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Garantiefall bei Autokauf

 
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:05    Titel: Garantiefall bei Autokauf Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Autoforum (hier nicht näher benannt Winken ) las ich folgendes:
Zitat:
Hi Leutz,

habe derzeit ein kleines Problem mit einem (Wortsperre: Firma)-Vetragshändler.

Kurze Schilderung, habe meinen derzeitigen 5er mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft.
Ich habe den Wagen als Gewerbetreibender gekauft (dazu will ich anmerken, dass auf der Rechnung nur mein Name und Anschrift steht, mehr habe ich ja als Einzelunternehmer nicht), weshalb ich einen nachhaltig auftretenden Defekt bei fehlender Garantie ja aus eigener Tasche tragen müsste.
3 Tage nach dem Kauf viel uns auf, dass der Wagen nicht warm wird. Ergebnis - Zuheizer kaputt (bei -22°C muss ich euch nicht sagen, wann der Motor auf Betriebstemperatur war - Niemals).

Jetzt meine Frage, wie schauts aus, wenn der Wagen mit diesem Defekt übergeben wurde?
Auf meine Frage hin (vor Kauf), was an dem Wagen nicht in Ordnung sei, wurde mir drei optische Mängel anhand einer Fahrzeugbewertung vom Ankauf genannt.

Kann mir wer weiterhelfen
Als Laie kann ich doch nicht die Funktion des Zuheizers prüfen.

Gruß XXX


Ist dieser Mangel hier als "verdeckter Mangel" zu sehen und der Verkäufer muss für die Beseitigung des Mangels in voller Höhe geradestehen ?

Viele Grüße Sehr glücklich
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. kein "verdeckter Mangel".

Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und der Mangel lag bei Übergabe schon vor, dürfte dem Käufer ein Nacherfüllunganspruch im Zuge der Gewährleistung zustehen. Kurz gesagt, der Verkäufer zahlt die Reparatur.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
M.E. kein "verdeckter Mangel".

Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen und der Mangel lag bei Übergabe schon vor, dürfte dem Käufer ein Nacherfüllunganspruch im Zuge der Gewährleistung zustehen. Kurz gesagt, der Verkäufer zahlt die Reparatur.


Also müsste meine Frage oben doch mit einem "JA" beantwortet werden ?! Frage Frage
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Carlton hat folgendes geschrieben::


Also müsste meine Frage oben doch mit einem "JA" beantwortet werden ?! Frage Frage


Das kommt darauf an, ob die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde und der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.
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Carlton
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Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

habe meinen derzeitigen 5er mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gekauft.

3 Tage nach dem Kauf viel uns auf, dass der Wagen nicht warm wird.....

da dürfte man von ausgehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, denke ich !
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