich habe den Wagen als Gewerbetreibender gekauft (dazu will ich anmerken, dass auf der Rechnung nur mein Name und Anschrift steht, mehr habe ich ja als Einzelunternehmer nicht), weshalb ich einen nachhaltig auftretenden Defekt bei fehlender Garantie ja aus eigener Tasche tragen müsste.
3 Tage nach dem Kauf viel uns auf, dass der Wagen nicht warm wird. Ergebnis - Zuheizer kaputt (bei -22°C muss ich euch nicht sagen, wann der Motor auf Betriebstemperatur war - Niemals).
Jetzt meine Frage, wie schauts aus, wenn der Wagen mit diesem Defekt übergeben wurde?
Auf meine Frage hin (vor Kauf), was an dem Wagen nicht in Ordnung sei, wurde mir drei optische Mängel anhand einer Fahrzeugbewertung vom Ankauf genannt.
Kann mir wer weiterhelfen
Als Laie kann ich doch nicht die Funktion des Zuheizers prüfen.
Gruß XXX
Ist dieser Mangel hier als "verdeckter Mangel" zu sehen und der Verkäufer muss für die Beseitigung des Mangels in voller Höhe geradestehen ?
Viele Grüße _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und der Mangel lag bei Übergabe schon vor, dürfte dem Käufer ein Nacherfüllunganspruch im Zuge der Gewährleistung zustehen. Kurz gesagt, der Verkäufer zahlt die Reparatur. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und der Mangel lag bei Übergabe schon vor, dürfte dem Käufer ein Nacherfüllunganspruch im Zuge der Gewährleistung zustehen. Kurz gesagt, der Verkäufer zahlt die Reparatur.
Also müsste meine Frage oben doch mit einem "JA" beantwortet werden ?! _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Also müsste meine Frage oben doch mit einem "JA" beantwortet werden ?!
Das kommt darauf an, ob die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde und der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
habe meinen derzeitigen 5er mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft.
3 Tage nach dem Kauf viel uns auf, dass der Wagen nicht warm wird.....
da dürfte man von ausgehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, denke ich ! _________________ Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.