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Radarwarner
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

wido hat folgendes geschrieben::
Normale Navi's sind für LKW's in dieser Beziehung auch nicht geeignet, da LKW typische Info's (z.B. max. Durchfahrtshöhe bei Brücken) in den Karten nicht enthalten sind, soweit ich informiert bin
Definiere 'normal'... Lachen

Es gibt inzwischen Navigationsgeräte bzw. -software, die entsprechende Informationen enthalten. Die sind allerdings - bisher jedenfalls - recht teuer. Und da man sich auf die Aktualität nicht hundertprozentig verlassen kann, sind ewtas gesunder Menschenverstand und Schilder lesen einfach unerlässlich. Wobei letzteres auch nicht weiterhilft, wenn unter der Brücke eine neue Teerdecke aufgebracht, die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe aber nicht korrigiert wird... Teufel-Smilie
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Wobei letzteres auch nicht weiterhilft, wenn unter der Brücke eine neue Teerdecke aufgebracht, die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe aber nicht korrigiert wird...

Die VwV-StVO schreibt für Zeichen 265 vor
Zitat:
Bei Festlegung der Maße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen.

_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.


Zuletzt bearbeitet von Jens L am 12.02.09, 08:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube ich muß mein Betriebsbereites "Radarwarngerät" (Auch Autoradio gemeint) schnellstens ausbauen. Übrig bleibt dann noch mein Handy, welches mich vor Unfallschwerpunkten warnt Mit den Augen rollen Ich erwarte lediglich, das zur Verkehrssicherheit auch Messungen von der Polizei/Stadt durchgeführt werden um die Gefährlichkeit zu entschärfen. Ist dat dann auch verboten?
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich glaube ich muß mein Betriebsbereites "Radarwarngerät" (Auch Autoradio gemeint) schnellstens ausbauen. Übrig bleibt dann noch mein Handy, welches mich vor Unfallschwerpunkten warnt Mit den Augen rollen Ich erwarte lediglich, das zur Verkehrssicherheit auch Messungen von der Polizei/Stadt durchgeführt werden um die Gefährlichkeit zu entschärfen. Ist dat dann auch verboten?

Dat is wohl auch verboten .
Ein Handy mit Navi-Funktion und Radarwarner fällt natürlich auch unter den § 23 der StVO, Absatz 1b und ist somit nicht erlaubt .
Allerdings ist für D meines Wissens noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Navi auf Radarwarner kontrolliert oder sogar konfisziert worden wäre Mit den Augen rollen (im Gegensatz zur Schweiz).
Da aber ein ortkundiger Beifahrer nicht als "technisches Gerät" im Sinne des o.g. § betrachtet werden kann, darf der wohl den gefährdeten Fahrer warnen : "fahr langsamer, da vorne ist ein Starenkasten".
Mit den Augen rollen
Aber das alles ist nur meine Vermutung. Verlegen
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="wido"]
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist für D meines Wissens noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Navi auf Radarwarner kontrolliert oder sogar konfisziert worden wäre Mit den Augen rollen (im Gegensatz zur Schweiz).

Aber mein Handy hat gar nichts mit einem Radarwarner gemein. Weder taucht das Wort auf noch kommt eine Ansage die auf ein tatsächliches Radargerät hinweist. Im Gerät sind lediglich die Längen und Breitengrade hinterlegt, wo es zu häufigen Unfällen gekommen ist. Ich könnte diese genauso statt unfallschwerpunkt auch Fotograf oder schöne Aussicht nennen. Ebenso könnten es Koordinaten von Geldautomaten sein. Das Gerät stört oder behindert keine Radarmessung und ist in meinen Augen auch nicht ein Radarwarngerät wie der Gesetzgeber es namentlich nennt. Dann müßte der Gesetzgeber es verbieten, überhaupt Ortungsgeräte in Fahrzeugen mitzuführen. Einer solchen Politischen Partei wünsche ich viel Erfolg, wenn die Navis per Gesetz verbannt werden sollen.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hauptsache, es kommt niemand auf den Trichter, das linsenbestückte Drahtgestell, welches sich zwangsweise zu dem Zweck auf des Fahrers Nasenspitze befindet, aus seinem verkehrstechnischen Matschauge ganz beiläufig auch ein starenkastenentdeckungstechnisches Luchsauge zu machen, zum technischen Gerät zu deklarieren… Mr. Green Mr. Green Mr. Green
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Hauptsache, es kommt niemand auf den Trichter, das linsenbestückte Drahtgestell, welches sich zwangsweise zu dem Zweck auf des Fahrers Nasenspitze befindet, aus seinem verkehrstechnischen Matschauge ganz beiläufig auch ein starenkastenentdeckungstechnisches Luchsauge zu machen, zum technischen Gerät zu deklarieren… Mr. Green Mr. Green Mr. Green

Wieso. Funktioniert doch auch rein "Biomechanisch". Da hilft nur eins: Entweder Auge Raus oder gleich der ganze Beifahrer. Es werden nur noch Blinde und unter Gedächnisverlust leidende Beifahrer mitgenommen. Basta! Verlegen
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Die VwV-StVO schreibt für Zeichen 265 vor
Zitat:
Bei Festlegung der Maße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen.
Feine Sache. Hilft aber auch nicht weiter, wenn LKW unter Brücke klemmt. Auf den Arm nehmen
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